Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bündnis 90/Die Grünen

Berlin, 21. Oktober 2013 (ADN). In diesem Jahr haben bislang 1.500 Firmen einen Antrag gestellt, von den Netzentgelt-Gebühren für die Elektrizitätsversorgung befreit zu werden. Im vergangenen Jahr waren es 3.151 Unternehmen. Davon sind mehr als 1.300 bereits genehmigt. Weitere 1.680 werden noch geprüft. Dazu kommen noch die neuen 1.500 Anträge. Zu den Antragstellern gehören Golfplätze, die Allianz-Versicherung und die Mövenpick-Hotelkette.

Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hervor. Es ist eindeutig, dass die Ausnahme-Anträge so gestrickt sind, dass blöd wäre, wer keinen solchen Antrag stellt, erklärte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn im Deutschlandfunk. Das sei wirklich absolute Klientelpolitik.

Für die Einnahmeausfälle durch die skandalöse Genehmigungspraxis müssen andere Stromverbraucher einspringen. Das sind in erster Linien die Privatkunden und kleine Firmen.
Das Netzentgelt entspricht laut Bundesnetzagentur rund ein Fünftel des Strompreises. ++ (wi/mgn/21.10.13 – 288)

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Hochheim/Paderborn/Berlin, 9. September 2013 (ADN). Um die Produktion von Wahlplakaten zur Bundestagswahl ist zwischen Parteien als Auftraggebern und Herstellern heftiger Streit ausgebrochen. Wie das Magazin „Print & Produktion“ in seiner September-Ausgabe berichtet, sind insbesondere die Sozialdemokraten (SPD) und die Grünen involviert. Die Auseinandesetzungen haben diverse Facetten – tarifrechtliche, ökologische und finanzielle.

Als ersten Stein des Anstoßes nennt das Magazin eine von der Paderborner Druckerei „Mediasprint Informationstechnologie“ fabrizierte Bundestagswahl-Broschüre. Firmen-Geschäftsführer Rainer Rings ist gleichzeitig Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Paderborn. Bedingung für den Auftrag war, Kandidaten-Flyer „Tarifgebunden zu produzieren.“ Allerdings hat das Druckunternehmen schon vor Jahren die Tarifgemeinschaft verlassen.

Jetzt tritt ein Streit um angeblich mangelhafte Ökoplakate hinzu. Die Bundes-SPD hatte bei der Solinger Werbeagentur „Kompla“ sogenannte Eco-Wave-Plakate bestellt. Die Eigentümerin der Agentur, die jahrzehntelang die SPD und Gewerkschaften mit Werbeprodukten versorgt hat, ist Silke Lahnstein. „Die Nichte des früheren Bundesfinanzministers und Kanzleramts-Chefs Manfred Lahnstein klagt nun gegen die SPD, weil die Partei die umstrittenen Plakate zwar bestellt, aber nicht bezahlt hat,“ schreibt das Magazin. Dabei gehe es um offene Rechnungen über 400.000 Euro. Nach Angaben der SPD lösen sich die „Eco-Wave“-Plakate quasi auf, wenn es regnet und fallen sofort herunter. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles habe daher Musterschreiben an die Ortsvereine und Unterbezirke der Partei geschickt. Sie enthalten die Aufforderung, die angelieferten Plakate zwar anzunehmen, jedoch nicht aufzuhängen und nicht zu bezahlen. Das betreffe 90.000 Wahlplakate der Formate A1 und A0. Sogar von 135.000 solcher mangelhaften Plakate spreche „Kompla“. Als eines der Opfer in dem Rechtsstreit wird die Druckerei Rabsch Siebdruck in Datteln (Kreis Recklinghausen) namentlich genannt. Sie habe 30.000 Öko-Plakate im Kompla-Auftrag produziert und wartet nun auf 80.000 Euro.

Mit ähnlichem Konfliktstoff ist offenbar die Partei Bündnis 90/die Grünen befasst, berichtet „Print & Produktion“. Sie bekam von der Firma PAPPWELLE Vertrieb GmbH & Co. KG Berlin spezielle Plakate aus umweltfreundlicher und besonders dünner „Outdoor“-Pappe geliefert. Diese lösten sich größtenteils nach Unwettern in Wohlgefallen auf. Inzwischen erhalten die betroffenen Kreisverbände als Ersatz gratis Plakate mit herkömmlichem Hartfaser-Untergrund aus der Parteizentrale. ++ (md/mgn/09.09.2013 – 247)

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Berlin, 30. April 2013 (ADN). Der Deutsche Gewekschaftsbund (DGB) hält die Haltung der bundesdeutschen Regierung zum Mindestlohn für lebensfremd. Wie das Mitglied des Bundesvorstandes der Organisation, claus Matecki, unmittelbar vor dem 1. Mai – dem Tag der Arbeit – mitteilte, ist die regierungsseitige Ablehnung der im Bundesrat von der Sozialdemokratischen Partei (SPD) und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Initiative für einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde weit entfernt von der Lebensrealität. Auch der kürzlich beschlossene Branchen-Mindestlohn für Friseure müsse erst noch für allgemein verbindlich erklärt werden. Außerdem werde er in diesem Dienstleistungszweig erst im August 2015 den Pegelstand von 8,50 Euro pro Stunde erreichen.

Nach den Worten des Gewerkschafters darf es generell keine Als-ob-Mindestlohnlösungen geben, die nach Branchen und Regionen differenziert werden. Ein Mindestlohn müsse das Minimum ermöglichen, wovon ein Mensch leben kann.++ /so/mgn/30.04.13 -115)

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Leipzig, 20. September 2012 (ADN). Die Stadt Leipzig und ihr Oberhaupt sind gehalten, rechtmäßig zu handeln. Sie kann und darf deshalb keinerlei Akten an den Freistaat Sachsen, den Landtag und dessen Untersuchungsausschuss herausgeben. Das ist eine Schlüsselfrage der kommunalen Selbstverwaltung, erklärte Oberbürgermeister Burkhard Jung am Donnerstagabend  auf der Stadtratssitzung in Antwort auf eine Eilanfrage der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Verkauf angeblich herrenloser Grundstücke durch die Stadtverwaltung.  Nur die Bürger von Leipzig und die von ihnen in das Kommunalparlament gewählten Repräsentanten haben nach seinen Worten das Recht, Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu nehmen. Die Forderung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Freistaates auf Herausgabe der Akten sei nicht rechtens, weil dieses Gremium unzuständig ist. Um seine Ansicht zu untermauern, habe er den Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider beauftragt, mittels eines juristischen Gutachtens diese strittige Frage eindeutig zu klären. Er werde sich dem Urteil des ehemaligen Richters an den Verfassungsgerichtshöfen Niedersachsens und Sachsens auch dann beugen, wenn es seiner Rechtsauffassung entgegensteht. Das Gutachten soll im Oktober fertiggestellt sein und werde dann auch dem Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages zugeleitet. Erst dann – je nach Ergebnis – werde über eine Herausgabe der Unterlagen weiter entschieden. Im übrigen widerspreche es dem Datenschutz, wenn solche Akten Unbefugten zur Verfügung gestellt werden. Der Untersuchungsausschuss sei auch deswegen nicht zur Akteneinsicht berechtigt, weil diese Angelegenheit nicht zu dessen vom Landtag erteilten Auftrag gehört. Als das Gremium ins Leben gerufen wurde, sei das Problem „Herrenlose Grundstücke“ noch gar nicht bekannt gewesen. Jung verwies im Übrigen darauf, dass der Staatsanwaltschaft sämtliche in Frage kommenden Papiere zugesandt worden sind. Diese habe die Schriftstücke geprüft und keinerlei Hinweise auf Korruption gefunden.

Die Beteuerungen des Leipziger Oberbürgermeisters, der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehört, stießen bei den Stadträten dennoch auf erhebliche Zweifel.  Dieter Deissler von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) brachte den Eindruck seiner Fraktion zum Ausdruck, Jung wolle die Vorgänge nicht wirklich aufklären. Auch bei den Bürgern von Leipzig habe sich die Vermutung verstärkt, dass einige Verantwortungsträger korrupt seien oder sich sogar bereichert hätten. Diese Befürchtung bekomme neue Nahrung, wenn der Oberbürgermeister die Kooperation mit den Landesbehörden in Dresden so brüsk verweigert.

Aus anderen Fraktionen wurden ebenfalls sehr kritische Fragen gestellt. Wolfram Leuze, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte, der ganze Umgang mit der Sache wecke Zweifel. Das Stadtoberhaupt hätte einen gemeinsamen Gutachter zusammen mit den Landespolitikern suchen und finden können. Zudem hätte Jung den Ältestenrat von den skandalträchtigen Geschehnissen unterrichten müssen. Das habe er nicht getan. Dieses Versäumnis gestand Jung ein. Ein anderer Stadtrat äußerte, dass mit dem Gutachten-Auftrag an einen – wie der Oberbürgermeister – der SPD angehörenden Rechtsexperten der Verdacht der Parteienkungelei entsteht.

Burkhard Jung teilte mit, dass für die inzwischen mehr als 750 Fälle eventuell unberechtigt verkauften Immobilien bis Dezember nächsten Jahres Klarheit geschaffen werden soll. Wichtig für die Aufklärung sei es, kein neues Unrecht zu stiften und nicht wieder weitere Fehler machen. Wenn beispielsweise Vergleichslösungen mit den ursprünglichen Grundeigentümern gefunden werden, müsse das mit dem kommunalen Schadensausgleich in Übereinstimmung gebracht werden.++ (kr/mgn/20.09.12 – 268)

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