Archive für Beiträge mit Schlagwort: Deutsche Rentenversicherung

Köln/Berlin, 4. November 2013 (ADN). Der Griff in die Rentenkasse durch die künftige Bundesregierung wird zur Gewissheit. Das ist eines der ersten konkreten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD). Diese Aussicht stand am Montag im Mittelpunkt einer Diskussion im Deutschlandfunk und wurde von Teilnehmern heftig kritisiert. Besonders stark wurde die wachsende Rentenungerechtigkeit angeprangert. So wies der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Jens Kaffenberger darauf hin, dass ein Maurer im Vergleich mit einem Rechtsanwalt fünfmal so viel Rentenbeitrag zahlen muss. Eine Zuhörerin aus Hamburg bemängelte, dass an Beamte im Ruhestand drei- bis viermal höhere Pensionen gezahlt werden als einem Rentner, der früher als Facharbeiter in einer Produktionsfirma gearbeitet hat. Ein Hörer aus Siegburg, nach dessen Wortmeldung die Beamtenpesionen mindestens doppelt so hoch sind wie die gesetzliche Rentenzahlung, nahm die unterschiedliche und ungerechte Berechnungsgrundlage von Rente und Pension aufs Korn. Während die Pension aus dem Durschnittsbetrag der letzten drei Dienstjahre eines Beamten ermittelt wird, berechnet sich die gesetzliche Rente aus dem Durchschnitt sämtlicher Arbeitsjahre. So ergebe sich die Höhe der Pension aus 71 Prozent des Beamtengehalts und die Rente eines ehemaligen Arbeiters oder Angestellten nur aus 50 Prozent des über das gesamte Arbeitsleben hinweg gezahlten Monatslohns.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes „Die jungen Unternehmer“ Fabian Freisberg bezeichnete die bereits jetzt gemachten Pensionszusicherungen als Zeitbombe für das gesamtgesellschaftliche Altersicherungssystem. Er verlangte angesichts des gegenwärtig bestehenden Finanzpolsters von sechs Milliarden Euro, den Rentenbeitrag zu senken. Das sei auch Gesetzeslage.
Die Zuhörer sprachen sich mehrfach dafür aus, in Deutschland das Schweizer Modell der Altersversorgung wegen seiner sozialen Ausgewogenheit zu übernehmen.

Bereits Mitte dieses Jahres hatte sich ein erheblicher Überschuss in der Rentenkasse abgezeichnet. Ende Juni stand fest, dass im vergangenen Jahr ein Einnahmeüberschuss erzielt worden ist. Nach einem Bericht der Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, war die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage auf 29,5 Milliarden Euro gestiegen. Sie erreichte damit das 1,7fache einer Monatsausgabe. Das brachte gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beitragssenkung – die dritte in Folge. Dies wollen nun die politischen Koalitionäre verhindern und sich offenbar – ohne Berechtigung – zu Lasten der Rentner bedienen.

Die Einigung bestätigte am frühen Abend CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Noch vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen sei nun ein entsprechendes Gesetz zu beschließen. Er behauptete, die sechs Milliarden Euro frei werdenden Mittel sollen den Renten von Geringverdienern zugute kommen. Eigentlich müsste angesichts der übervollen Rentenkassen der Beitragssatz im nächsten Jahr von jetzt 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent sinken. ++ (so/mgn/04.11.13 -302)

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Berlin, 12. Dezember 2012 (ADN).  Rentenansprüche aus Ghetto-Arbeit standen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Diskussion. Zwölf Experten gaben bei der öffentlichen Anhörung ihre Sachkommentare zu Rentenansprüchen ab, die bei der Beschäftigung und Arbeit in Ghettos während der nationalsozialistischen Zeit entstanden sind. Anlass der Sitzung waren Anträge von drei Oppositionsparteien, die auf die rückwirkende Auszahlung solcher Renten ab dem Jahr 1997 hinauslaufen. Das verweigerten die damit befassten Bundesregierungen bislang weitgehend. Hintergrund ist, das das Bundessozialgericht 23.818 Holocaust-Überlebenden im Jahr 2009 einen Rentenanspruch zuerkannt hat. Wie es in einer Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages weiter heißt, haben die Anspruchsteller entsprechende Zahlungen erst ab dem Jahr 2005 bekommen, obwohl das vor zehn Jahren verabschiedete „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (GZRBG) eine Geldauskehr ab 1997 vorsieht. Die Ausrede der Bundesregierung für ihre Verweigerungshaltung lautet, das Sozialrecht beinhalte ein maximale Rückwirkung von vier Jahren.

Der Vertreter des Center of Organization of Holocaust Survival in Israel, Uri Chanoch, berichtete zu Beginn der Ausschuss-Sitzung über seine Erfahrungen im Ghetto. Es habe sich nicht um Zwangsarbeit gehandelt, denn „wir wollten arbeiten“. Diese Unterscheidung ist maßgeblich, weil nach bundesdeutschem Recht Rentenansprüche nur durch freiwillige Arbeit entstehen.  Deswegen ist auch eine rentenrechtliche Lösung der Vorrang vor einer Entschädigungsleistung zu geben, erklärte der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse aus Essen. Diese Variante ist nach Auffassung des Einzelsachverständigen auch die am wenigsten aufwendige.

Die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, Christoph Skipka und Franz Ruland, beharrten jedoch auf Einmalzahlungen als Entschädigung, die an das Lebensalter gekoppelt ist. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Der Historiker Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut Warschau sieht den Grund für die restriktive Haltung des bundesdeutschen Gesetzgebers und der Versicherung in geschichtlicher Unkenntnis und finanziellen Engpässen. In einem Rundfunkinterview bemängelte er, dass die zuständigen Verantwortlichen der Rentenversicherung nur acht Bücher zu dem Problemkreis gelesen haben und damit glauben, genug über das Funktionieren von Ghetto-Arbeit zu wissen. Zudem seien sie lange von einer Bestandszahl von 400 Ghettos in Osteuropa ausgegangen. Die mit der Materie befassten Historiker, die im Übrigen nie von den Rentenversicherern zu Rate gezogen worden sind, hätten in diesem Bereich die Existenz von 1.150 Ghettos – also fast die dreifache Zahl – nachgewiesen. Lehnstaedt bezifferte die Zahl der bis etwa 2005 eingegangenen Renten-Anträge auf etwa 70.000. Nach dieser ersten Runde seien in den vergangenen zehn Jahren noch einmal bis zu 15.000 Anträge dazu gekommen.  Dabei gehe es jeweils um eine monatliche Rentenzahlung zwischen 150 und 200 Euro.

Inzwischen gewinnt der Konflikt eine auffällige internationale Dimension, denn Betroffene haben eine Sammelklage in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) angekündigt. ++ (zw/mgn/12.12.12 – 351)

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