Archive für Beiträge mit Schlagwort: Bußgeld

München, 31. August 2014 (ADN). Allein von der Staatsanwaltschaft München I sind weit mehr als eine Milliarde Euro in Bayerns Staatskasse geflossen. Dazu zählen 600 Millionen Euro von Siemens, 150 Millionen Euro von MAN und 149 Millionen Euro von Ferrostaal. Das teilt der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Nötzel, in einem am Wochenende veröffentlichten Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) mit. Die genaue Summen kenne er jedoch nicht und er wisse auch nicht, ob der Begriff Kassenjustiz angesichts dieses Zustands zutreffen würde. Aber er freue sich, wenn sich die Staatsanwaltschaft durch konsequente Anwendung des Rechts Respekt verschafft. Bei den hohen Beträgen handele es sich um Bußgelder von Unternehmen, Gewinnabschöpfungen und Verfallssummen rechtswidrig erlangter Gewinne. Zu den aufsehenerregendsten gehörten die 100 Millionen US-Dollar, die der Formel-I-Manager Bernie Ecclestone jüngst zahlen musste, um das – fast wie alle Wirtschaftsstrafsachen – sehr komplexe und intransparente Korruptionsverfahren rund um die Bayrische Landesbank per Vergleich und mit einem Deal zu beenden.

Meist einigt man sich auf Geldauflagen, weil Wirtschaftsstraftaten so kompliziert sind und eine vollständige Aufklärung des jeweiligen Falls Jahre dauern würde.  Bemerkenswerterweise landet allerdings das von dem britischen Manger Ecclestone zu zahlende Geld nur zu einem Prozent in einem für gemeinnützige Zwecke vorgesehenen Topf. Der übergroße „Rest“ sämtlicher von den 162 Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München I auf diese Weise erwirtschafteten Geldmengen wird für den allgemeinen Haushalt des Freistaates Bayern in Beschlag genommen.   ++ (jz/mgn/31.08.14 – 242)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.1046

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Berlin, 11. April 2014 (ADN). 57 Prozent der Polizisten in Nordrhein-Westfalen erstatten gegenüber ihren Behördenleitungen keine Anzeige mehr, wenn sie in gewalttätige Aktionen verstrickt worden sind. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizei-Gewerkschaft, Arnold Plickert, am Freitag im Deutschlandfunk. Es breite sich Resignation aus, weil die Ordnungshüter weder von ihren eigenen Führungshierarchien als auch von der Justiz im Stich gelassen werden.  Die Zeichen wachsenden Legitimations- und Rechtfertigungsdrucks mehren sich und wurden jüngst von einer jungen Polizistin in der Gewerkschaftszeitung „Deutsche Polizei“ deutlich artikuliert.  Die 30jährige Tania Kamburi hatte Folgendes verlauten und veröffentlichen lassen: „Es kann nicht sein, dass wir als Polizebeamte kaum mehr Rechte haben und fürchten müssen, bei jeder rechtmäßigen Maßnahme, bei der wir uns gegenüber straffälligen Migranten durchsetzen müssen, sei es auch mit körperlicher Gewalt, sanktioniert zu werden. Es kann nicht sein, dass solche Menschen, die das Grundgesetz nicht achten und eine illegale Parallelgesellschaft, die in jeder Hinsicht autark ist, geschaffen haben, hier tun und lassen können,. was sie wollen, weil sie nicht auf den deutschen Staat angewiesen sind.“

Der bedenkenswerte Zerfall des inneren bundesdeutschen Sicherheitsaaparates könnte durchaus weitere, noch besorgniserregendere Hintergründe haben.  Die Polizei verliert augenscheinlich auch bei anderen noch größeren Bevölkerungsgruppen an Rückhalt und Glaubwürdigkeit, weil sie des bundesdeutschen Paragraphen-Dschungels geistig nicht mehr Herr wird und ihr die Orientierung im gesellschaftlichen Chaos eines seit Jahrzehnten nicht souveränen und unabhängigen Staatsgebildes abhanden  gekommen ist.  Dass das Grundgesetz keine vom Volk verabschiedete Verfassung ist, sondern bis heute eine von den alliierten Siegermächten abgenickte administrative Notverordnung,  hat so mancher Polizist noch nicht begriffen. Allein der Status als „Beamter“, der gerne herausgekehrt wird, ist dadurch außerordentlich strittig.  Ordnungswidrigkeitsgebühren, Bußgelder und sogar Haftbefehle werden vollzogen, obwohl solche in der Regel weder von Richtern noch von Staatsanwälten unterschriebenen Papiere gar nicht rechtswirksam sind.  Keiner will Staatshaftung per Unterschrift übernehmen, weil er dafür persönlich verantwortlich gemacht werden kann.  Hilflos müssen sich die Polizisten häufig von klugen und informierten Bürgern sagen lassen, dass ihr Tun und Lassen einer legalen Grundlage entbehrt.  Auch wer die verbale Allzweckwaffe „Rechtsextremismus“ zieht, steht nach wenigen Rechtfertigungsversuchen immer häufiger sprachlos und ohne zugkräftiges Argument da. Die Polizei ist zwischen die Mühlsteine von rat- und kenntnisloser  Verwaltungsbürokratie und kluger, engagierter Bürgergesellschaft geraten.   ++ (ip/mgn/11.04.14 – 101)

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Mainz, 4. März 2014 (ADN). Den Unterschied zwischen Gutdünken und Willkür zu definieren, dürfte ein sprachsemantisches, vielleicht sogar rechtsphilosophisch anspruchsvolles Vorhaben sein. Solange keine präzise Klärung vorliegt, schalten und walten bundesdeutsche Richter im juristischen Alltag bei der Verteilung von Bußgeldern in Höhe von jährlich rund 100 Millionen Euro äußerst großzügig und subjektiv. Offizielle Richtschnur ist die Gemeinnützigkeit. Ein eindrucksvolles Gegenbeispiel lieferte am Dienstagabend die ARD-Redaktion „Report Mainz“ aus dem bayrischen Teil von Franken in die deutschen Wohnzimmer. Ein Richter des Amtsgerichts Würzburg hatte binnen vier Jahren 20.840 Euro an den ortsansässigen Reit- und Fahrverein überwiesen. Die Report-Rechercheure, denen derartige Verteilungslisten aus neun Bundesländern vorliegen, gingen der Motivation für diesen Geldfluss aus der Justizkasse nach. Von der Schatzmeisterin des Vereins, Annett Herold-Behl, erfuhren sie Einzelheiten zu den Finanzspritzen. Der Amtsrichter, der ihr Ehemann ist, kenne den Verein gut und habe das Geld angewiesen. Da die Tochter der beiden zudem als Geschäftsführerin des Reitvereins fungiert, konnte der Jurist offensichtlich das Geld besonders guten Gewissens gutschreiben.

Weitere interessante Fälle – darunter solche, die auf Systematik schließen lassen – wurden von den Report-Redakteuren aufgedeckt. So erhält die bundesweit agierende Organisation „Bund gegen Alkohol und Drogen“ (B.A. D.S.) jedes Jahr 1, 3 Millionen Euro aus diesen Quellen. Ihr Präsident, Peter Gerhardt, begründet im Interview diesen kontinuierlichen und starken Geldfluss mit „guten Kontakten“ zu Richtern und Staatsanwälten. Damit die Gelder auch todsicher nicht in falsche Hände geraten, bezahlten sie sich solche Summen selbst unter „Amtsbrüdern“ in Gestalt von Vortragshonoraren aus. In den für den B.A.D.S. gehaltenen Referaten klärten die Rechtsexperten sachkundig über die Gefahren von Alkohol- und Drogensucht auf. In den Vorständen der einzelnen Regional- oder Ortsvereinen des B.A.D.S. sitzen hauptsächlich Juristen.

Erste Phänomene derartiger Selbstdienung wurden bereits in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts öffentlich gemacht, berichtete „Report Mainz“. Augenscheinlich hat sich diesbezüglich innerhalb von vierzig Jahren nichts geändert. Die aktuellen Würzburger Vorgänge wurden dem bayrischen Justizministerium nahegebracht. Die Behörde teilte mit: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ Dem fränkischen Vorfall geht nun der Richter am Oberlandesgericht Koblenz, Dr. Peter Itzelt, per Dienstaufsichtsverfahren nach.

Die Empfängerlisten der so mit Geld bedachten Vereine weisen weitere schon äußerlich stutzig machende Auffälligkeiten aus: Ein Katzenverein im Saarland, zwei Karnevalsvereine in Rheinland-Pfalz, ein Zoo in Nordrhein-Westfalen und der Verein der Westerwälder Eisenbahnfreunde. Der Phantasie von Richtern und Staatsanwälten sind augenscheinlich keine Grenzen gesetzt. Einer diesbezüglichen Verordnung ist lediglich eine Empfehlung zu entnehmen. Danach sollten Vereine, die sich um Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bewährungshilfe oder um Suchthilfe kümmern, berücksichtigt werden. ++ (04.03.14 – 063)

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Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

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Leipzig, 6. Juli 2012 (ADN). Die Stadt der sogenannten Friedlichen Revolution Leipzig baut ein Denkmal für Freiheit und Demokratie. Es kostet 6,5 Millionen Euro. Das wurde am heutigen Freitagabend  beschlossen, nachdem eine Jury nach einem monatelangen Wettbewerb die besten drei Entwürfe gekürt hatte.

Zur gleichen Zeit werden im gleichen Takt Bürger der Stadt und aus der Umgebung verhaftet und in der städtischen Justizvollzugsanstalt gefangen gehalten. Und zwar massenhaft.  Die Zahl der Fälle steigt jährlich und bewegt  sich derzeit auf mehr als 500.  Die bürokratische Tarnbezeichnung für diesen himmelschreienden Zustand, der eine schwere Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt, heißt Ersatzfreiheitsstrafe. Dazu werden Menschen genötigt und verdonnert, die von den meist städtischen Ämtern und Behörden erhobene Buß- oder Ordnungsgelder nicht bezahlen können. Meist sind es sozial Schwache und in prekären Lwebensverhältnissen existierende Menschen. Diese skandalösen, Menschenrechte verletzenden Vorgänge sind nicht auf Leipzig beschränkt. Sie spielen sich tausendfach in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ab. Leipzig könnte sich und seinem Ruf als als Freiheitssymbol das größte und bemerkenswerteste Denkmal setzen, indem es in einer spektakulären Aktion sämtliche „Ersatzfreiheitsstafler“ freilässt und nicht weiter behelligt.  Das wäre sogar kostenlos. Eine vorzügliche Musterlösung dafür bietet das südliche Turkestan.

Der Schrittsteller, Dramatiker und Poet Bertolt Brecht thematisierte dazu in seinem Gedicht „Die Teppichweber von Kujan-Bulak“ die Entscheidung der Bürger in der zentralasiatischen Region,  wie der sowjetische Staatslenker und Kommunistenführer Wladimir Iljitsch Lenin am besten geehrt werden kann. Lange stand eine Büste als Denkmal zur Debatte, um das dafür gesammelte Geld anzulegen. Die von den Stechmücken aus dem nahen Sumpf permanent vom Fieber bedrohten Textil- und Seiodenarbeiter und ihre Familien entschieden sich jedoch für das praktische Prinzip, Lenin zu ehren und sich gleichzeitig zu nützen. Statt eines Lenin-Ehrenmals kauften die Leute mit dem Geld zugunsten ihrer Gesundheit eine Tonne Petroleum, gossen es in den Sumpf hinter dem Kamelfriedhof und befreiten sich so auf  Dauer von der Insektenplage. ++ (zc/mgn/06.07.12 – 194)