Archive für Beiträge mit Schlagwort: BVG

Luxemburg, 22. September 2014 (ADN). „Wenn Skouris und seine Richter urteilen, kann das Auswirkungen auf 28 Staaten und mehr als eine halbe Milliarde Europäer haben. Trotzdem ist er in Deutschland kaum bekannt.“ Das schreibt das Monatsmagazin „Cicero“ in seiner aktuellen Septemberausgabe in einem Porträt über den griechischen Juristen Vassilios Skouris. Er steht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und wird dieses Amt noch bis zum Oktober 2015 ausüben. Vier Mal haben ihn seine Richterkollegen für jeweils drei Jahre gewählt. Kein anderer Präsident war bisher länger in dieser Funktion. Er steht an der Seite der Bürger, würdigt das Printmedium den Griechen. „Früher sagte man dem EuGH nach, er entscheide im Zweifel im Sinne der EU-Kommission und der europäischen Regierungen, nicht der Bürger. Seit Skouris Präsident ist, behauptet das niemand mehr.“

Zwischen EuGH und dem bundesdeutschen Bundesverfassungsgericht (BVG)  besteht nach Meinung des Autors erhebliche Distanz. In Karlsruhe beobachte man Skouris‘ Wirken seit Jahren mit Argwohn. Das Bundesverfassungsgericht habe sich im Urteil über den Lissabon-Vertrag die Letztkontrolle über „ausbrechende Rechtsakte“ der Europäischen Union vorbehalten. Und damit auch über alle Entscheidungen des EuGH. Die Eiserne Lady Margaret Thatcher vermutete schon vor drei Jahrzehnten im „EuGH das wahre Machtzentrum der Gemeinschaft“. Nach Ansicht des ehemaligen BVG-Präsidenten und späteren Bundespräsidenten, Roman Herzog, entzieht der EuGH mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen. Skouris sehe die Kritik mit gewissem Kummer, indem er sagt: „Es ist sehr bitter, wenn einem vorgeworfen wird, dass man des Recht verletzt. Gerade wenn man einem Gericht angehört.“ Dennoch wolle er den Konflikt nicht anheizen. Von einem frontalen Aufeinanderprall zweier Gerichte könne keines davon profitieren, so Skouris. ++ (ju/mgn/22.09.14 – 265)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin, 5. Mai 2014 (ADN). Das Auftreten von Angela Merkel in den USA war schon sehr kläglich; sie traute sich nicht einmal anzusprechen, warum auf die vielen Schreiben von bundesdeutscher Seite zu der massenhaften Überwachung der Deutschen durch die National Security Agency (NSA) von der USA-Regierung noch nicht einmal geantwortet wurde. Das erklärte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele am Montag im Rundfunk bei einer Diskussion über die Total-Spionage der Amerikaner in der Bundesrepublik Deutschland.  Das gesamte Parlament in Berlin habe darüber Aufklärung verlangt. Zudem erwarte das die deutsche Bevölkerung  vom Deutschen Bundestag. Gemäß einem an die Bundesregierung gesandten Rechtsgutachten aus einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei mache sich sogar jeder Bundestagsabgeordnete obendrein noch strafbar, der auf einer direkten Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden auf dem bundesdeutschen Territorium besteht. Inzwischen bekomme er selbst bereits Anfragen von Bürger, die sich danach erkundigen, wann sein – Ströbeles – Auslieferungstermin an die USA stattfinde. Sie wollten in einem solchen Fall rechtzeitig protestieren. Weitere besorgte Hörer, die per Telefon der Diskussionsrunde zugeschaltet sind, machen keinen Hehl aus ihrer Überzeugung, dass Snowden unverzüglich bei Betreten deutschen Bodens an die USA ausgeliefert wird.  Ein Diskutant fühlt sich „nach Strich und Faden “ belogen und betrogen von der Bundesregierung.

Nach den Worten Ströbeles sagt Snowden selbst, dass Spionage zwar notwendig sei, jedoch nicht massenhaft und verdachtslos. „Aber es wird die gesamte Bevölkerung abgehört“, so Ströbele, der vor einiger Zeit persönlich mit Snowden in Moskau gesprochen hatte. Wenn es umgekehrt wäre und an die Öffentlichkeit käme, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) die Regierung und die Bürger der USA abhört, dann würde „der Kontinent wackeln“. Die Mitteilung der Bundesregierung, das Staatswohl nehme Schaden, wenn der ehemalige NSA-Mitarbeiter Snowden in der Bundesrepublik aussagt, müsse erst noch bewiesen werden. „Da gehen wir notfalls vor den Bundesgerichtshof (BGH) bzw. das Bundesverfassungsgericht (BVG)“, lässt der direkt in den Bundestag gewählte Grünen-Abgeordnete wissen. Im Übrigen habe das Bundesinnenministerium gemäß Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes durchaus die Möglichkeit an Snowden einen Aufenthaltstitel auszusprechen, wenn übergeordnetes Interesse besteht. Und das sei hier der Fall. ++ (gh/mgn/05.05.14 – 124)

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München/Karlsruhe, 12. Februar 2014 (ADN). Die Bundesversammlung gerät ins Visier der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Über Hintergründe berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Die Hüter des Grundgesetzes sind nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses Gremium und seine Tätigkeit unter die juristische Lupe zu legen, sondern den Anstoß hat eine rechtsextreme Partei gegeben. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) nimmt das nur für die Wahl eines Bundespräsidenten zuständige mehr als 1.000 Personen zählende Völkchen aufs Korn und stellt ihren Wahlmodus in Frage. Er sei verfassungswidrig. Zur allgemeinen Überraschung stellt selbst Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest, dass es sich bei diesem Thema um „einen weißen Fleck auf der verfassungsrechtlichen Landkarte“ handelt.  Seit den fast 65 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es ihren geistigen Eliten – darunter Tausende hochqualifizierte Juristen – entgangen, dass es keinen Wahlprüfungsausschuss für das Agieren der Bundesversammlung gibt. Erst ein frisch examinierter Absolvent der Jurisprudenz, den die NPD in Dienst gestellt hat, bringt diesen Stein ins Rollen und müsste damit eigentlich eine konstitutionelle Lawine auslösen. Allerdings tritt dem Bericht zufolge der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) präventiv entgegen. Eine richterliche Kontrolle könne zwar grundsätzlich erlaubt sein, dürfte sich jedoch nur auf „evidente Verfahrensverstöße“ beschränken.

Unter der Oberfläche schlummernde Mängel sollen also unbeachtet bleiben. Die Karlsruher Richter nehmen damit das Risiko in Kauf, dass juristische Pestbeulen unverhofft aufplatzen können. Dass dieser Sprengstoff gerade juristische Grundfesten der bundesdeutschen Verwaltungsgemeinschaft erschüttern könnte, wirkt beängstigend. Allerdings ist eine unitäre Explosionsgefahr und der einem zusammenstürzenden Kartenhaus vergleichbare Vorgang nicht zu befürchten, denn der ehrgeizige NPD-Jurist setzt offenbar auf eine allmähliche Zermürbungsstrategie. Weitere rechtliche Tretminen sind in Sichtweite: Auf Betreiben des rechten Advokaten verhandelt der Zweite BVG-Senat in zwei Wochen über den Wahrheitsgehalt einer Äußerung von Bundespräsident Joachim Gauck. Er soll dazu aufgefordert haben, „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuweisen.“ Zu erwarten ist ein weiteres Verfahren, in dem es um die stornierte Auszahlung von 300.000 Euro an die NPD durch den Bundestagspräsidenten geht. Das setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an die Partei voraus, die derzeit finanziell mehr als klamm ist.  ++ (dk/mgn/12.02.14 – 043)

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Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.

Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)

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Karlsruhe/München, 19. März 2013 (ADN). „Aus dem Strafgesetzbuch wird so ein Handelsgesetzbuch, aus der Strafkammer eine Handelskammer, der Strafrichter wird zum Handelsrichter.“ Das schreibt Heribert Prantl am Dienstag auf dem Internet-Portal sueddeutsche.de über die am Vormittag im Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündete Entscheidung zu der seit Jahren im Strafprozess praktizierten sogenannten Dealerei, die nunmehr hochoffiziell genehmingt ist. Es werde in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen werde gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal würden außerhalb des Gerichtssaals oft am Telefon von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt. Die Strafe werde nicht nach der festgestellten, sondern der ausgehandelten Schuld bemessen.
„Das ist nun die Zukunft des Strafverfahrens – und es ist keine gute“, schreibt Prantl, der selbst einmal als Richter tätig war. Sie habe ohnehin längst begonnen, denn jedes fünfte Strafverfahren ist laut Schätzungen schon jetzt gedealt.

Der Deal wurde vor rund 30 Jahren am geltenden Recht vorbei in der Praxis entwickelt, dann legalisiert und ausgeweitet. Jetzt trägt er höchstrichterliche Weihen und Mahnungen. Es ist nach den Worten von Prantl eine epochale Umwälzung des Rechtssystems. Der bisherige Strafprozess, in dessen Mittelpunkt die Aufklärung der Tat stand, verliert an Bedeutung, heißt es in dem Kommentar. „Und der Glaube an das Recht verliert seine Kraft“.

In den sofort rege im Internet verfassten Diskussionsbeiträgen ist von Verhältnissen wie in einer Bananenrepublik. von umfassender Zulassung von Willkür und von der nur noch virtuellen Existenz des Rechtsstaates die Rede. „Ein armer Mensch und Bürger wird juristisch deklassiert. Analog zu den finanziellen Umverteilungen von oben nach unten wird so auch das Recht eine Sache des Geldes und des Standes. Die Augenbinde der Justitia wird obsolet“. Das ist eine der zahlreichen auf den wahren Kern gebrachten Reaktionen. ++ (re/mgn/19.03.13 – 073)

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Karlsruhe/München, 7. November 2012 (ADN). Die allseits gefeierte Marktwirtschaft ergreift alle Lebensbereiche und gefährdet damit fundamentale Werte einer Gesellschaft. Inzwischen sind auch Recht und Justiz zum Basar geworden.  Es wird gefeilscht, was das Zeug hält. Hauptakteure dieses Handels sind Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, die dann den Kauf und Verkauf letztlich absegnen. Die Handelserlaubnis der Ware Recht heißt Paragraph 257c und ist Teil des Strafgesetzbuches (StGB). „Aus den Strafrichtern sind juristische Makler geworden, aus dem Strafgesetzbuch wurde ein Handelsgesetzbuch“, schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ im Vorfeld einer am heutigen Mittwoch stattfindenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Seit dem Gesetz mit dem harmlosen Namen „zur Regelung von Absprachen im Strafprozess“ aus dem Jahr 2009 dürfe in jedem Strafprozess mit gesetzlicher Erlaubnis gedealt werden. Seitdem sei das von Kritikern „Handel mit der Gerechtigkeit“ genannte Prozedere offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Damit wurde die von der Bürgerrechtlerin Bärbel Boley aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geäußerte Befürchtung, dass die Ostdeutschen mit der Wiedervereinigung statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat bekommen hätten, bei weitem in negativer Weise überboten. Da die ehemaligen Bürger der DDR jedoch in der Regel wesentlich weniger Geld in ihrer Schatulle haben als ihre Schwestern und Brüder in den sogenannten Alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland (BRD), sitzen sie demzufolge in überproportional hoher Zahl hinter den Gittern der Justizvollzuganstalten (JVA). Dort arbeiten sie für Stundenlöhne um einen Euro herum, unter anderem um Billgwaren möglicherweise für diejenigen herzustellen, die sich mit dem betreffenden Absprache-Gesetz freikaufen konnten. Ein praktisches Beispiel aus der JVA Berlin-Plötzensee belegt das eindrucksvoll. Während sich ein wohlhabender, soeben verhafteter Architekt aus dem Westteil der Metropole binnen weniger Stunden die Freiheit wieder einkaufen konnte, musste ein arbeitsloser armer Schlucker aus Weißensee im Ostteil Berlins mehr als ein Jahr im Knast verbringen.

Dass diese äußerst brisante und schändliche Regelung nicht erst vor drei Jahren erfunden wurde, sondern bereits viele Jahre praktiziert wird, belegt der Autor des Beitrags in der Münchner Tageszeitung ausführlich. Seit einem Vierteljahrhundert sei dieser Deal nun tägliches Geschäft bei den Strafgerichten. Schon 1990 habe eine Strafverteidiger-Vereinigung das bestätigt. Dieses tägliche Geschäft wurde sogar noch im Jahr 2005 per Grundsatzurteil des Großen Senats im BVG abgesegnet.

Prantl vergleicht das Verfahren mit dem Ablass-Handel der katholischen Kirche vor 500 Jahren. Gläubige konnten sich damals ihre Sünden abkaufen lassen. Der Freispruch des Mönches Johann Tetzel lautete „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“.  Nach den Worten von Prantl, der vor seiner journalistischen Laufbahn selbst einmal als Richter tätig war,  zerbrach an diesem Ablass-System, das den Priester zum Händler machte und die ewige Seligkeit ökonomisierte, damals der Glaube an die Kirche. Die Kritiker des gegenwärtigen Deals hegen die Befürchtung, dass der Glaube an das Recht wegen dessen Ökonomisierung zerbrechen könnte.  

Viel näher liegt wohl die grausame Erkenntnis, dass dieser Glaube längst zerbrochen ist.  Diese Wahrheit muss nur laut ausgesprochen und entsprechend oft wiederholt werden, damit sie auch die entlegenen Winkel der Gesellschaft erreicht.  Dazu ist „dem Volke auf’s Maul zu schauen“, um mit dem Mönch Martin Luther zu sprechen. Er hatte vor fast einem halben Jahrtausend seinen Berufskollegen Tetzel überführt und die Reformation ausgelöst. Dergleichen ist heute wieder vonnöten. Das bevorstehende 500jährige Jubiläum der Reformation bietet dafür beste Gelegenheit. Die Aufklärungs-Thesen müssen auch nicht nur an die Wittenberger Schloßkirche genagelt werden. Es gibt genügend Gotteshäuser und Kirchentüren in jeder Stadt und jedem Dorf, um  diese Tatsachen zu verkünden. ++ (ju/mgn/07.11.12 – 217)

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Halle (Saale)/Herford, 4. August 2012 (ADN). „Trotz des anhaltenden Einwohnerrückgangs steigen in Sachsen-Anhalt die Einnahmen aus Buß- und Verwarngelder bei den Kommunen. Die Städte, Kreise und Gemeinden nahmen 2007 insgesamt fast 11,57 Millionen Euro ein, 2011 waren es 12,51 Millionen Euro – ein Anstieg um gut 940.000 Euro (plus acht Prozent).“ Das schreibt an diesem Wochenende die „Mitteldeutsche Zeitung“. Halle an der Saale sei die Knöllchen-Hauptstadt. Die größte Stadt Sachsen-Anhalts habe 2011 nach Angaben des Innenministeriums 2,4 Millionen Euro auf diesem Wege eingenommen. Die Landeshauptstadt Magdeburg liege mit 1, 56 Millionen Euro auf Platz zwei.

Die Zahlen und Fakten bestätigen einen bundesweiten Trend und  belegen, dass nicht das Bemühen um mehr Verkehrssicherheit der Anlass für das Abkassieren bei den Automobilisten ist, sondern deren zusätzliche Ausplünderung.

Das hatte auch Richter Helmut Knöner vom Amtsgericht Herford (Westfalen) erkannt und vermeintliche Temposünder im Jahr 2010 reihenweise freigesprochen.  Er hatte  insbesondere das ungefragte Fotografieren der Autofahrer für illegitim erklärt. Dies sei nach § 100 h StGB nur bei Terrorismusverdacht erlaubt und für alltägliche Ordnungswidrigkeiten völlig ungeeignet. Inzwischen haben die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den als Richter Gaspedal bekannt gewordenen Juristen in die Schranken gewiesen. In einer dienstlichen Erklärung musste er seiner Rechtsauffassung abschwören und sich den Ansichten des OLG Hamm und ähnlichen Rechtsinterpretationen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) beugen. Knöner hatte in seiner ursprünglichen Argumentation auch dem BVG vorgeworfen, einen wichtigen Aspekt völlig außer acht zu lassen. Nämlich, dass mit solchen Maßnahmen sehr viel Geld – jährlich mehrere hundert Millionen Euro – verdient werden.

Inzwischen werden Geschwindigkeits-Enthusiasten unter den Auto- und Motorradfahrern nach dem Blitzen und folgenden Bußgeldverfahren in der Regel wieder nach dem Terrorismus-Paragraphen vor Gericht abgestraft.

Völlig außer Betracht gelaasen wird dabei der Tatbestand, dass spätestens seit dem Jahr 2007 das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Strafgesetzbuch der BRD keine Gültigkeit mehr haben. Der ganze Spuk des Blitzer-Unwesens ist demzufolge eine juristische Fata Morgana und wird von den Verwaltungsbehörden   zum Einschüchtern und Abkassieren der Leute missbraucht. ++ (sv/mgn/04.08.12 – 223)

Berlin, 31. März 2012 (ADN).  „Alle vier Minuten kracht es auf Berliner Straßen, einmal pro Woche stirbt ein Mensch.“ Aufgrund dieser und anderer Tatbestände hält es die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“  für höchste Zeit, diesen Alltag als Skandal zu erkennen.  In ihrer heutigen Sonnabendausgabe wird die jährliche Opferzahl in Berlin auf 17.000 beziffert. Das entspreche der Einwohnerzahl des gesamten Berliner Ortsteils Friedrichshagen  (Bezirk treptow-Köpenick) mit seinen elf Kitas, vier Schulen und 13 Zahnärzten. Außerdem stieg die Zahl der Verkehrstoten von 44 im Vorjahr auf 54 im Jahr 2011, so die Zeitung.

Es wird eine rückblickende Bilanz der vergangenen zehn Jahre gezogen. „Von den 65 verkehrstoten des Jahres 2001 waren 18 im Auto gestorben. Unter den 54 Toten im vergangenen Jahr starben nur drei im Auto.  Die Fahrzeuge sind robuster geworden, aber die anderen Verkehrsteilnehmer nicht.“ Um sie zuschützen, wird nichts oder nur wenig getan.

„Der Tagesspiegel“ verweist auf die millionenschweren Investitionen bei anderen Verkehrsträgern. So seien nach einem Brand in einem U-Bahnhof von den Berliner Verkehrsbetrieben sämtliche Stationen mit einem zweiten Ausgang nachgerüstet worden. Ein Unfall bei der S-Bahn habe die Erneuerung der Räder an 500 Doppelwagen zur Folge gehabt. Niemand habe die dafür aufgewandten dreistelligen Millionenbeträge in Frage gestellt, obwohl bei beiden Vorfällen kein Mensch umkam.  Allerdings gebe es erhebliche Proteste, wenn strengere, zweifellos lebensrettende Tempolimits eingeführt werden sollen.

Im Interview mit dem Unfallforscher Siegfried Brockmann wird nach einer Lösung gefragt. Er stellt fest, dass die gefährliche Infrastruktur im Stadtverkehr entschärft werden muss. Zudem fordert er Polizisten auf Fahrrädern und die Tempo-30-Pflicht. ++ (sk/mgn/31.03.12 – 93)