Archive für Beiträge mit Schlagwort: Edith Tust

Köln/Genf/Leipzig, 28. März 2015 (ADN). Der UNO-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat an den vergangenen beiden Tagen in Genf nachgeprüft, wie die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Das Ergebnis ist enttäuschend, stellten am Sonnabend Teilnehmer einer Rundfunkdiskussion in einer ersten Auswertung fest. In Sachsen ist überhaupt nichts passiert, erklärte die Gründerin der Organisation mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms. Dort sei es beispielweise sogar verboten, behinderte Kinder in weiterführende Schulen zu übernehmen. In Bayern werde jeder Winkelzug genutzt, um die internationalen und nationalen Regeln zu umgehen. Der bundesdeutsche Bildungsföderalismus erweise sich als großer Hemmschuh. Das bestätigte Prof. Ulrich Heimlich von der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU). Zwischen den einzelnen Bundesländern gebe es gewaltige Unterschiede. Auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer seien zwischen den Kommunen enorme Differenzen zu verzeichnen. Als größte deutsche Baustelle zur Verwirklichung der vor rund sechs Jahren in Kraft getretenen Konvention ist der Wille zur Inklusion, lautet das Fazit.

Als mustergültig wurde während der Sendung der Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen in Italien bewertet. Vorbildliche staatliche Inklusionsprogramme sorgten dort seit den 70er Jahren dafür, dass alle behinderten jungen Leute normale Schulen besuchen und nicht in separaten Förderschulen oder Sonderanstalten unterrichtet werden. Allerdings gebe es seit der Regierungszeit von Premier Mario Monti Bestrebungen zu finanziellen Kürzungen.  

Dass sich die in Genf von dem UNO-Gremium erteilte Note „mangelhaft“ nicht nur auf den Bildungssektor bezieht, belegt ein Beispiel aus Leipzig. Dort bemüht sich die Chefin eines Behindertensportvereins Edith Tust um gleichberechtigte Bedingungen für ihre Behinderten-Sportgruppe. Allerdings werden der Gruppe die ihnen zustehenden finanziellen Fördermittel gekürzt, vorenthalten oder für andere Zwecke eingesetzt. Auch mehrfache Beschwerden bei Verantwortlichen, Behörden und Sportverbänden brachten keine Besserung.

Über den weiteren Verfahrensverlauf informierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention beim Deutschen Institut für Menschrechte (DIMR), der an der UN-Ausschussitzung in Genf in dieser Woche teilgenommen hatte. Das Gremium berate jetzt über den absolvierten Dialog mit der deutschen Delegation, bevor es ein Abschlussdokument mit entsprechenden Empfehlungen der UNO erstellt. Es sei mit 30 derartigen Hinweisen und Handlungsanweisungen zu rechnen. Eine davon dürfte sein, dass die Regelschule inklusiv werden muss. ++ (vk/mgn/28.03.15 – 77)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin/Leipzig, 5. Mai 2013 (ADN). 550 Aktionen fanden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zum Europäischen Protestag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an diesem Wochenende statt. In 19 Großstädten wurde das Anliegen auf Großflächenplakaten von der Kampagne „Ich bin entscheidend“ öffentlichkeitswirksam präsentiert. Es wurde auf zahlreiche und schwerwiegende Defizite aufmerksam gemacht, denen geistig und körperlich behinderte Menschen gegenüberstehen. Viele können nicht selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten oder wie sie ihre Freizeit gestalten. In diesem Jahr der Bundestagswahl stehen Fragen der politischen Teilhabe behinderter Menschen am demokratischen Mitwirken in der Gesellschaft im Vordergrund. Beispielsweise geht es um den barrierefreien Zugang zu Wahllokalen, praktikable Wahlunterlagen und Assistenz vor Ort beim Wahlvorgang selbst. Zu den Hauptkonfrontationen gehören Auseinandersetzungen mit Behörden, Verwaltungsinstanzen und Organisationsgremien. Während die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene behauptet, Behinderte seien ausrechend und umfassend in die Gesellschaft einbezogen und vernetzt, stellen die Interessenverbände dieser Bevölkerungsgruppen erhebliche Verstöße gegen Rechtsgrundsätze und die Menschenrechte fest.

So hat der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ (ABiD) festgestellt,dass der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung und die darin enthaltenen Vorhaben zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) erhebliche Mängel und Strukturdefizite enthält. Bereits in den Vorbemerkungen einer 15seitigen Stellungnahme benennt der ABiD-Vorstand drei wesentliche Schwächen, die allein schon während des langwierigen BRK-Ratifizierungsprozesses zugelassen wurden. Als erster genereller Schwachpunkt wird die fehlerhafte Transskription des UNO-Dokuments kritisiert. So heißt es wörtlich: „Die von der Bundesregierung vorgelegte amtliche Übersetzung entspricht an mehreren Stellen nicht dem Geist der BRK. Dies wird u. a. an den Begriffen ‚Integration‘ an Stelle von ‚Inklusion‘, ‚Zugänglichkeit‘ an Stelle von ‚Barrierefreiheit‘ oder ‚Unabhängigkeit‘ an Stelle von ‚Selbstbestimmung‘ deutlich.“ Zudem weist der Verband darauf hin, dass Vorschläge und Forderungen aus der Behindertenbewegung und den Reihen des Bundestages nach Aktionsplänen wegen angeblich fehlender Notwendigkeit abgelehnt wurden. Außerdem hatte die Bundesregierung in einer „Denkschrift“ fixiert, dass durch das Inkrafttreten der BRK Recht und Praxis in der Behindertenpolitik nicht verändert werden müssten.

Wie sich diese eklatanten Defizite in politischen Grundsatzpapieren auf den praktischen Umgang mit den Betroffenen vor Ort auswirkt, zeigt das Beispiel Leipzig. An der Wahl des Oberbürgermeisters der Messestadt konnte nur ein Bruchteil der Behinderten teilnehmen, weil teilweise einfachste Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die selbst behinderte Leipzigerin Edith Tust hat diese elementaren Verstöße mehrfach gegenüber der Stadtverwaltung Leipzig und dem Sächsischen Innenmisterium gebrandmarkt. Jedoch lässt die sächsische Politbürokratie die handfesten Vorwürfe der engagierten Behindertensportlerin ins Leere laufen, indem schwere Rechtsverstöße mit eleganter Verbalakrobatik ungeprüft Paragraphenwerken zugeordnet und so nicht nur ignoriert, sondern noch beschönigt werden. ++ (so/mgn/05.05.13 -119)

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