Archive für Beiträge mit Schlagwort: Eidgenossenschaft

Zürich, 13. Juni 2014 (ADN). Die Genossenschaften verkörpern für den schwezerischen Bundesstaat ein zentrales Fundament. Das stellt Dr. Rene Roca vom Forschungsinstitut direkte Demokratie in der jüngsten Ausgabe der schweizerischen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ fest. Als wirtschaftliche Organisationsform der Selbsthilfe sei die Genossenschaft nicht nur eine bloße Rechtsform, sondern eine eigentliche Gesellschaftsform. Stets sei sie lokal verankert und eingebettet in das föderalistisch-subsidiäre politische System der Schweiz. „Die Genossenschafter entscheiden demokratisch über alle anfallenden Fragen, jeder hat eine Stimme“, so Roca. Der Zweck müsse immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem Bonum comune – dienen.

Institutsdirektor Roca bezieht sich in dem Pressebeitrag insbesondere auf den Historiker Adolf Gasser. Für ihn sei die europäische Geschichte stark vom Gegensatz zweier verschiedener Gesinnungen geprägt: von Herrschaft und von Genossenschaft. Daraus ergäben sich zwei völlig unterschiedliche Welten – und zwar diejenige, des von oben her und das andere, des von unten aufgebauten Staatswesens. Das eine entspreche dem Universum der „Gemeindeunfreiheit“ und das andere dem der „Gemeindefreiheit“. Das kristallisiere Grasser in seinem 1947 erschienenen Hauptwerk „Gemeindefreiheit als Rettung Europas“ heraus. Bei dem Gegensatz Obrigkeitsstaat – Gesellschaftsstaat gehe es nämlich um die elementaren Grundlagen des menschlichen Gemeinschaftslebens.  Das genossenschaftliche Ordnungsprinzip führe zu einer kommunalen Gemeinschaftsethik. Dieses genossenschaftliche Prinzip gelte in der Schweiz nicht erst seit dem Jajhr 1848, sondern bilde schon seit Jahrhunderten einen festen Bestandteil der eidgenössischen Gesinnung. In der Schweiz genieße dieser Grundsatz nach wie vor großes Vertrauen. Das beweise die Tatsache, dass es gegenwärtig in der Schweiz mehr als 12.000 Genossenschaften gibt – Tendenz steigend. ++ (ge/mgn/13.06.14 – 163)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

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Zürich, 20. November 2012 (ADN). „Er war aber im ersten halben Jahrhundert seiner Existenz durch häufige Probleme belastet und blieb bis Anfang des 20. Jahrhunderts ein oft zur Schwäche neigendes Anhängsel des französischen Franc.“ So heißt es in der Rezension des Buchverlages Neue Zürcher Zeitung „NZZ Libro“ zu seiner jüngsten Publikation „Der Schweizer Franken – Eine Erfolgsgeschichte“. Erst mit Gründung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 1907 begann der Aufstieg zur weltweit begehrten Währung, wird in einer Anzeige der Dienstagausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“ festgestellt. Das Buch zeige ausdrücklich auf, „warum uns die Geschichte des Schweizer Frankens besonders interessieren sollte.“

Zum ersten Mal überhaupt liegt damit eine umfassende historische Abhandlung über die monetäre Entwicklung der im Zentrum Europas gelegenen Eidgenossenschaft und ihrer Währung vor, die sich gegenwärtig auf einem Höhenflug befinde und vor Kraft strotze. Weiter heißt es: „Bei seiner Geburt im Jahr 1850 wurde es ihm aber nicht an der Wiege gesungen, dass er im Laufe der kommenden 150 Jahre zu einer der erfolgreichsten und stärksten Währungen der Welt werden sollte.“ Zuvor sei das Währungswesen der Schweiz durch einen Wirrwarr verschiedener Münzen und Währungen geprägt gewesen. Der neue Schweizer Franken habe offensichtlich einem öffentlichen Bedürfnis entsprochen und rasche Akzeptanz gewonnen.

Es wird auf prägende Ereignisse verwiesen, zu denen die Suspendierung der Regeln des Internationalen Goldstandards bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs, die Franken-Abwertung im Jahr 1936 und der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems im Jahr 1973 gehören.

Autor des reich illustrierten, 320 Seiten umfassenden Werks ist der emeritierte Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bern, Ernst Baltensperger. Der 70jährige der auch an den Universitäten St. Gallen, Heidelberg und Ohio lehrte, war Direktor des Studienzentrums der Schweizerischen Nationalbank. Er gilt als Spezialist für monetäre Ökonomie, internationale Währungsfragen und Finanzmarktprobleme. ++ (fp/mgn/20.11.12 – 330)

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