Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946.wordpress.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn)

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