Archive für Beiträge mit Schlagwort: Dokumentation

München/Berlin, 31. März 2015 (ADN). Die neuen Parteispenden-Berichte offenbaren, dass im Bundestagswahlkampf 2013 mehr als zwei Dutzend Unternehmen  und Privatpersonen den Trick mit der Stückelung genutzt haben. Ihre Spenden blieben bis jetzt geheim. Darauf weist die „Süddeutsche Zeitung“(SZ) am Dienstag in einem Kommentar hin. „Der 50.000-Euro-Trick“ ermöglicht es  finanziell opulenten Gönnern, ihre weitaus größeren Gesamtsummen unter diese Grenze zu stückeln und damit der Dokumentationspflicht in der Bundestagsverwaltung zu entziehen. Das gelingt in der Einzahlungspraxis besonders unauffällig, indem Tochterfirmen der Großspender diese Teilsummen separat an die Parteien überweisen.

Derartige Tarnmaßnahmen funktionieren seit rund zehn Jahren weitgehend geräuschlos und damit erfolgreich für die Beteiligten. Öffentlichkeitswirksame Affären hatten zuvor oft für Skandale gesorgt und den Verdacht der politischen Einflussnahme bestimmter Kreise auf die Parteien erhärtet. Zur Beruhigung der Lage wurde ein Transparenzregelung eingeführt, nach der Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden müssen. Der seitdem praktizierte Taschenspielertrick jeweils eine Summe unter dieser Obergrenze fließen zu lassen, hebelt den Sinn der Vorschrift sichtbar aus. Das langwierige und aufwendige Dokumentieren in den Rechenschaftsberichten lässt die unredlichen Machenschaften zusätzlich in den Schatten des Publikumsinteresses treten. Die SZ mahnt deshalb deutlich: „Wer so etwas auch in Zukunft zulässt, gefährdet die Akzeptanz der Demokratie. Die 50.000-Euro-Grenze muss deshalb sofort deutlich gesenkt werden.“ ++ (de/mgn/31.03.15 – 80)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Leipzig, 9. Mai 2014 (ADN). Das Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet demnächst über die Legitimität und Zuständigkeit der gesamten bundesdeutschen Behördenarchitektur. Erstmals wurde am Freitag in Leipzig offiziell darüber verhandelt, welche generelle völkerrechtliche Position sämtliche admnistrativen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Der Kläger Peter Frühwald, der im Jahr 2010 seine Staatliche Selbstverwaltung gemäß Artikel 9 UNO-Resolution Nr. 56/83 erklärt hatte, will ganz grundsätzlich von dem Gericht untersuchen und feststellen lassen, dass die Bundesrepublik nicht souverän ist und lediglich als Verwaltungseinheit der Alliierten fungiert. Er hat sich diese Rechtsauffassung im vergangenen Jahr bereits von Repräsentanten der russischen Militärverwaltung in der Berliner Botschaft Russlands und von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in Stuttgart bestätigen lassen. Diese tatsächliche rechtliche Lage Deutschlands als Besatzungsgebiet von 1945 bis in die Gegenwart untermauerte er durch die Vorlage zahlreicher völkerrechtlich relevanter Dokumente aus den vergangenen sieben Jahrzehnten. Daraus geht hervor, dass Deutschland bislang weder einen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs hat noch über eine vom Volk nach 1945 verabschiedete Verfassung verfügt.

Richterin Zarden protokollierte die umfänglichen Darlegungen des Klägers und stellte eine rasche Entscheidung in Aussicht. Die Beklagte – im vorliegenden Fall die Landesdirektion Sachsen (LDS) bzw. das Bundesland Sachsen – trug keinerlei Gegenargumente vor und beschränkte sich darauf, die Zurückweisung der Anträge des Klägers zu beantragen.

Frühwald hatte darauf hingewiesen, dass die bundesdeutschen Verwaltungen aufgrund der besatzungsrechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet waren und sind, die deutsche Bevölkerung über die wahre juristische Situation umfänglich und permanent zu informieren. Das wurde jedoch nicht getan. Im Gegenteil – über Jahrzehnte hinweg verschleierten Bundes- und Länderbehörden der BRD die wirkliche Lage nicht nur, sondern verschwiegen  sie zudem. Viele kritisch nachfragende Bürger wurden und werden dafür von BRD-Mitarbeitern aus Finanzämtern, Polizei oder von Gerichtsvollziehern schikaniert, wirtschaftlich ruiniert oder sogar inhaftiert.

Inzwischen haben sich viele Deutsche dieses juristische, nicht einmal an Universitäten und in Verwaltungssschulungen vermittelte Wissen vor allem aus dem Völkerrecht und dem internationalen Recht  autodidaktisch angeeignet. Einer vor wenigen Tagen ausgestrahlten Fernsehdokumentation des TV-Senders ZDFinfo zufolge gibt es 93 Gruppierungen im gesamten Bundesgebiet, deren Mitglieder entweder ihre staatliche Selbstverwaltung erklärt haben oder damit sympathisieren. Es seien Tausende. Andere Schätzungen reichen in den Millionen-Bereich. Nicht nur für sie hat die bevorstehende Entscheidung eine kaum übersehbare weitreichende Bedeutung. In der vom Kläger beantragten Konstellation bricht ein sorgsam und skrupellos aufgebautes Lügengebäude mitsamt der sogenannten deutschen Wiedervereinigung und dem angeblich alle noch offen gebliebenen Fragen regelnden 2+4-Vertrag von 1990  völlig in sich zusammen. Ein tatsächlicher und ehrlicher Neubeginn mit Friedensvertrag und Verfassung Deutschlands in der Mitte Europas würde in die Nähe des Möglichen rücken.

Den Mitarbeitern des Gerichts war die epochale Dimension des Streitgegenstands offensichtlich klar, denn unmittelbar vor dem Verhandlungstermin wurden Besucher und Pressevertreter gründlich gefilzt. Sie mussten sich umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen und Leibesvisitationen unterziehen. Das ist für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ein ausgesprochen seltenes Phänomen.++ (vk/mgn/09.05.14 – 128)

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