Archive für Beiträge mit Schlagwort: Den Haag

Berlin/Santiago de Chile/La Paz, 9. April 2015 (ADN). Seit dem Jahr 1904 gibt es ein Versprechen Chiles, mit Bolivien über einen Meereszugang des lateinamerikanischen Binnenstaates zu verhandeln. Inzwischen sind mehr als 100 Jahre vergangen und dennoch hat Bolivien noch keinen direkten Kontakt zum Pazifik. Hintergründe des Dauer-Clinchs beleuchtet Boliviens Sonderbotschafter, Carlos Mesa, in einem am Donnerstag in der Tageszeitung „neues deutschland“ veröffentlichten Interview. Nunmehr werde sein Land deswegen den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wagen, um diese berechtigte Ziel endlich zu erreichen. Dennoch sei das Vorhaben realistisch, weil ein solcher Rechtsweg im Laufe der Jahre gestärkt wurde und dazu eine noch sehr junge Rechtsprechung existiert.

Zu den Details des bisherigen langwierigen dpilomatischen Tauziehens sagte Mesa: „Chile hat sich formal dazu bereit erklärt, mit Bolivien in Verhandlungen zu treten, um ihm einen souveränen Meereszugang zu geben. Dafür bedarf es eines Dokumentes, das die Unterschrift eines Präsidenten, Außenministers oder Botschafters von Chile trägt. Genau das ist passiert, und zwar mehrfach. 1920, 1923, 1926, 1950, 1961, 1975 und 1983 hat Chile das Versprechen abgegeben, mit Bolivien zu verhandeln. “ Bolivien klage keinen Gebietsanspruch ein, betont der Sonderbotschafter. Sein Land fordere von Chile nur, was es versprochen hat. Wenn ein Land auf formalem Weg einem anderen Land ein Versprechen gebe, ist dieses Versprechen rechtlich einklagbar. ++ (vk/mgn/09.04.15 – 80)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Rom/Berlin/München, 25. Oktober 2014 (ADN). Während der Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zum Eindampfen von bis zu zehn Bundesländern die deutschen Schlagzeilen am Wochenende füllt und künstliche Empörung verbreitet, fristet die jüngste, außerordentlich gravierende Entscheidung des höchsten Gerichts Italiens ein merkwürdiges Schattendasein. Die italienische Nachrichtenagentur ANSA bringt des Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit einem Satz auf seinen Kern: „Das Prinzip der Staatenimmunität in der zivilen Rechtsprechung anderer Staaten gilt nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit erklären die römischen Richter ein vor zwei Jahren vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag getroffenes Urteil, das von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  angestrebt worden war, für verfassungswidrig. Der IGH hatte Gegenteiliges entschieden, indem er die Staatenimmunität auch für schwerste Menschheitsverbrechen als gültig eingestuft  und die italienische Regierung zur Verabschiedung eines entsprechenden nationalen Gesetzes im Jahr 2013 gezwungen hatte. Dieses Gesetz, nach dem Zivilklagen italienischer Nazi-Opfer gegen Deutschland als unzulässig abzuweisen waren, wurde nunmehr vom Römischen Verfassungsgericht kassiert und außer Kraft gesetzt.  „Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann“. So zititierte die „Süddeutsche Zeitung“ den Militärstaatsanwalt von Rom, Marco de Paolis.

Infolgedessen ist nun mit einer großen Zahl erfolgreicher Klagen auf Entschädigung gegen die BRD zu rechnen. Sollten sich die bundesdeutschen Behörden wiederum sträuben, ist erneut mit der Konfiskation, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung deutschen Vermögens in Italien zu rechnen. Vor einer derartigen Situation standen bereits vor einigen Jahren Eigentümer der Deutschen Bahn AG, deutscher Kulturinstitute und andere BRD-Vermögenswerte. Auch die Villa Vigoni bei Menaggio in Norditalien war bereits zur Versteigerung vorgesehen.

Die ersten Reaktionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes werden als gelassen charakterisiert. Man werde das Urteil von Rom genau prüfen. Allerdings dürften die zur gleichen  Zeit öffentlich gewordenen beiden Neuigkeiten von dem römischen Gerichtsurteil und dem Vorschlag Kramp-Karrenbauers zur Fusion von Bundesländern bereits bestehende Zweifel an der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BRD) deutlich erhärten.  ++ (vk/mgn/25.10.14 – 297)

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Canberra, 23. Oktober 2014 (ADN). Die 19köpfige australische Regierung – namentlich Premierminister Tony Abbott und Einwanderungsminister Scott Morrison – ist vom unabhängigen Abgeordneten Andrew Wilkie beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag wegen Verletzung der Menschenrechte angezeigt worden. Wie theguardian.com und die Hörfunksendung „Tag für Tag“ am Donnerstag berichten, geht es um die menschenunwürdige Behandlung von Bootsflüchtlingen. Scharfe Kritik an der Abschreckungspraxis Australiens gegenüber den meist aus Afghanistan, Somalia, Sri Lanka, Irak und Iran stammenden Menschen üben auch Hilfsorganisationen und das UNO-Flüchtslingskommissariat UNHCR. Nach den Worten von Wilkie handeln der Premierminister und sein Kabinett kriminell. Häufig werden die in Australien Schutz und Asyl Suchenden häufig schon auf dem Meer abgefangen oder umgehend auf ausländische Territoirien verbracht. Dazu zählen die Christmas-Inseln, Papua-Neuguinea und die Nauru-Insel. Das etwas mehr als 21 Quadratkilometer „große“ und knapp 9.500 Einwohner zählende Eiland ist die kleinste Republik der Welt und liegt im Südpazifik nahe dem Äquator rund 2.500 Kilometer von Australien entfernt. Um die Flüchtlinge dauerhaft auf Distanz zu halten, hat Australien mit Kambodscha ein Abkommen geschlossen. Danach muss das südostasiatische Land für vier Jahre eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen aufnehmen und bekommt dafür aus Australien eine Geldsumme von umgerechnet 28 Millionen Euro.

Begleitet wird die höchst umstrittene Asylpolitik auf dem fünften Kontinent von einer massiven Propaganda-Kampagne unter dem Motto „Stop the boots“ und „Keine Chance, Ihr werdet Australien nicht zu Eurer Heimat machen“. In einem Video der Regierung proklamiert der Kommandeur der Küstenschutzmission „Souveräne Grenzen“, Angus Campbell: Die Politik der australischen Regierung hat sich nicht geändert. Es gibt nur zwei Möglichkeiten – das Boot mit Flüchtlingen muss umkehren oder die Menschen werden in ein anderes Land gebracht“. ++ (mr/mgn/23.10.14 – 295)

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Hamburg/Den Haag, 3. Februar 2012 (ADN). Das am heutigen Freitag vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündete Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das erklärte der in Hamburg beheimatete Arbeitskreis Distomo unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entschädigung von Privatansprüchen für NS-Verbrechen verpflichtet. Das Ergebnis sei eine faktische  Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen.

Dieser Tag ist ein trauriger Tag für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militätinternierten, wird in einer aktuellen Presseerklärung des Arbeitskreises mitgeteilt. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten keine Rolle. Der IGH habe sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt. Die Grundlagen der Nürnberger Prozesse seien damit faktisch beseitigt worden. Nun sollen die Opfer um Wohltaten betteln.

In Berlin dürften die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein trauriger Tag, heißt es in der Mitteilung.

Das griechischen Außenministerium jedoch sieht die Angelegenheit nicht als erledigt an. Das IGH-Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen.

Offenbar wird zahlreichen Beteiligten allmählich klar, dass den Klageschriften die falschen Ausgangspunkte zum eigentlichen rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  zugrunde gelegt wurden. Wenn nämlich eindeutig festgestellt und widerlegt wird, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, dann wandelt sich das Urteil von Den Haag in kürzester Frist zur Randnotiz. ++ (/mgn/03.02.2012 – 34)