Archive für Beiträge mit Schlagwort: Edward Snowden

Berlin, 15. Juni 2015 (ADN). „Schon jetzt können die britischen Behörden Nutzer in Beugehaft nehmen oder für ein bis zwei Jahre ins Gefängnis stecken, wenn diese sich weigern, ihre Passwörter offenzulegen. Das schreibt die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Montag unter Berufung auf die Internet-Aktivistin Sarah Harrison. Sie wolle nicht in einem Land wie Großbritannien leben, wo die Verschlüsselung von Kommunikation nun ganz untersagt werden soll, um den Geheimdiensten die Arbeit zu erleichtern. Nach ihren Informationen sind erst „ein Prozent der Snowden-Dokument veröffentlicht.“

Nun lebt Harrison, die den Whistleblower Edward Snowden ins Moskauer Exil begleitet hatte, selbst im Exil in Deutschland. Illusionen darüber mache sie sich allerdings nicht, denn es komme auf den Bundesnachrichtendienst an. „Der Große Bruder aus den USA berate seine Partnerdienste auch in Rechtsfragen, damit diese die geltenden Gesetze umgehen können“, wird sie von nd zitiert. Ähnliches befürchtet Harrisons US-amerikanisches Pendant Jacob Appelbaum. Er befürchtet, dass Deutschland als Massenüberwachungsstaat enden wird. Nach Appelbaums Erkenntnissen fehlt es den Menschen in seinem Heimatland am Bewusstsein für die Straftaten der National Security Agency (NSA). So dringe der Geheimdienst in fremde Computer ein und nutze die gestohlenen Daten, um mit Drohnen Menschen umzubringen. Die NSA füttert Killerdrohnen des US-Militärs mit entsprechenden Zielvorgaben, damit in Jemen oder Pakistan Menschenjagd betrieben werden kann. Appelbaum, der den Anonymisierungsdienst Tor mitentwickelt hat, betrachtet die Massenüberwachung als Instrument der „imperialen Dominanz“ der USA und ihrer Verbündeten. Zudem gebe es mittlerweile kaum noch Unterschiede zwischen Staaten und Konzernen. ++ (vk/mgn/15.06.15 – 126)

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Washington, 9. Juni 2015 (ADN). Eine Zwischenbilanz nach genau zweijähriger Flucht des ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zieht der Deutschlandkorrespondent Marcus Pindur am Dienstag zu den weltweit Aufsehen erregenden Enthüllungen über das globale Spinnennetz des USA-Überwachungsapparates. Pindur zitiert Sätze von Snowden, die er unmittelbar nach Verlassen seines Heimatlandes gegenüber der britischen Tageszeitung „Guardian“ geäußert hatte: „Wenn man das alles sieht, dann wird man sich mit der Zeit immer mehr bewusst darüber. Einige der Dinge, die man sieht, stewllen einen Autoritätsmissbrauch dar, und man will darüber reden, doch je mehr man darüber redet, desto mehr wird man ignoriert. Und irgendwann wird einem klar, diese Dinge müssen von der Öffentlichkeit entschieden werden, nicht von einem Angestellten der Regierung.“

Nach den Worten des Korrespondenten musste jeder Kenner des „Patriot Acts“, des USA-Gesetzes nach den Anschlägen vom 11. September 2001, bereits vor zwei Jahren gewusst haben, welche Möglichkeiten die US-Sicherheitsbehörden hatten. Eine Reform des „Patriot Acts“ sei zwar nach einigem Hin und Her beschlossen worden, allerdings nur auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Einen Anwalt der Bürgerrechte im geheim tagenden Nationalen Sicherheitsgericht gebe es weiterhin nicht. Die Reform gelte zudem nur für die USA. ++ (ge/mgn/09.06.2015 – 119)

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Berlin, 25. April 2015 (ADN). Gerhard Schindler ist „ein hemdsärmeliger Mann, der krachend lachen und klare Worte sprechen kann“, meint die „Süddeutsche Zeitung “ am Sonnabend über den Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND). Kraftausdrücke gingen ihm authentisch über die Lippen. Seinem anti-intellektuellen Charme erliege nicht jeder. Auch innerhalb des BND gebe es Zweifler und Kritiker. Und der Auslandsgeheimdienst sei berüchtigt für seine Intrigen. Spione belauerten alles und jeden – auch die eigenen Kollegen.

„Als er anfing, konnte Schindler nicht ahnen, dass ein Whistleblower namens Edward Snowden schon bald ein schweres, nachrichtendienstliches Erdbeben auslösen würde. Es erschütterte die NSA, und es erschütterte den BND, Amerikas willigen Partner. Als FDP-Mitglied könnte Schindler ein gutes Gespür für die Freiheits- und Bürgerrechte haben, die durch das Treiben der Geheimdienste bedroht sind. Sein ganzes Berufsleben lang hat er jedoch auf der Seite der Sicherheitsbehörden gestanden und dabei weniger ein Interesse am Datenschutz als am Datensammeln gehabt, “ heißt es in dem „Profil“.

In einem weiteren Beitrag dieser Zeitung ist zu lesen: „Der BND hat Geschäfts- und Staatsgeheimnisse weitergegeben, der deutsche Geheimdienst hat den US-Behörden vetraulichste Daten gekellnert. Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht“.

Nun scheint dem ehemaligen Fallschirmspringer Schindler das Prokrustes-Bett zu drohen. Darauf wurden in der griechischen Mythologie Reisende vom Riesen und Wegelagerer Prokrustes gelegt. Wenn sie zu groß waren, hackte er ihnen die Füße oder andere überschüssige Gliedmaße ab. Waren sie zu klein reckte er ihnen die Glieder auseinander. Im übertragenen Sinne sollten derart aufs Bett Gespannten Geständnisse abgerungen werden, um sie passfähig zu machen. Ob ein Geheimdienst-Bürokrat – sei er auch noch so rustikal gestrickt – dem standhält, ist äußerst fraglich. Er dürfte eher freiwillig seinen Hut nehmen und der Folter entfliehen. ++ (gd/mgn/25.04.15 – 96)

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Sao Paulo, 14. April 2015 (ADN). Der Verdacht britischer Geheimdienstaktivitäten gegenüber Argentinien hat die politischen Spannungen zwischen beiden Ländern spürbar erhöht. Wie die ^“Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag aus Sao Paulo berichtet, ist der britische Botschafter in das Außenministerium Argentiniens zitiert worden. Grundlage und Anlass der Auseinandersetzung sind Informationen der britischen Web-site „The Intercept“ und des Ex-USA-Spionagemitarbeiters Edward Snowden über eine „Operation Quito“, die seit 2009 laufen soll.  Ihr Ziel sei es, die Falklandinseln vor einer diplomatischen und militärischen Übernahme durch Argentinien zu schützen.

Die NZZ schreibt dazu weiter: „Grossbritannien, das die Inselgruppe im Südatlantik seit 1833 verwaltet, hat bisher alle argentinischen und internationalen Forderungen nach Verhandlungen über eine territoriale Souveränität abgelehnt. Die Regierung in London vertritt den Standpunkt, dass dies eine Frage der Bewohner sei. Die Inselgruppe bleibe so lange britisch, wie es deren Bevölkerung wünsche.“ Der Streit um den Archipel, der 1982 zu einem Krieg führte, hat vor einigen Jahren eine neue Komponente erhalten. In den Gewässern der Region wurden reichhaltige Öl- und Gasvorkommen entdeckt, deren Wert in Milliarden geschätzt wird. Auf den von Argentinien Malvinas genannten Falklandinseln sind inzwischen Firmen mit der Erkundung dieser Vorräte beschäftigt. Drei der fünf damit befassten Unternehmen sind britischer Herkunft. Argentinien denkt über eine Klage gegen deren Aktivitäten nach. Laut argentinischem Recht machen sich diese Firmen strafbar. Nach Auffassung der schweizerischen Tageszeitung ist das Aufflammen und Schüren des Konflikts auch auf Wahlmanöver beider Seiten zuruckzuführen. In beiden Ländern stehen Wahlen bevor. ++ (vk/mgn/14.04.15 – 85)

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Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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Mainz/Stuttgart, 21. Oktober 2014 (ADN). Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellte in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich. Auf diese Weise wurde es den Unternehmen gestattet, für die US-Armee im Bereich „Analytische Dienstleistungen“ auf deutschem Boden tätig zu sein. Darüber berichtete das ZDF-Magazin „Frontal21“ am Dienstagabend. Im Klartext bedeute das die Erlaubnis zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen. Zu den betreffenden Firmen gehört Booz Allen Hamilton, der ehemalige Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Gegenwärtig gebe es in Deutschland 44 derartige Verträge mit Geheimdienstfirmen.

Der Bremer Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano kritisierte diese Praxis. „Frontal21“ zitierte ihn mit den Sätzen: „Wenn die Bundesregierung diese Firmen sogar privilegiert, erleichtert sie diesen Firmen Praktiken, die gegen Völkerrecht und auch gegen deutsches Recht verstoßen. Sie macht sich damit mitverantwortlich für diese Tätigkeiten. Dass diese Analytiker, die über diese Unternehmen eingestellt sind, Daten bereitstellen, die der Identifikation von Zielpersonen dienen, ist ein Skandal.“ Die so in Stuttgart gewonnenen Daten könnten für gezielte Tötungen genutzt werden. Das ist nach den Worten von Fischer-Lescano ein klarer Völkerrechtsverstoß. Das kalifornische Unternehmen Leonie Industries LLC beschäftigt im Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart Analytiker, die mit dem Massenüberwachungsprogramm „Prism“ arbeiten. Ein Passus im Kooperationsvertrag zwischen LLC und der US-Regierung lautet: „Der Vertragspartner erstellt Präsentationen, mit denen neue Personen (…) für gemeinsame Ziel-Listen benannt werden.“

Auf die Vorwürfe von dem Fernsehmagazin hin angesprochen schwieg einerseits die US-Armee andererseits teilte der Präsident des Bundesamtes für Vefassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit, „keine Erkenntnisse darüber zu haben, dass die Firmen in Deutschland gegen deutsche Interessen tätig sind.“ ++ (vk/mgn/21.10.14 – 293)

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Leipzig, 9. Oktober 2014 (ADN). Wistleblower Edward Snowden möge in Deutschland aufgenommen werden. Dies forderten von den bundesdeutschen Politikern Teilnehmer des traditionellen Friedensgebets, das anlässlich des 25. Jahrestages der Friedlichen Revolution in der Leipziger Nikolaikirche am Donnerstag vor überfülltem Haus stattfand. Zu den Gästen in dem traditionsreichen Sakralbau gehörten Präsidenten aus vier osteuropäischen Ländern – Tschechien, Polen, Ungarn und Slowakei – sowie die ehemaligen Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Henry Kissinger und James Baker. Der aus Leipzigs Partnerstadt Houston (Texas) stammende Baker, der maßgeblich am Zustandekommen des sogenannten, 1990 in Moskau unterzeichneten Zwei-plus-Vier-Vertrages beteiligt war, wich von seinem ursprünglichen Redemanuskript ab, in dem von der Spionagetätigkeit der USA in Europa und Deutschland kein Wort enthalten war. Allerdings gab er lediglich zu, dass es zwischen den USA und Deutschland Meinungsverschiedenheiten über das Agieren von Nachrichtendiensten gebe.

Das in der Nikolaikirche praktizierte Prokoll legte beredtes Zeugnis über die Gewichtungen von Personen und Vorgängen rund um die vor 25 Jahren in Leipzig mit eingeleiteten historischen Vorgänge ab. Während die beiden Ex-Außenminister der USA sowie der ehemalige Außenminister der Bundesrepublik Deutschland (BRD), Hans-Dietrich Genscher, in der dritten Reihe hinter den ausländischen Staatsoberhäuptern und Bundespräsident Joachim Gauck platziert wurden, war der seinerzeitige, ebenfalls am Moskauer Abkommen beteiligte Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Markus Meckel, erst in der achten Sitzreihe zu finden. Das Abgleiten des Regierungsrepräsentanten des überschwänglich gefeierten, revolutionären DDR-Volks auf die „Eselsbank“ ist aufmerksamen Beobachtern nicht entgangen. ++ (fr/mgn/09.10.14 – 281)

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München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

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Hannover/Leipzig, 24. September 2014 (ADN). Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in jüngster Zeit in großer Schnelligkeit durch Geheimdienste, Internet-Konzerne und millionenfache freiwillige Selbstauslieferung niedergetrampelt worden. Mit diesen Worten kritisierte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, in Leipzig am Mittwoch beim 3. Evangelischen Medienkongress das weltweite anglo-amerikanische Spionagesystem. Die Schutzwürdigkeit des Individuums müsse gerade gegenüber neuartigen Gefährdungen verteidigt werden. In diesem Zusammenhang gratulierte der kirchliche Würdenträger Edward Snowden zur Verleihung des Alternativen Nobelpreises. „Snowden hat der Weltgesellschaft mit dieser mutigen Aufklärungstat einen großen Dienst erwiesen. Über die Freiheit unserer digitalen Kommunikation diskutieren wir seit Snowden grundsätzlicher und kritischer. als vorher. Snowden beruft sich auf sein Gewissen und erinnert damit an eine gute protestantische Tradition“, stellte der Bischof fest.

Meister hatte auf dem Medienkongress ein Impulsreferat unter dem Titel „Luther und Snowden. Ein gewagter Vergleich und was wir daraus lernen“ gehalten. Im Grußwort zu der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Martin Luthers 500 Jahre alter Kommentar zum achten Gebot „Du sollst nicht lügen“ in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es sei so leicht geworden, zu belauschen und zu verraten.

Meister erntete für seine Auffassung nicht nur Beifall. Der Verband der Bekennenden Gemeinden hält den Vergleich Luther-Snowden für irrwitzig. Auch die Lutherbotschafterin Margot Käßmann hatte sich bereits im Vorfeld des Kongresses sehr zurückhaltend geäußert. Sie ließ die im Mai dieses Jahres an sie gerichtete Aufforderung eines investigativen Journalisten, für Snowden – wie einst für Martin Luther nach seinem furchtlosen Auftritt in Worms – auf der Wartburg bei Eisenach sicheren Unterschlupf und glaubwürdiges Asyl zu sorgen, von einem kirchlichen Mitarbeiter mit ausweichenden Argumenten beantworten. In der fast sechs Wochen später eingegangenen Reaktion wird mitgeteilt, dass sich historische Analogien in vielen Fällen als problematisch erweisen. In dem Schriftstück aus Hannover heißt es weiter: „Der heute maßgebende Bezugsrahmen für die praktische Arbeit der Kirchen lässt sich mit dem 16. und dem 18. Jahrhundert nicht mehr vergleichen.“ Die Reichsacht, die im 16. Jahrhundert über Menschen verhängt werden konnte, sei mittlerweile abgeschafft. Staat und Kirche seien voneinander getrennt. Wenn dies auch als hinkende Trennung verstanden werde, bilde sie eine „zweifellos späte aber sehr willkommene Errungenschaft der Reformation“. Niemand würde verstehen, wenn die Vertreterin einer Kirche in die Rolle eines damaligen Landesherrn schlüpfen würde, um jemanden an einen Ort, der nicht der Kirche gehört, Unterschlupf gewähren zu wollen. Es komme zu einem absurden Szenario. ++ (me/mgn/24.09.14 – 267)

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Köln/Hamburg, 7. Juli 2014 (ADN)  Wir können Snowdens Asyl und Aufenthalt nicht gewährleisten. Das erklärte SPD-Spitzenpolitiker Klaus Arnold am Montag im Rundfunk bei einer Diskussionssendung und wünschte ergänzend, Deutschland möge nicht noch mehr Öl ins Feuer im Dialog mit den USA gießen. Dem widersprach der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele vehement. Er warf Arnold vor, Angst davor zu haben, dass die Amerikaner mit einem Sondereinsatzkommando in Deutschland einfallen und Snowden entführen. Von einem Zuhörer aus Bautzen erhielt Ströbele Unterstützung. Er stellte fest, dass die Politiker zwar ständig Zivilcourage predigen und einfordern, aber selbst permanent davor zurückzucken.

Neue Beweise für diesen permanenten Mangel an Zivilcourage und Rückgrat lieferte am Abend zuvor in einer Sendung mit dem Moderator Günther Jauch Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Sie zog sich auf Allgemeinplätze  wie die Dankbarkeit der Deutschen für die USA-Hilfe nach dem Krieg zurück und beteuerte, dass „eine der ältesten Demokratien an unserer Seite steht“.  Sie zeigte sich ähnlich ahnungslos über die massenhafte Spähtätigkeit der National Security Agency (NSA) in Deutschland wie die ebenfalls anwesende ehemalige USA-Außenministerin Hilary Rodham Clinton. Nach deren Worten ist Edward Snowden in den USA zu bestrafen, weil er Millionen Dokumente gestohlen habe. Er habe das Recht, in die USA zurückzukehren und sich gegen eine entsprechende Anklage zu verteidigen. „Wir verstehen nicht, warum er sich in die Meinungsunterdrücker-Staaten China und Russland begeben hat“, so Clinton.

Der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und derzeit in dem Recherche-Verbund Süddeutsche Zeitung-NDR-WDR tätige Journalist, Georg Mascolo, hatte am Wochenende in Hamburg die einzigartige Aufklärungsleistung von Edward Snoden gewürdigt. Entgegen zahlreicher Stimmen aus der Politik, garantiere ihm das bundesdeutsche Asylgesetz wirkungsvollen Schutz und umfassendes politisches Asyl. Auf dem Jahrestreffen des Vereins „Netzwerk Recherche“ erklärte desweiteren der auf Sicherheitsfragen spezialisierte Mitarbeiter des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Elmar Thevesen, dass Snwoden ein Cyber-Soldat ist und nun in den Augen der USA Fahnenflucht begangen hat. Der NSA-Chef führe den Generalstab im Cyber-Krieg beispielsweise gegen Iran, Russland, China und Nordkorea. ++ (sp/mgn/07.07.14 – 187)

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