Archive für Beiträge mit Schlagwort: Datenschutzbeauftragter

Kiel/Frankfurt am Main, 12. Juli 2014 (ADN). Dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, wurde die Wiederwahl versagt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Wochenendausgabe weiter berichtet, scheint der als besonders kompromisslos für den Datenschutz eintretende Weichert in den eigenen Reihen nicht mehrheitsfähig zu sein. Als Ursache der Ablehnung wird sein persönliches Engagement gegen die Überwachung durch den Staat vermutet. Der 58järige bekleidet seit 2004 das Amt in Kiel. Ursprünglich war er sogar für eine Kandidatur als oberster Datenschützer der gesamten Bundesrepublik im Gespräch. 

„Weichert dürfte gerade wegen seines Engagements aber der bekannteste  und sicher auch umstrittenste Datenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik sein. Weithin bekannt wurde er durch seinen Streit mit Facebook. Weichert hält die Speicherung der Nutzerprofile aus Schleswig-Holstein in Amerika nicht vereinbar mit dem Datenschutz“, schreibt die FAZ. Dass es bei der Entscheidung im Landtag um die Person Weicherts und seine  bürgernahe innere Haltung zum Datenschutz ging, schlussfolgert die Tageszeitung aus einem viel problematischeren Umstand. Unmittelbar vorher wurde ein äußerst umstrittenes Gesetz zur Lehrerausbildung anstandslos durchgewunken. Der Entwurf stammt von Landesministerin Waltraut Wende, die als schwächste Stelle der Dreikoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gilt. Sie hatte sich nämlich von ihrer frührerer Arbeitgeberin, der Universität Flensburg, ein Rückkehrrecht zusichern lassen, das ihr nicht eigentlich zusteht. ++ (dt/mgn/12.07.14 – 192)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Bad Salzungen, 5. Februar 2014 (ADN). Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse erwartet von der Polizei Hilfe bei der Bergung und Sicherung einer Viertel Million vertraulicher Akten, die in einer stillgelegten Lagerhalle bei Immelborn (Wartburgkreis) gefunden worden sind. Darüber berichtete am Mittwochabend das Fernseh-Magazin „Exakt“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Der bissige und zugleich ironisch fragende Kommentar eines Zuschauers lautet: „Ist das die gleiche Polizei gegen deren Bildungszentrum nun – ebenfalls vom Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse – Strafantrag gestellt wurde ? Es wird also erhofft, dass die Polizei Daten schützt, während sie beim eigenen Bildungszentrum das Gegenteil bewiesen hat ? Der Datenschutzbeauftragte muss ein tiefgläubiger Mensch mit ’ner übergroßen Portion Gotvertrauen sein …“

Bei den in Immelborn gebunkerten Papieren handelt es sich um Patientenakten und Steuerunterlagen von Unternehmen. Das der Öffentlichkeit zugängliche und ungesicherte Lager wurde Mitte 2013 entdeckt und ist einer insolventen privaten Aufbewahrungsfirma zuzuordnen, deren Inhaber spurlos verschwunden war und nun von der Exakt-Redaktion in der Schweiz aufgespürt wurde.

Wenige Wochen später ereignete sich im Nachbarkreis Schmalkalden-Meiningen Ähnliches. Beobachter lenkten Hasses Aufmerksamkeit in dem Ort Wernshausen auf ein weiteres anonymes Aktenlager. Auch für den nur knapp zwei Dutzend Kilometer von Immelborn entfernten Platz erhofft sich der Datenschutzbeauftragte Beistand und Aufklärung von der Polizei. Hasse hat inzwischen eine bundesweite Initiative zur Sicherung sensibler Unterlagen ins Leben gerufen. ++ (si/mgn/05.02.14 – 036)

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Berlin/Wiesbaden, 8. August 2012 (ADN). Der Vorsitzende der bundesdeutschen Justizministerkonferenz Jörg-Uwe Hahn will die Facebook-Fahndung auf „rechtlich gesicherte Füße“ stellen. Das teilte der hessische Justizminister der „Berliner Zeitung“ mit,  die ihn in der heutigen Mittwoch-Ausgabe weiterhin mit dem Satz zitierte: „Die Beziehung zwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden steckt noch in den Kinderschuhen.“ Bis zum Herbsttreffen mit den anderen Ressort-Chefs wolle er Lösungen finden.

Derzeit ist Facebook für die bundesdeutsche Polizei eine rechtliche Grauzone, schreibt Autor Volker Schmidt. Er verweist auf den Anhang der Strafprozessordnung. Danach sollen Internet-Anbieter grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.  Diese Formulierung spricht im Kern jedoch das Verbot einer solchen fragwürdigen Kooperation aus.

Dass sich die Behörden um solche entschiedenen gesetzlichen Weisungen kaum scheren, beweist das Bundesland Niedersachsen.  Die Polizeidirektion Hannover begann dem Bericht zufolge im März vergangenen Jahres ein Modellprojekt, das acht erfolgreiche Facebook-Fahndungen erbracht habe. Dann intervenierte der Datenschutzbeauftragte des Landes. Davon ließ sich die Polizei jedoch kaum beeindrucken. Auch das hessische Landeskriminalamt ist inzwischen in diese eigentlich untersagte Spurensuche eingetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich inzwischen ebenfalls zu Wort gemeldet. Zu Recht argumentiert er, dass einmal online gestellte Angaben auch dann noch im Netz kursieren, wenn Verdächtige sich längst als unschuldig erwiesen haben. Nach Zeugen auf diesem Weg zu suchen, sei ohnehin ein absolutes Tabu. Ob die Polizei sich solche Mahnungen zu Herzen nimmt, dürfte angesichts der bereits geschaffenen Tatsachen und der politischen Ankündigungen nicht zu vermuten sein. ++ (ml/mgn/08.08.12 – 227)