Archive für Beiträge mit Schlagwort: EKD

 

Berlin, 24. Dezember 2014 (ADN). Die Kirche segnet nie Gewalt und Krieg. Andererseits kann der Verzicht auf militärische Mittel dazu führen, dass unzählige Menschen sterben müssen. Um diesem Dilemma zu entgehen, so der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, in einem Interview der Weihnachtsausgabe der „Berliner Zeitung“, dürften die Kirchen die Politiker nicht im Stich lassen. Falsch und kritikwürdig sei es, für Rüstung Milliarden auszugeben und das Budget für Entwicklungshilfe zu kürzen. „Wir sagen aber auch: Zum Schutz wehrloser Menschen vor unmittelbar drohender Gewalt kann der Einsatz gewaltsamer Mittel legitim sein, innerstaatlich durch die Polizei, international durch UN-mandatierte Truppen“, erklärte der neue EKD-Vorsitzende und bayrische Landesbischof. Wer die Legitimität solcher Einsätze bestreite, von dem verlange er Alternativen, wie die Weltgemeinschaft künftig ein Versagen verhindert, das beim Völkerrmord in Ruanda Hunderttausende Menschen das Leben gekostet. ++ (mi/mgn/24.12.14 -357)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Eisenach, 31. Mai 2014 (ADN). In einem Appell aus dem Wartburgkreis wird die Lutherbotschafterin der Evangelischen Kirchen Deutschlands (EKD), Prof. Margot Käßmann augefordert, dem Wahrheitsenthüller und Whistleblower Edward Snowden  Schutz für Leib und Leben auf der Wartburg bei Eisenach zu bieten. Der Aufruf wurde am Sonnabend an dem Ort in der Nähe von Schloss Altenstein und der Gemeinde Steinbach im Wartburgkreis verfasst, wo Martin Luther vor rund 500 Jahren am 4. Mai 1521 unter den Schutz der damaligen Staatsgewalt des sächsischen Landesherrn Friedrich dem Weisen gestellt und auf der Wartburg vor Zugriffen seitens kaiserlicher Mordkommandos bewahrt wurde. Luther war auf der Heimreise von Worms, wo er auf dem Reichstag ein flammendes Bekenntnis zum wahren Glauben vor der Öffentlichkeit artikuliert hatte. Daraufhin hatte ihn der Kaiser für vogelfrei erklärt. Luther musste um sein Leben bangen.  Unter dem Pseudonym Junker Jörger übersetzte der Reformator auf der Wartburg die Bibel aus dem griechischen Urtext in die deutsche Sprache. Etwa 250 Jahre fand unter ähnlichen Umständen wenige Kilometer entfernt in Bauerbach bei Meiningen der aus Württemberg geflüchtete deutsche Nationaldichter Friedrich Schiller – incognito als Dr. Ritter – sicheren Unterschlupf. „Diesem chronologischen Takt eines Vierteljahrhunderts folgend ist die Zeit reif für den nächsten prominenten Fall politischen Asyls“, heißt es in dem Aufruf.

Der Text bringt zum Ausdruck, dass Margot Käßmann in ihrer Mission als Lutherborschafterin sich und den deutschen Bürgern eine Sternstunde verschaffen könnte, wenn es ihr gelingt, dem aufrechten und wagehalsigen Snowden „Ein feste Burg“ zu Füßen der Stadt Eisenach verschaffen würde. Damit könnte sie in diesem unter dem Motto „Reformation und Politik“ stehenden laufenden Jahr der Luther-Dekade ein weltweites und mutiges Signal setzen. Es wäre gleichzeitig eine denkwürdige Hilfeleistung zugunsten eines unabhängigen Journalismus, weitgehender Transparenz und uneingeschränkter Pressefreiheit. ++ (me/mgn/31.05.14 – 150)

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Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

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Bochum, 20. August 2012 (ADN).Die Einrichtungen der Diakonie weichen einer gerechten Leistungsvergütung ihrer Mitarbeiter aus, indem sie sich geschickt einer zersplitterten Tariflandschaft konfessioneller Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland bedienen. Notfalls flüchten sie zu den biblischen Formeln des selbstlosen Dienstes am Nächsten, um ihren Belegschaften die geringen Entgelte verständlich und schmackhaft zu machen. Das erklärte der Soziologe Norbert Wohlfahrt von der Evangelischen Fachhochschule RWL (Rheinland-Westfalen-Lippe) Bochum am heutigen Montag im Deutschlandfunk. Der Wissenschaftler hatte kürzlich eine Studie über die Arbeitsbedingungen und Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in rund  300 diakonischen Einrichtungen vorgelegt. Zu den Haupterkenntnissen der Analyse gehört, dass durch systematisches Ausgründen von Service-Gesellschaften Lohndumping verursacht wird. Außerdem mangele es an einer wirksamen Arbeitnehmervertretung. Er bedauerte, dass die Gerichte, diesen sogenannten dritten Tarif-Weg bisher mit ihren Entscheidungen verteidigt haben. Dies sei nicht mehr haltbar, weil der soziale Dienstleistungssektor – ob unter konfessioneller Ägide osder nicht – eine eigene Logik habe.

Beispielhaft nannte Wohlfahrt eine große diakonische Einrichtung in Rheinland-Westfalen-Lippe, die Löhne und Entgelte in ihren Sozialunternehmen auf der Grundlage eines in Bayern angewandten Tarifvertrages zahlt. Dieser AVR-Bayern liege unterhalb des vom Dachverband der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) vorgegebenen Niveaus. Solches Vertrags-Hopping trage zur Tarifzersplitterung bei und führe zu bestimmten Wettbewerbsvorteilen. Nach den Worten des Soziologen gibt es ein starres kirchliches Dienstrecht, das für 22 Landesverbände der Diakonie gilt und dennoch 16 unterschiedliche Vertragsrichtlinien umfasst. Das Diakonische Werk sperre sich generell gegen einen Mindestlohn von neun Euro pro Stunde, weil dem finanziellen Druck sonst nicht widerstanden werden könne.

Als Konsquenz aus der Untersuchung forderte Soziologe Wohlfahrt einheitliche Tarifbestimmungen sowohl für kirchliche Sozialeinrichtungen als auch für weltliche Fürsorge-Unternehmen. Darauf müssten die deutschen Sozialverbände hinwirken. Dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht tue das keinen Abbruch. ++ (sp/mgn/20.08.12 – 238)

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