Zürich/Seifhennersdorf, 25. Januar 2015 (ADN). Seit 1990 wurden in Sachsen mehr als 1.000 Schulen geschlossen. Betroffen war auch die Gemeinde Seifhennersdorf im Kreis Görlitz. Die Schließung war von der Kreisverwaltung veranlasst worden, schreibt Karl Müller in der jüngsten Ausgabe der Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“. Die Gemeinde habe kein Mitentscheidungsrecht gehabt. Sie wehrte sich gegen die Stillegung der Dorfschule. Sie tat das auch auf dem Rechtsweg und klagte gegen das sächsische Schulgesetz und die darin vorgeschriebene Schulnetzplanung. Nun haben die Bürger von Seifhennersdorf Recht vor dem Bundesverfassungsgericht bekommt, das die betreffenden Regelungen für verfassungswidrig erklärte. Nach den Worten von Müller haben die Seifhennersdorfer damit bundesdeutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Das sei ein wichtiger Impuls für die kommunale Selbstverwaltung – vergleichbar mit der Schweizer Gemeindefreiheit oder Gemeindeautonomie. Die kommunale Selbstverwaltung habe in Deutschland eine lange Tradition. „Sie ging von den preussischen Reformern im beginnenden 19. Jahrhundert aus. Ihr Mentor war Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein. Nach der nationalsozialistischen Diktatur, der Gleichschaltung aller staatlichen Ebenen und der Zentralisierung der politischen Macht war es für die Verfasser des bundesdeutschen Grundgesetzes ein oberstes Gebot, eine erneute Machtanballung in den Händen weniger zu verhindern und den Staat möglichst dezentral und bürgernah aufzubauen“, schreibt der Autor. Dabei sei es nach dem Krieg vor allem darum gegangen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden eng mit bürgerschaftlichem Engagement zu verzahnen. ++ (ks/mgn/25.01.15 – 25)
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