Archive für Beiträge mit Schlagwort: deutsche Wirtschaft

München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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Leipzig/Nordhausen, 14. Dezember 2011 (ADN). „Bis zum heutigen Tag ist Zwangsarbeit nicht strafbewehrt.“ Das erklärte der Leiter der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Dr. Jens-Christian Wagner, am Dienstag bei einem Abendvortrag in Leipzig. Auch bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen sei Zwangsarbeit nicht als Verbrechen gegen die Menaschlichkeit eingestuft worden. Deswegen hätten die Richter der alliierten Siegermächte den führenden Nationalsozialisten Fritz Sauckel, der von Adolf Hitler zum zentralen Verantwortlichen für die Arbeitskräftebeschaffung aus ganz Europa ernannt wurde, nach dem Zweiten Weltkrieg nicht deswegen zum Tode verurteilt, sondern weil er dabei außerordentlich grausam vorgegangen ist.

Nach den Worten des Wissenschaftlers Wagner, der auch als Dozent an der Universität Göttingen tätig ist, muss nach Beheben dieses völkerrechtlichen Mangels eine entsprechende Strafvorschrift zudem noch in die jeweilige nationale Gesetzgebung Eingang finden. Auch in der Bundesrepublik Deutschland sei Zwangsarbeit nicht strafbar. Das bestätige nachdrücklich ein skandalträchtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Dabei ging es um die Rückübereignung eines Unternehmens an seinen Alteigentümer. Die Firma hatte Zwangsarbeiter während der Nazi-Zeit eingesetzt. Es konnten jedoch keine besonderen Brutalitäten nachgewiesen werden.

Die einzige Initiative, um Zwangsarbeit als Menschenrechtsverletzung zu ächten, stammt nach der Aussage von Wagner aus dem Jahr 1931. Sie sei von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ergriffen worden, jedoch bis in die Gegenwart folgenlos geblieben. Das merkwürdige Schweigen internationaler und nationaler Gesetzgeber zu dem globalen juristischen Missstand hält an.

Wagner wies darauf hin, dass die sogenannte Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft nur durch Druck zustande gekommen ist. Erst Sammelklagen, die in den USA gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden, führten zur Einrichtung des Entschädigungsfonds zugunsten der unter der Nazi-Herrschaft ausgebeuteten, vor allem aus Mittel- und Osteuropa gekommenen Zwangsarbeiter. Nur die Furcht vor transatlantischen Markt- und Absatzeinbußen habe die deutsche Industrie zum Einlenken gebracht. Inzwischen benutzen einige große Konzerne diese Zahlungen sogar als Marketing-Instrument, um ihren Produkten und Leistungen einen positiven Anstrich zu geben.

Der Leiter der in Nordhüringen gelegenen KZ-Gedenkstätte, an deren Standort im Krieg Zwangsarbeiter Waffen wie die V-2-Raketen herstellen mussten,  bezifferte die Zahl der im sogenannten Großdeutschen Reich eingesetzten Zwangsarbeiter auf etwa 13 Millionen. Zudem wurden in den von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten Europas weiterhin rund zehn Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen.

Der Vortrag in der Leipziger Universitätsbibliothek bildete die Abschlussveranstaltung des zehnjährigen Gründungsjubiläums der Leipziger Zwangsarbeiter-Gedenkstätte im Nordosten der Stadt. ++ (zf/mgn/14.12.11 -32)