Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ehe

Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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Münster/Hamburg, 25. Mai 2013 (ADN) Einer aktuellen Übersicht zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung. Der von Arthur Trossen in Altenkirchen angeführten und mit Jürgen Bartsch in Überlingen abgeschlossenen Liste ist zu entnehmen, dass die Großstadt Hamburg mit zehn sowie die Metropolen Berlin und Köln mit jeweils sechs Mediatoren über die „höchste“ Dichte dieser außergerichtlich tätigen Kommunikatoren verfügen. Dünn gesät sind sie in München mit zwei und Leipzig mit einem. Die Stadt Stuttgart hat gar keinen. Die Blamage dieser Statistik für das jüngsten Ergebnissen zufolge rund 81 Millionen Einwohner zählende Volk, das seine Streitlust offenbar ungebremst lieber vor Gericht auslebt, erscheint im Vergleich zu den Niederlanden um so größer. Dort wurden vor zwei Jahren 4.710 Mediatoren gezählt, die jährlich 51.700 Mediationen umgesetzt haben – und das bei einer Bevölkerungszahl von nur knapp 17 Millionen Einwohnern. Wie das Niederländische Mediationsinstitut weiter mitteilt, entfallen 43 Prozent der ohne juristische Instanzen gelösten Streitfälle auf den Bereich Familie/Ehe, 25 Prozent auf den Sektor Arbeit und 16 Prozent auf die Wirtschaft.

Nach dem vor knapp einem Jahr von Deutschen Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzten Mediationsgesetz, in dem die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ festgelegt ist, dürfen sich die Streitschlichter dieser Art allerdings nicht als solche bezeichnen. Grund ist, dass die dazu erforderliche Rechtsverordnung noch nicht existiert. Der schweren Geburt des Mediationsgesetzes gingen langwierige und tiefsitzende Meinungsverschiedenheiten in diversen Gremien voraus. Vor allem fürchteten die Juristen die Bedrohung ihrer monopolartigen Kompetenz-Position und gewiss auch Pfründe. So forderte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der ehemalige Vorsitzende Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Wilfried H. Hausmanns, als Experte bei einer Anhörung vor genau zwei Jahren, dass Mediatoren nicht „frei wie Gesangslehrer“ ihre Tätigkeit ohne Zulassungsverfahren und Zertifizierung ausführen dürfen. Aus- und Weiterbildung der Eigenverantwortung zu überlassen, sei „ungeeignet“. Offenbar sind solche Vorbehalte auf die unerwünschte Konkurrenz von „Laien“ zurückzuführen, die um den Alleinvertretungsanspruch sogenannter Volljuristen und das hohe Preisniveau bangen lassen. Hausmanns selbst gehört nämlich dem Verein Mediation M-V e. V. an, der das Mediations-Geschäft in Meckenburg-Vorpommern dominiert.
Das Stunden-Honorar bei Mediationen beträgt schätzungsweise zwischen 80 und 500 Euro. Rechtsschutzversicherungen beziffern es auf 180 Euro und die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte gibt es zwischen 150 und 350 Euro an. Ein Tageshonorar kostet den Hamburger Angaben nach zwischen 1.200 und 2.800 Euro.

Mediation ist ein Jahrtausende alte Art der Streitbeilegung, die schon von den Stammesgesellschaften in Afrika und Amerika praktiziert wurde. In den modernen USA wurden die ersten Mediationszentren von chinesischen Einwanderern gegründet. Europas Sternstunde der Mediation schlug 1648 in Münster und Osnabrück am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hauptakteur und Geburtshelfer der Mediation war damals der venezianische Diplomat und Ritter Alvise Contarini. In über tausend Treffen – meist Einzelgespräche – vermittelte er fünf Jahre lang zwischen den diversen Kriegsparteien, um schließlich den Westfälischen Frieden zu schließen. Sein erfolgreiches Gesprächskonzept war, jedes Gemeinwesen, das souverän war oder sich für souverän hielt, gleichberechtigt zu behandeln. ++ (ju/mgn/25.05.13 – 139)

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