Archive für Beiträge mit Schlagwort: Daniel Kirchhöfel

Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

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Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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