Archive für Beiträge mit Schlagwort: Carlo Schmid

Luxemburg/Zürich/Den Haag, 3. September 2013 (ADN). Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) feierte am Dienstag ihren 60. Geburtstag. Mit dem Beitritt Luxemburgs, das am 3. September 1953 als zehnter Staat das Dokument unterzeichnete, wurde das heute in 47 Staaten gültige Vertragswerk zur verbindlichen Rechtsgrundlage.

Zu den bekannten Protagonisten der EMRK gehörte seinerzeit der britische Premierminister Sir Winston Churchill. In einer historischen Rede an die akademische Jugend beschrieb er an der Universität Zürich im September 1946 die Vision eines einigen Kontinents und der Vereinigten Staaten von Europa. Anderthalb Jahre später – im Mai 1948 – forderte Churchill in Den Haag die europäische Einheit nicht als Bewegung von Parteien, sondern von Völkern. Getroffen hatten sich in der Schweiz im Ergebnis privater Initiativen mehr als 700 Vertreter aus fast 50 eurpäischen Staaten zu einem Europakongress. Churchill wuchs letztlich die von ihm protegierte Idee über den Kopf und er ruderte sichtlich soweit zurück, dass Großbritannien und später auch die USA die Verankerung wirtschaftlicher und sozialer Rechte in der 1948 von der UNO verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) blockieren wollten. Das wiederum wusste der französische Jurist, Diplomat und Erzieher Rene Cassin, der maßgeblich zu den Textentwürfen der AEMR und der EMRK beigetragen hatte, zu verhindern. Der Mitstreiter von General Charles de Gaulle wurde dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Zudem war er selbst von 1960 bis 1968 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg, bei dem jede Person ihre in der EMRK zugesicherten Rechte einklagen kann. 1969 gründete Cassin in der elsässischen Metropole das nach ihm benannte Internationale Menschenrechtsinstitut.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) trat im Jahre 1952 der EMRK bei. Die Ratifizierung charakterisierte der prominente SPD-Politiker Carlo Schmid als einen außerordentlichen Fortschritt im Vergleich zu dem bisher geltenden Recht. Er erklärte: „Sämtliche beteiligten Staaten beschließen, dass in ihrem Staatsgebiet sämtliche Menschen einen bestimmten Mindeststandard von Grundrechten genießen sollen. Und darüber hinaus wird die Garantie dieser Verpflichtung nicht ausschließlich den nationalen Gerichten anheim gegeben, sondern internationalen Instanzen.“

Derzeit stehen etwa 820 Millionen Menschen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außer Weißrussland haben alle euröpäischen Staaten den Vertrag unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl der Gerichtsverfahren, die in Straßburg auf der Grundlage der Konvention geführt werden, rasant gestiegen. Waren es anfangs lediglich um die hundert Anträge, so belief sich 1999 ihre Zahl auf 8.000. Im vergangenen Jahr wurden 65.000 Anträge gestellt. 70 Prozent der Beschwerden stammen aus Zentral- und Osteuropa, zehn Prozent aus der Türkei und 20 Prozent aus West-, Nord- und Südeuropa. Ein Kardinalmangel der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällten Feststellungs- und Schadenersatzurteile bleibt nach wie vor, dass deren Umsetzung von der Bereitwilligkeit des jeweiligen Staates abhängt. ++ (mr/mgn/03.09.13 – 241)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com

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Bonn/Paris, 26. Mai 2012 (ADN). Der heute vor 60 Jahren unterzeichnete „Deutschlandvertrag“ sollte staatliche Souveränität herstellen. Das misslang nicht nur, sondern  erwies sich als durchschaubares und miserables Täuschungsmanöver. Der Kontrakt war von Vorneherein ein Papiertiger. Mehr noch. Er spaltete Deutschland nach der Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen im Jahr 1948 weiter und tiefer, weil die Vereinbarung Konrad Adenauers mit Großbritannien, Frankreich und den USA vom 26. Mai 1952 losgelöst von der Sowjetunion erfolgte. Der Spaltpilz wirkte zusätzlich beschleunigend, denn es fand eine deutsche Remilitarisierung statt. Sie widersprach den ursprünglichen Vereinbarungen zwischen den Vier Siegermächten über die Zukunft Deutschlands. Adenauer selbst bestätigt die von ihm beförderte deutsche Teilung durch seinen ausdrücklichen Verweis auf den tags darauf geschlossenen Vertrag über die europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Den deklarierte die DDR damals als einen Generalkriegsplan. Aus der EVG entstand die NATO mit der Bundeswehr als Teil. Die logische Reaktion der UdSSR war der Warschauer Vertrag mit der DDR als ein Vertragspartner und der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) in der sowjetischen Einfluss-Sphäre Deutschlands. Die Chronologie der Ereignisse ist dabei von erheblicher Bedeutung.

Dass Adenauers einseitige Westaktivitäten das Ziel der neu zu erlangenden deutschen Einheit torpedierten, machte der  Oppositionspolitiker Carlo Schmid im Bundestag deutlich. Im Juli 1952 stellte er fest, Deutschland kann nur zustande kommen, wenn die Russen mit gesamtdeutschen Wahlen einverstanden sind. Er fragte die Zuhörer, ob man den glaube, „dass sie das tun werden, wenn von Vorneherein feststehen soll, dass der Teil, den Russland aufgibt, einem Block zugeschlagen werden soll, den dieses Russland als feindselig empfindet ?“

Angesichts der gegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen der NATO und Russland über den sogenannten Raketenabwehrschild in Europa hat sich an der generellen politischen und militärstrategischen Lage wenig geändert. Es ist zwar nicht mehr von Blöcken explizit die Rede, aber ihre unsichtbare Existenz wird nicht geleugnet. Die Logik daraus: Bis heute gibt es kein souveränes unabhängiges und selbstbestimmtes Deutschland. ++ (ml/mgn/26.05.12 – 153)

Kairo/Bonn/Berlin, 23. Mai 2012 (ADN). Ägypten wählt heute einen neuen Staatspräsidenten. Zwölf Kandidaten treten an. Es ist eine Direktwahl. Jeder einzelne Ägypter darf den Namen seines Favoriten in eigener Selbstbestimmung auf dem Wahlzettel ankreuzen. Jeder der mehr als 50 Millionen ägyptischen Wahlberechtigten darf  seiner individuellen Überzeugung folgen und sich für den aus seiner Sicht richtigen Kandidaten entscheiden.

Die Deutschen durften das vor 87 Jahren zum ersten und bislang letzten Mal. Damals im Jahr 1925 wurde im direkten Verfahren gemäß Weimarer Reichsverfassung Paul von Hindenburg zunächst für sieben Jahre gewählt.Daran änderte auch das heute vor 63 Jahren für Westdeutschland in Kraft gesetzte Grundgesetz nichts. Auch die Bewohner der DDR konnten nicht per Direktwahl das Personal für die zeitweilig existierenden Ämter des Präsidenten und des Staatsratsvorsitzenden festlegen. Als sich den Deutschen in Ost und West  im Jahr 1990 die große Chance bot, blieb sie nicht nur ungenutzt, sie wurde systematisch hintertrieben. Als am 17. Juli 1990 auf der Pariser Konferenz die Todesstunde beider deutscher Teilstaaten BRD und DDR durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verkündet wurde und auch schlug, wurde entgegen jeder nationalen und internationalen Rechtslogik das Grundgesetz ignoriert und vergewaltigt. Dieses ohnehin nur als zeitweilige Notverordnung und Übergangslösung ins Werk gesetzte juristische Instrument sah für den 1989/90 eingetretenen Fall vor, dass die Deutschen mit ihren Besatzungsmächten einen Friedensvertrag aushandeln und schließen. Zudem hätte eine Verfassung entworfen und durch direkten Volksentscheid in Kraft gesetzt werden müssen. Das Verfahren wäre – wie heute in Ägypten die Wahl des Staatspräsidenten – ein direktes gewesen.

Warum dieser „Kairos“ – der vorzüglichste historische Moment – tatenlos verstrichen ist, bleibt ein unausgesprochenes Geheimnis. Absichtlich werden die Deutschen unmündig gehalten. Die Urheber dieser geistigen Knechtschaft wollen nicht, dass Deutschland souverän und unabhängig wird. Darauf verwenden sie ihre gesamte Kreativität. Die Geschichtsvergessenheit der Menschen wird mit allen Mitteln befördert. Sogar Grundaussagen und Handlungsprinzipien  der Schöpfer des Grundgesetzes wie Prof. Carlo Schmid werden verschwiegen oder verdreht. Er hatte erklärt, dass das Grundgesetz nur ein zeitweiliges Provisorium sein kann bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Deutschen über ihr Schicksal wieder selbst bestimmen können. Diese und andere bis heute unterdrückten historischen Wahrheiten müssen ans Tageslicht kommen. Der Kuh-Handel und die Manipulationen rund um die Einsetzung deutscher Bundespräsidenten zeigen, das die Zeit dafür ist überreif ist. ++ (dk/mgn/23.05.12 – 150)

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