München/Berlin, 25. April 2014 (ADN). Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge gibt es immer mehr Kontoabfragen durch Behörden. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“am Freitag verzeichnete das zuständige Bundeszentralamt für Steuern im Jahr 2013 knapp 142.000 solcher Kontokontrollen. Das ist eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2012. Im ersten Quartal dieses Jahres war der Anstieg ähnlich stark von rund 24.000 auf mehr als 48.000. Bisher stammten die meisten Abfragen aus den Finanzämter. Allerding ist nunmmehr der enorme Zuwachs fast allein auf die Schnüffelei von Gerichtsvollziehern zurückzuführen. Sie seien angeblich berechtigt seit Anfang 2013, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und bei Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen. Das sei allerdings nur möglich, wenn von Ihnen verfolgte Ansprüche mehr als 500 Euro betragen. Zitiert wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Detlef Hüermann. Nach seinen Worten benutzen Gerichtsvollzieher dieses Instrument, wenn sich Schuldner als unkooperativ erweisen.
In einem Kommentar zu dieser Situation unter dem Titel „Schnüffeln ohne Maß“ stellte Thomas Öchsner ausgehend von der Maxime des Sowjet-Führers Wladimir I. Lenin „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ fest, dass das den Bürgern Hinterherschnüffeln seitens staatlicher Behörden längst das rechte Maß verloren hat. Das Bundesverfassungsgericht habe den staatlichen Zugriff in die Privatsphäre nur innerhalb eng definierter Ausnahmen erlaubt. Ursprünglich sei dies als Anti-Terrormaßnahme deklariert gewesen. Nun ist es zum Massenphänomen geworden. Die Zahlen lassen darauf schließen, dass die Behörden die Bürger der Bundesrepublik Deutzschland als zumindest potentielle Terroristen betrachten. Besonders skandalös ist das Verhalten der Gerichtsvollzieher. Es ist nämlich keneswegs juristisch nachgewiesen, dass diese private Berufsgruppe zu solchen Schikanen gegenüber Bürgern autorisiert ist. ++ (kr/mgn/25-04.14 – 114)
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