Archive für Beiträge mit Schlagwort: Dieter Deiseroth

Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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Zürich, 3. August 2012 (ADN). „Bei allem Respekt vor der persönlichen Meinungsfreiheit jedes Einzelnen bin ich sehr verwundert, ja entsetzt, dass eine angesehene liberal-konservative Zeitung wie der ‚Tagesspiegel‘ einem Text zu öffentlicher Verbreitung verhilft, in dem der Sache nach zur Missachtung und zum Bruch des geltenden Verfassungs- und Völkerrechts aufgerufen wird.“ Dies teilte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, in einem Brief an den Herausgeber und die Chefredakteure der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ mit.

In dem Schreiben, das im Wortlaut in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ abgedruckt ist, bezieht sich der Jurist auf eine Kolumne unter der Überschrift „Pazifistische Melodien“ des Historikers Dr. Alexander Gauland vom 23. Juli 2012.  Das Skandalöse dieses Gastbeitrags liege darin, dass der frühere beamtete Chef der Hessischen Staatskanzlei Gauland dafür wirbt, bei der Entscheidung über die militärische Durchsetzung außen- und sicherheitspolitischer Interessen allein politische Nützlichkeitserwägungen anzustellen. Gauland negiere damit insbesondere das Verbot jeder Anwendung von militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen, welches nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs als historische Errungenschaft der Menschheit in der UN-Charta verankert worden ist. Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta gehört nach den Worten des hohen Verwaltungsrichters zum sogenannten zwingenden Völkerrecht und damit auch zu dessen allgemeinen Regeln im Sinne von Artikel 25 des Grundgesetzes (GG).

Deiseroth wirft dem Autor der Kolumne nicht nur vor, diese verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen militärischer  Einsätze nicht nur unbeachtet zu lassen, sondern sogar für deren Nichtbeachtung ausdrücklich zu plädieren. Dabei berufe er sich namentlich auf den preußischen „Blut- und-Eisen-Ministerpräsidenten“ Otto von Bismarck. Pikant sei zudem, dass Alexander Gauland als früherer beamteter Staatssekretär den Bindungen des Beamtenrechts und den verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, für deren Bruch er sich im vorliegenden Fall der Sache nach öffentlich einsetzt. Daraus ergebe sich auch disziplinarrechtliche Relevanz insofern, dass sich Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen nicht gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ betätigen dürfen.

„Das Skandalon eines solchen Plädoyers eines hohen (Ruhestands-) Beamten für den Verfassungs- und Völkerrechtsbruch weist über den aktuellen Vorgang hinaus,“ erklärte Deiseroth. Es gelte einer Enwicklung Einhalt zu gebieten, die den Einsatz des Militärs zu politischen Zwecken für Deutschland wieder zur Normalität machen will und die Öffentlichkeit auf diese Ungeheuerlichkeit einzustimmen versucht.  ++ (ml/mgn/03.08.12 -222)

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