Hamburg/Wien, 28. Januar 2014 (ADN). Der Journalismus erlebt einen grundlegenden Wandel. Die sogenannte vierte Gewalt spaltet sich. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die sich den Macht-Hierarchien der Verlage unterwerfen sowie als Angehörige von Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und Finanzamt nach außen anerkannt sind. Auf der anderen Seite befinden sich die Öffentlichkeitsarbeiter, die sich als agierende Personen mitten in die oftmals verwirrende Welt der Probleme begeben, dort agieren und gleichzeitig darüber berichten. Sie haben den Vorteil, vor Ort hautnah die Wirklichkeit zu atmen und ungefiltert Informationen in allen Facetten aufzusaugen. Das gelingt denen, die sich in das bisher propagierte klassische Bild des Journalisten als objektiver, unbeteiligter Beobachter eingliedern, nicht, auch wenn sie sich noch so sehr bemühen. Häufig gehören sie als sogenannte Edelfedern zu den gutbetuchten und hoch honorierten Vertretern der herrschenden Oberschicht. Es sind Protagonisten der Meinungsführerschaft, des Main-Stream.

Jetzt erwächst ihnen gleichwertige Konkurrenz. Diese sich als Antipoden herausschälenden Kollegen erweisen sich als Dualisten. Sie kennen mindesten beide Seiten der Medaille aus eigener Anschauung und Erfahrung. Dadurch werden letztlich ihre Berichte, Kommentare und Dokumentationen lebensnäher und glaubwürdiger.

Diese Spaltung einer Berufsgruppe ist wesentlich von den NSA-Enthüllungen zwar nicht ausgelöst, jedoch stark forciert worden. Die neuartige Journalistenriege tritt mit beachtlicher Artikulation an die Massen heran. Der inzwischen bekannteste ist Glenn Greenwald, der das publizistische Echo von Edward Snowden verkörpert. Auch Christoph Twickel, der die Hamburger Szene nach dem Motto „Recht auf Stadt“ aktiviert und dokumentiert, hat sich in dieser neuen medialen Disziplin profiliert. Der Wiener Schriftsteller und Kommunikationswissenschaftler Günter Hack nennt treffende Gründe dafür, dass die Grenzen zwischen Aktivisten und Journalisten in dieser Art verschwimmen. Der zivilrechtliche Zusatzschutz eines Journalisten, seine Quellen nicht offenbaren zu müssen, bietet die Bewahrung vor eventuellen Sanktionen. Das beweise die am 12. September vergangenen Jahres vom USA-Kongress bei laufender NSA-Debatte verabschiedete neueste Version des „Free Flow of Information Act“. Sie regelt den Umgang mit Whistleblowern.

In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist das Berufsbild so verwaschen und ambivalent, weil der Staat seine klare Abgrenzung absichtlich vermeidet. Genau das haben, so Hack, nämlich die Nationalsozialisten getan und mit ihrem Schriftleitergesetz diese Tätigkeit „so richtig exakt definiert.“ Danach war geregelt, wer als Journalist zu gelten und welche Aufgaben er zu erfüllen hat. „Speziell in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten wird man es verstärkt mit Menschen und Organisationen zu tun bekommen, die Anwälte oder Akteure des Themas sind, das sie bearbeiten“, formuliert Hack in Zeit-online.de. ++ (me/mgn/28.01.14 – 028)

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