Archive für Beiträge mit Schlagwort: Christian Wulff

Leipzig/Hannover/München, 24. Januar 2012 (ADN). Pünktlich zum 300. Geburtstag von Friedrich dem Großen rücken preußische Tugenden ins Rampenlicht und bieten Christian Wulff die notwendigen juristrischen Strohhalme, um sich seiner verzwickten Lage zu entziehen. Heribert Prantl erläutert in der heutigen Dienstagausgabe der „Süddeutschen Zeitung“, wie sich der Bundespräsident mit einer Selbstreinigungsklage beim Staatsgerichtshof zu befreien versuchen  könnte. Der Absatz 3 des Artikels 40 der niedersächsischen Landesverfassung könnte Wulff dem Ansinnen seiner politischen Gegner entrinnen lassen. Sie wollen dem Bundespräsidenten  mit Hilfe des ersten Absatzes dieses Artikels – einer „Anklage von Regierungsmitgliedern“ – ein juristisches Bein stellen. Dem könnte Wulff unter Berufung auf den dritten Absatz zuvorkommen. Der sieht eine Selbstreinigungsklage vor, die im Übrigen mit keiner besonderen Hürde verbunden ist.

Derartiges ist ein sehr selten angewandtes, fast verschollenes juristisches Instrument, das zu Zeiten der Weimarer Republik einmal eingesetzt wurde. Am 20. Juli 1932 ist es als sogenannter „Preußenschlag“ in die Rechtsgeschichte eingegangen. Damals sollte mittels Artikel 59 der Weimarer Reichsverfassung, mit dem gegen Reichspräsident, Reichskanzler oder Reichsminister Anklage beim Staatsgerichtshof in Leipzig  erhoben werden konnte, die preußische Regierung abgesetzt werden. Der Erfolg war mittelmäßig. Für Preußen wurde infolge der Auseinandersetzung ein Reichskommissar bevollmächtigt.

Ähnliche Regelungen wurden nach 1945 in die Landesverfassungen einiger alter Bundesländer aufgenommen, um gegen Staatsverbrechen wirksam vorzugehen. Ihre Anwendung wurde ebenfalls sehr selten praktiziert: in Niedersachsen scheiterte Oppositionsführer Christian Wulff damit zweimal – 1999 und 2001. Ein weiteres noch sehr aktuelles Beispiel lieferte Rheinland-Pfalz. Dort haben vor fast einem Jahr 37 CDU-Abgeordnete und 10 FDP-Abgeordnete dieses schwere Geschütz aus der Versenkung geholt und gegen den SPD-Juistizminister Heinz Georg Bamberger in Stellung gebracht. In ihrem Antrag vom 22. Februar 2011 heißt es: „Bamberger hat am 22.  Juni 2007 in seinem Dienstzimmer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz an den ausgewählten Bewerber unmittelbar nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgehändigt, obwohl ihm zuvor der unterlegene Bewerber seine Absicht mitgeteilt hatte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen…. Nach alldem ist eine Ministeranklage vor dem Verfassungsgerichtshof geboten, die im Falle einer Verurteilung die Entlassung nach sich zieht.“ Letztlich wurde der Antrag mit knapper Mehrheit der SPD-dominierten Mehrheit im Mainzer Landtag abgeschmettert.

Einen zusätzlichen Impuls für dieses „Institut der Präsidenten- und Ministeranklage“ löste ein Hannoveraner Rechtswissenschaftler aus. Erst vor wenigen Monaten holte Sebastian Steinbarth diesen Sachverhalt aus der rechtshistorischen Mottenkiste und analysierte dessen Wahrheiten umfassend. In seiner 2011 abgeschlossenen und erfolgreich an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover verteidigten Promotion beleuchtet er dies unter „rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“.  Auf 336 Seiten untersuchte Steinbarth „Ursprünge, Erscheinungsformen und bleibende Sinnhaftigkeit von Gerichts- und Impeachementverfahren gubernativer Verantwortlichkeit“. Gewiss wird die Schrift demnächst vergriffen sein. ++ (jr/mgn/24.01.12 – 24)

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Hannover, 21/22. Januar 2012 (ADN). Bundespräsident Christian Wulff rückt nun ins Rampenlicht höchster Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Zwei Landespolitiker in Niedersachsen wollen diesbezüglich initativ werden. Stefan Schostow (SPD) will binnen einer Woche den Niedersächsischen Staatsgerichtshof einschalten. Der Landtags-Fraktionschef will gegen Wulff wegen Täuschung klagen, erklärte er gegenüber „Bild am Sonntag“.

Noch schwereres Geschütz fährt Schostows Pendent im Landtag von Hannover auf. Der Grünen-Politiker und Fraktionschef Stefan Wenzel fordert sogar eine Präsidentenanklage. Dazu sei Artikel 61 des Grundgesetzes heranzuziehen. Der Deutsche Bundestag müsse diesen Schritt nun ernsthaft erwägen. Bislang war allgemein mit den Schultern gezuckt worden, wenn rechtliche Mittel gegen Wulff in die Diskussion gebrachten wurden. Nun hat Wenzel, der den Bundespräsidenten als erster in der nun viele Wochen währenden Affäre als Lügner bezeichnete, im Grundgesetz geblättert und ist fündig geworden. Ihn habe es fassungslos gemacht, in welcher Art und Weise sich in den letzten drei Tagen der niedersächsische Finanzminister vor all die Dinge gestellt habe, die in den vergangenen Jahren vorgefallen sind. Juristisch und der Sache nach sei alles richtig gewesen. In Wirklichkeit werde Recht und Gesetz gebrochen und ignoriert. So argumentieren Menschen, die etwas vertuschen wollen, sagte Wenzel am Sonnabend Deutschlandfunk.

Wenzel kündigte weitere Nachforschungen an. Akten- und Bürgschaftseinsicht sei zu nehmen, um sich zu vergewissern, dass Firmen des Wulff`schen Freundeskreises Bürgschaften in Höhe von 14 Millionen Euro bekommen haben. Zudem soll der Landesrechnungshof zu einer Sonderprüfung der NordLB veranlasst werden. Wenn dies nicht greife, werde wahrscheinlich ein Untersuchungsausschuss unabdingbar.

Ob die nun aus Hannover in Richtung Berlin abgefeuerten juristischen Kanonenkugeln dort empfindlichen Schaden verursachen, hängt nun vom Zaudern oder konsequentem Durchgreifen insbesondere der SPD ab. Letztlich wird das auch davon abhängen, wie resistent die seinerzeit während der SPD-Regentschaft in Hannover bestehenden Netzwerke sind und entzsprechenden juristischen Prüfungen standhalten.  ++ (kr/mgn/21.01.12 – 21)

Köln, 7. Januar 2012 (ADN). Die gegenwärtige Politik ist eine Landschaft von erloschenen Vulkanen. Diesen Funktionsmechanismus nennt der britische Soziologe Collin Crouch Postdemokratie. Dabei werden weltweit demokratische Strukuren verdrängt durch die Macht von Lobbyorganisationen und durch informelle Netzwerke. Die modernen Entscheidungsmechanismen entziehen sich nach den Worten von Collin Crouch dem klassischen demokratischen Regelungskorsett.

Der Brite eröffnete mit seinem Vortrag in Köln eine internationale Konferenz zum 50. Jahrestag des Deutschlandfunk-Sendestarts. Auf der heute beendeten Veranstaltung traten weiterhin der Historiker Paul Nolte und der Verfassungsrechtler Franz C. Mayer auf. Zu den Rednern aus dem Ausland gehörten der Generaldirektor des Schweizerischen Rundfunks und Fernsehens, Roger de Weck, sowie Spitzenvertreter der britischen BBC und von National Public Radio aus den USA.

Im Vordergrund der Tagung standen die Rolle der Politik in der digitalen Welt und die künftige Entwicklung des politischen Journalismus. Dazu erklärte der Chefredakteur des Deutschlandfunk (DLF), Stephan Detjen, dass es nicht darauf ankomme, den Wettlauf mit der Zeit um die nächste neue Nachricht fortzusetzen. Das sei angesichts der gigantischen Informationsflut, die über die Menschen allerorten hereinbricht, kein besonderes Gütemerkmal mehr. Heute gehe es darum, Journalismus mit Qualität zu praktizieren. Das erfordere eine kluge Auswahl und Bewertung von Nachrichten und Trends. Ein gewisses Entschleunigen sei nicht nur Gebot der Stunde, sondern der nächsten Jahre. Das Rennen um die exklusiven Nachrichten trete in den Hintergrund zugunsten der Kompetenz, Nachrichten erklären und gewichten zu können. Investigativer Journalismus manifestiere sich keinesfalls darin, sich bei Zuhörern, Lesern und Zuschauern beliebt zu machen.

Um den Wandel in der Medienwelt zu illustrieren, erläuterte Detjen den aktuellen Konflikt Christian Wulff und dessen Kontrahenten – die Bild-Zeitung. Es sei daran zu erinnern, dass die Bild-Zeitung noch in den 80er Jahren bis zum Bundesverfassungsgericht gegen Günter Wallraff  klagte. Der Autor hatte heimlich in der Redaktion der Bilöd-Zeitung recherchiert und seine Erkenntnisse veröffentlicht. Heute berufe sich die Bild-Zeitung auf die Pressefreiheit, die unter anderem im Wallraff-Urteil gegen die Bild-Zeitung erstritten worden sei. ++ (md/mgn/07.01.12 – 7)

Berlin, 23. Dezember 2011 (ADN). „Alle hoffen, dass es keine weiteren grenzwertigen Vorgänge geben wird“. Mit diesen Worten schließt ARD-Hauptstadtkorrespondent Ulrich Deppendorf seinen Kommentar am Donnerstagabend in der causa Bundespräsident Wulff.

Der Fersehjournalist saß selbst im Zuschauerraum des „Staatstheaters Schloß Bellevue“, als Hauptdarsteller Christian Wulff  gleich zu Beginn seines rund zehn Minuten dauernden Auftritts mitteilte: „Nicht alles, was juristisch rechtens, ist auch richtig“.  Die in der ARD erwähnten Täuschungsvorgänge wurden nicht explizit genannt, obwohl deren Zahl mit etwa einem halben Dutzend derzeit noch überschaubar ist und würden – in angemessener Kürze beschrieben – auf eine Buchseite passen. Unausgesprochen steht jedoch im Raum, dass auf dem Sektor moderner Rosstäuscherei noch sehr, sehr viel mehr denkbar ist. Über 100 Seiten zählte immerhin eine bereits im Jahr 1822 publizierte diesbezügliche Schrift. Unter dem Titel „Die geheimen Künste der Rosstäuscher“ wird eine Unmenge von Ratschlägen für Feilscher und Trickser offenbart, um mit abgehalfterten Gäulen viel Geld zu ergaunern. Danach war für den Rosstäuscher wichtig, dass er auch „Menschenkenntnis, Lebensumgang und kluges Benehmen im Allgemeinen“ mit sich bringt.  Solche Eigenschaften hat Christian Wulff zu bieten.  In der heutigen Zeit – so schreibt ein Internetportal – wird der Begriff Rosstäuscher auf viele Arten des Betrugs durch Schönfärberei, Kaschieren von Makeln und gezieltes Weglassen von Informationen angewendet.  Gerade auf Letzteres verstehen sich die Rosstäuscher von der Leine besonders gut, wie der jüngste Fall des aus Hannover (Leine) nach Berlin (Spree) versetzten Präsidenten beweist.

Dass solche Experten auch in anderer Hinsicht von der Leine gelassen sind und das Rosstäuschen zu einem Massensport gemacht haben, ist kaum zu übersehen. Die Zeitung „Der Tagesspiegel“ aus Berlin hat deshalb vor rund zweieinhalb Jahren eine zehnteilige Artikelserie „Vergessene Berufe“ veröffentlicht. Der erste Beitrag war – offenbar wegen der wiedergewonnenen Aktualität – den Rosstäuschern gewidmet. Dieser Beruf hatte vor vielen Jahrzehnten bereits Hochkonjunktur und fand sogar literarisch reges Echo. Die Schriftsteller Annette von Droste-Hülshoff aus dem Münsterland und der Wiener Emil Scholl schrieben Werke unter demselben Namen „Der Roßtäuscher“. Und das Werk Heinrich von Kleists, der in „Michael Kohlhaas“ den nichtlösbaren Konflikt des ehrlichen Pferdehändlers mit der Justiz schilderte und dessen 200. Todesjahr in wenigen Tagen endet,  findet einen überraschenden und  turbulenten Aufgalopp.

Trotz des mafiösen Potenzials des neuerwachten Sports hat die Bundesrepublik Deutschland dafür keine gesetzlichen Gegenmittel ergriffen. Ganz anders die Österreicher. Sie haben schon im Jahr 2002 ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft gesetzt. Ob ein Rosstäuscher für ein krankes Pferd haftet, ist sogar in einer eigenen Verordnung  geregelt. „Stellt der Käufer innerhalb von 14 Tagen die Dämpfigkeit oder den Dummkoller fest, gilt die in der Praxis schwer widerlegbare Vermutung, dass der Gaul bereits beim Verkauf krank war. Würde das auf deutschem Territorium gelten, könnte der gegenwärtige Bewohner im  Schloß Bellevue von Berlin nach Hannover problemlos zurückdelegiert werden – Schadenersatz eingeschlossen.  ++ (kr/mgn/23.12.11 – 40)

Köln/Mainz, 21. Dezember 2011 (ADN).  Die bevorstehende obligatorische Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten wird in diesem Jahr wohl eine der höchsten Einschaltquoten bringen. Jeder wartet natürlich auf diese Ansprache, erklärte am heutigen Mittwoch der Ex-Chefredakteur des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Nikolaus Brender, im Rundfunk. Wenn Christian Wulff nicht auf sein eigenes, derzeit die Medien beherrschendes Verhalten eingeht, werde die Welle noch höher schlagen als sie es bereits jetzt tut.

Besser wäre es allerdings, so Brender, wenn sich der Bundespräsident noch vor Weihnachten zu der ihn belastenden Kreditaffäre äußert. „Sich ins Fernsehen zu setzen und die Botschaft vom Frieden zu verkünden, ohne dass er selbst den Frieden um seine eigene Person hergestellt hat, ist doch höchst unglaubwürdig. Das wird nicht funktionieren“, erklärte der bekannte Fernsehjournalist.  Wenn immer mehr noch hinzu komme – wie jetzt die Geschichte mit Herrn Maschmeyer – , dann müsse sich der Betroffene nicht wundern, wer auch immer das ist, dass der Skandal weiterdreht. Hier werde der typische Skandalverlauf sichtbar, der aus den vielen anderen Skandalen dieser Republik bekannt ist. Eigentlich müssten der Bundespräsident und seine Berater das eigentlich wissen und dementsprechend reagieren.

Den Vorwurf des Kampagnenjournalismus lässt Brender nicht gelten. Von einem Zusammenwirken von Medien mit einem operationellen Ziel, könne nicht die Rede sein. Von  einer relativ seltenen Übereinstimmung in der deutschen Presse könne man auch nicht sprechen. Individuell könne man zu Recht zu einem gleichen Ergebnis kommen.

Inakzeptabel ist es nach den Worten von Brender, dass wir jetzt einen „stummen Bundespräsidenten“ haben. „Es ho.lt ihn  jetzt das ein, was er selbst im Skandal um Herrn Rau veröffentlicht hat“. Wulff hatte es damals als tragisch bezeichnet, dass Deutschland in schwieriger Zeit keinen unbefangenen Bundespräsidenten hat und seine Stimme mit Autorität erheben kann. Dies wird ihm jetzt selbst vorgeworfen und das ist sein Problem, sagte Brender abschließend. ++ (md/mgn/21.12.11 – 39)

Dortmund, 7. Dezember 2011 (ADN).  Mitglieder der Bundesregierung und andere Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland (BRD) werden sich demnächst vor dem Amtsgericht Dortmund wegen  Jahrzehnte währender ungerechtfertigter Steuererhebung und deren Folgen zu verantworten haben. Dazu zählen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Weiterhin stehen Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowie leitende Juristen und Finanzbeamte dieses Bundeslandes unter Anklage.

Zu den Hauptvorwürfen der Klage, die Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke kürzlich für seinen unter staatlicher Selbstverwaltung stehenden Mandanten eingereicht hat,  gehören Rechtsbeugung, ungerechtfertigte Strafverfolgung und rechtswidrige Pfändungen.  Solch komplexes unberechtigtes und strafbares Vorgehen diverser Finanz- und Justizbehörden gegen seinen Mandanten habe erhebliche rechtliche Konsequenzen – darunter Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche.

Gemäß Klageschrift gelten seit dem Jahr 1990 u. a. die Abgabenordnung (AO), die Strafprozessordnung (StPO)  und das Grundgesetz (GG) nicht mehr. Daraus ergebe sich der Mangel an Legitimität der Behörden der Vereinigten Wirtschaftsgebiete Bundesrepublik Deutschland für ihr Vorgehen, das neben psychischem Leid in nicht unerheblichem Ausmaß auch massive Vermögens- und Eigentumsverluste für den unschuldig verfolgten Kläger mit sich gebracht hat.

Desweiteren sind die Aktivitäten der Beklagten mit erheblichen Eingriffen in  die Grundrechte sowie in die Meschenrechte der EU-Menschenrechtscharta als Teil des allgemeinen Völkerrechts des Klägers verbunden, geht aus der Klage hervor.

In dem Dokument wird weiteren Personen der Streit verkündet. Darunter sind Justizangestellte im Amtsgericht Dortmund und Bundespräsident Christian Wulff. Letzterem wird beispielsweise zur Last gelegt, das vermeintliche Staatsvolk über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen und nicht über den Wegfall der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. September 1990 informiert zu haben. ++ (dk/mgn/07.12.11 -28)