Archive für Beiträge mit Schlagwort: EMRK

Leipzig, 1. September 2014 (ADN). Das vorläufige Ergebnis der Landtagswahlen ist gerade etwa fünf Stunden alt, da klingelt ein vom Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel angeführter Trupp von vier Männern vor sechs Uhr morgens am Montag Sturm  in der Wohnung eines Nichtwählers. Ihm werden ein Beschluss und ein Haftbefehl – beides nicht unterschrieben und daher nicht rechtswirksam – unter die Nase gehalten. Bei dem Protestanten, Dissidenten und derart Überfallenen handelt es sich um den parteilosen Einzelbewerber um das Leipziger Oberbürgermeisteramt, das im vergangenen Jahr durch eine Kommunalwahl neu besetzt werden sollte. Der Betroffene war  unter bisher ungeklärten Umständen gar nicht zur Wahl zugelassen worden, wehrt sich dagegen jedoch bis heute auf juristischem Wege. Er beruft sich unter anderem auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und völkerrechtliche Regelungen. Inzwischen sind alle Rechtsinstanzen durchlaufen und die Streitsache liegt als Verfassungsbeschwerde seit Mitte Juli dieses Jahres dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Das Verfassungsgericht hatte die umfangreich begründete Beschwerde Sachsens Justiz- und Europaministerium für eine Stellungnahme zugeleitet. Diese Behörde ließ einige Tage vor der Landtagswahl den Verfassungsgerichtshof wissen, dass es auf die Beschwerde nicht mit inhaltlichen Argumenten antworten will. Nun hat es plötzlich mit kaum für möglich gehaltenen Mitteln doch reagiert, indem es den Beschwerdeführer mit illegitimen, gewalttätigen und höchst fragwürdigen Mitteln einschüchtern und für ein halbes Jahr inhaftieren will. Das konnte der Betroffene, der seinen Gang zur Wahlurne mehrfach öffentlich vom Ausgang des seit mehr als einem Jahr laufenden Rechtsstreits abhängig gemacht hatte,  nur durch eine erpresste Unterschrift unter einen ihm vorgelegten Fragebogen abwenden.

So funktioniert Sachsens „Demokratie“ am Weltfriedenstag und 75. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs ganz konkret und brandaktuell.  Historische Paralallen in der Methodik sind kaum zu übersehen und machen sprachlos. Mit dem Faustrecht soll das überzeugende Wort und das juristische Argument als wirksames Instrument ausgehebelt und ersetzt werden – und das angesichts eines dem Verfassungsgericht vorliegenden und noch gar nicht entschiedenen  Streitfalls auf dem Gebiet demokratischer Wahlen.  Mehr Schaden ist einem Rechtsstaat wohl kaum zufügbar. ++ (dk/mgn/01.09.14 – 244)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Zürich/London, 20. Juli 2014 (ADN). Die britischen Tories des Premierministers David Cameron planen, von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzurücken. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) in ihrer Wochenendausgabe berichtet, „bereitet die Partei radikale Pläne für die nächste Legislaturperiode vor, welche die Geltung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs in Großbritannien einschränken sollen.“  Erste Pflöcke wurden bereits eingeschlagen, indem der Generalstaatsanwalt Dominic Grieve und der Justizminister Kenneth Clarke vorige Woche entlassen wurden. Sie gehörten zu den einflussreichsten Fürsprechern der EMRK. 

Nach dem auf Informationen der BBC beruhenden NZZ-Bericht hat eine Gruppe konservativer Anwälte einen Rapport zu den Menschenrechten vorbereitet, der ein Kernstück der Rede Camerons auf dem Parteitag im Oktober und des Wahlprogramms für die Parlamentswahl im Mai 2015 bilden soll. Darin werde vorgeschlagen, die Anerkennung der Urteile des Straßburger Gerichts unter die Kontrolle des Parlaments zu stellen.  Großbritannien würde sich dann selbst aussuchen, welche Urteile es zu befolgen gedenkt und welche nicht.

Generalstaatsanwalt Grieve war gegen diese Absicht bislang vehement vorgegangen. Er soll seine Parteigenossen gewarnt haben, für einen solchen Fall den russischen Präsidenten zu ermuntern, dasselbe zu tun. Eine Abkehr vom Menschenrechtsgerichtshof käme einem Rückzug aus der Konvention und dem Europarat gleich. Das hätte dann auch Auswirkungen auf die EU-Mtgliedschaft. Die britischen Konservativen lassen durchblicken, eine ähnliche Ultimatum-Taktik zu praktitizieren, bei der ein demokratisches Veto über die Straßburger Urteile ermöglicht werden soll. Wenn das nicht klappt, sei sogar mit einem Austritt aus der Konvention zu rechnen. ++ (mr/mgn/20.07.14 – 200)

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Bern/Zürich, 18. Mai 2014 (ADN). Entweder die Schweiz hält die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK) voll und ganz ein, dann kann sie auch im Europarat bleiben. Oder sie will sich in bestimmten Teilen nicht mehr an die Vorgaben aus Straßburg gebunden fühlen. Dann muss sie aus der Organisation austreten. Die EMRK zu kündigen und im Europarat zu bleiben, ist nicht denkbar. In dieser Klarheit formuliert der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Menschenrechte, Prof. Walter Kälin, den Zwiespalt, der aus seiner am Wochenende in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) thematisierten Studie hervorgeht. Die wissenschaftliche Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Europarat verhält, sollte die Schweiz in den ganz wenigen Fällen eines unlösbaren Konflikts zwischen einem Straßburger Urteil und einer landesrechtlichen Norm  Letzterer den Vorrang geben. Nach Auffassung von Kälin ist dann mit einer scharfen Reaktion des Europarats – Ministerkomitee, Gerichtshof für Menschenrechte und  Parlamentarische Versammlung – zu rechnen. Zu einem Ausschluss der Schweiz würde es zwar nicht kommen, jedoch würde mit anderen Maßnahmen verstärkter Druck auf die Eidgenossen ausgeübt werden.  

Letztlich gibt es nach den Worten nur die Alternative: entweder hält die Schweiz die EMRK voll und ganz ein, dann kann sie im Europarat bleiben. Tut sie das in gewissen Teilen nicht, dann müsse sie austreten. Nicht akzeptabel sei die vielfach vorgebrachte Idee, die Konvention zu kündigen und ihr Nachher mit einem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstoßen. Außerdem würde ein solcher Vorbehalt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ungültig erklärt. Der Europarat könne es sich nicht leisten, den Musterknaben Schweiz zu schonen. Auch der Tatbestand, dass andere Länder  beim Menschenrechtsstandard weit hinter der Schweiz zurückliegen – beispielsweise Italien, Großbritannien und die Niederlande –  und sich ohne ernstliche Konsequenzen irgendwie durchwursteln, könne keine Nachsicht gegenüber der Eidgenosschaft erwarten lassen. 

Die Schweiz, die am 28. November vor 40 Jahren die Konvention ratifiziert hat, setzt sich im Vorfeld des Jubiläums sehr kritisch mit dieser Mitgliedschaft auseinander. So geht es um das Problem, dass das Volk nie über den Beitritt abgestimmt hat und dies nun nachträglich in einem obligatorischen Referendum nachgeholt werden soll. Die Landesregierung will in einem vom Parlament geforderten Bericht zur EMRK die politisch umstrittenen Aspekte ausleuchten. Dabei wird auch mit einer juristischen Analyse der Situation gerechnet, in der die Konvention gekündigt wird und ein Wiedereintritt mit dem Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts angestrebt wird. ++ (vk/mgn/18.05.14 – 137)

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Amsterdam, 5./6. Januar 2014 (ADN). Vier Wissenschaftler der Universität Amsterdam haben zu Jahresbeginn die globale akademische Welt aufgerufen, sich gegen die flächendeckende Massenüberwachung vor allem durch US-amerikanische und britische Geheimdienste zu wehren. In der Petition, die inzwischen von mehr als 300 Professoren und Dozenten unterzeichnet wurde, wird vordergründig die Einhaltung des Grundrechts auf Privatheit gefordert. „Es ist geschützt durch völkerrechtliche Vereinbarungen darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention,“ heißt es in dem von Nico van Eijk, Beate Roessler, Frederik Zuiderveen Borgesius und Manon Oostveen initiierten Aufruf. Die Massenüberwachung verwandle die Unschuldsvermutung zudem in eine Schuldvermutung. Damit kritisieren die Akademiker das bei den Überwachungsbefürwortern beliebte Argument, wonach jemand, der nichts zu verbergen hat, auch keine Angst vor Ausspähung haben müsse.
In der Petition prangern die Akademiker die von Edward Snowden aufgedeckte geradezu lückenlose Beobachtung der Bevölkerung im eigenen Land und in anderen Staaten an. Online-Dienste wie Google, Yahoo oder Skype würden infiltriert. Nutzer müssen befürchten, dass private Kommunikation nicht privat bleibt. Offensichtlich wollen diese Internet-Unternehmen und andere „moderne“ Spieler dem Staat gefallen und machen der hoheitlichen Überwachung deshalb auch interne Daten mit privaten Kundeninformationen zugänglich, kommentiert dazu die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag. „Dies ist klassischer Korporatismus, eine typische Kungelei zwischen Firmen und Staat und erinnert an planwirtschaftlich-totalitäre Regime in Kriegen oder an Regime wie jenes der DDR mit ‚inoffiziellen Mitarbeitern‘ (IM). Die Frage ist nun, ob ‚IM Apple‘ oder ‚IM Google‘ eher einen Denunzianten-Status bevorzugen oder ob sie doch lieber Vertrauen im Markt aufbauen möchten, indem sie sich vom Staat distanzieren.“

Die angenehm kurz und knapp formulierte Amsterdamer Petition ist inzwischen von Wissenschaftlern aus 28 Ländern unterzeichnet. Die meisten kommen aus Deutschland mit derzeit 81 Unterschriften – darunter elf aus den sogenannten Neuen Bundesländern. Es folgen die Niederlande mit 70 Unterschriften, Großbritannien mit 55 Unterschriften und Belgien mit 42 Unterschriften. ++ (me/mgn/05.01.14 – 005)

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Luxemburg/Zürich/Den Haag, 3. September 2013 (ADN). Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) feierte am Dienstag ihren 60. Geburtstag. Mit dem Beitritt Luxemburgs, das am 3. September 1953 als zehnter Staat das Dokument unterzeichnete, wurde das heute in 47 Staaten gültige Vertragswerk zur verbindlichen Rechtsgrundlage.

Zu den bekannten Protagonisten der EMRK gehörte seinerzeit der britische Premierminister Sir Winston Churchill. In einer historischen Rede an die akademische Jugend beschrieb er an der Universität Zürich im September 1946 die Vision eines einigen Kontinents und der Vereinigten Staaten von Europa. Anderthalb Jahre später – im Mai 1948 – forderte Churchill in Den Haag die europäische Einheit nicht als Bewegung von Parteien, sondern von Völkern. Getroffen hatten sich in der Schweiz im Ergebnis privater Initiativen mehr als 700 Vertreter aus fast 50 eurpäischen Staaten zu einem Europakongress. Churchill wuchs letztlich die von ihm protegierte Idee über den Kopf und er ruderte sichtlich soweit zurück, dass Großbritannien und später auch die USA die Verankerung wirtschaftlicher und sozialer Rechte in der 1948 von der UNO verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) blockieren wollten. Das wiederum wusste der französische Jurist, Diplomat und Erzieher Rene Cassin, der maßgeblich zu den Textentwürfen der AEMR und der EMRK beigetragen hatte, zu verhindern. Der Mitstreiter von General Charles de Gaulle wurde dafür mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Zudem war er selbst von 1960 bis 1968 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg, bei dem jede Person ihre in der EMRK zugesicherten Rechte einklagen kann. 1969 gründete Cassin in der elsässischen Metropole das nach ihm benannte Internationale Menschenrechtsinstitut.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) trat im Jahre 1952 der EMRK bei. Die Ratifizierung charakterisierte der prominente SPD-Politiker Carlo Schmid als einen außerordentlichen Fortschritt im Vergleich zu dem bisher geltenden Recht. Er erklärte: „Sämtliche beteiligten Staaten beschließen, dass in ihrem Staatsgebiet sämtliche Menschen einen bestimmten Mindeststandard von Grundrechten genießen sollen. Und darüber hinaus wird die Garantie dieser Verpflichtung nicht ausschließlich den nationalen Gerichten anheim gegeben, sondern internationalen Instanzen.“

Derzeit stehen etwa 820 Millionen Menschen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außer Weißrussland haben alle euröpäischen Staaten den Vertrag unterzeichnet. Inzwischen ist die Zahl der Gerichtsverfahren, die in Straßburg auf der Grundlage der Konvention geführt werden, rasant gestiegen. Waren es anfangs lediglich um die hundert Anträge, so belief sich 1999 ihre Zahl auf 8.000. Im vergangenen Jahr wurden 65.000 Anträge gestellt. 70 Prozent der Beschwerden stammen aus Zentral- und Osteuropa, zehn Prozent aus der Türkei und 20 Prozent aus West-, Nord- und Südeuropa. Ein Kardinalmangel der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällten Feststellungs- und Schadenersatzurteile bleibt nach wie vor, dass deren Umsetzung von der Bereitwilligkeit des jeweiligen Staates abhängt. ++ (mr/mgn/03.09.13 – 241)

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Erfurt, 13. Oktober 2012 (ADN). Die Bürger des Staates Freies Deutschland (FD) sprachen am Wochenende in Erfurt ihrer Regierung mit großer Mehrheit das Vertrauen aus. Die aus fast allen Teilen des Landes angereisten Teilnehmer der Bürgerversammlung debattierten diverse Tagesordnungspunkte und trafen wichtige Entscheidungen. Beispielsweise wurde beschlossen, die diplomatischen Kontakte auf bilateraler Ebene zu verstärken. Desweiteren sei der Aufbau der inneren Struktur mit Bürgerämtern weiter voranzutreiben und deren Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Das gilt unter anderem für die juristische Bildungsarbeit zum Internationalen Recht, zum Völkerrecht und zu den Menschenrechten. Das Wissen über diese bedeutsamen Ressorts ist in den Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) auf den diversen Ebenen höchst mangelhaft oder gar nicht vorhanden, so dass es regelmäßig zu zahlreichen schweren Verstößen kommt.  Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), UN-Resolutionen und andere allgemeingültige internationale Abkommen sind – bis auf wenige Ausnahmen – in den Dienststuben bundesdeutscher Behörden „Böhmische Dörfer“. Das Kenntnis-Defizit in Ordnungs-Administrationen, in der Polizei und in der Justiz führt  beispielsweise massenweise zu illegalen Konten-Pfändungen, gesetzeswidrigen Zwangsenteignungen von Grundstücken und sogar zu willkürlichen Verhaftungen. So wurde kürzlich in Leipzig ein Bürger für fünf Tage inhaftiert, ohne dass das damit im Zusammenhang stehende juristische Verfahren bislang beendet wurde. Während der Bundesgerichtshof (BGH) noch mit der Angelegenheit befasst ist, kam der Betroffene ohne gültigen Haftbefehl hinter Gitter.  Zudem ist in Leipzig vor rund einem Jahr bekannt geworden, dass die Stadtverwaltung in den vergangen beiden Jahrzehnten hunderte Grundstücke ohne das Wissen der wirklichen Eigentümer verkauft hat. Die Zahl dieser Willkürfälle wird bisher auf 750 beziffert. Die Aufklärung des unglaublichen unter dem Slogan „Herrenlose Häuser“ zusammengefassten Dauer-Skandals wird verschleppt. Der mitverantwortliche Oberbürgermeister behauptet, nichts davon gewusst zu haben.

FD-Präsident Peter Frühwald schlug auf der Erfurter Veranstaltung während der Diskussion über seinen Rechenschaftsbericht vor,  die finanziellen Rahmenrichtlinien  auch deshalb stärker auf die Bürgerämter und Basisorganisationen auszurichten, um die direkte Demokratie vor Ort weiter zu stärken und regionalen Initiativen Vorschub zu leisten. Die Neuordnung des Status der Bürgerämter sowie der Finanzstruktur fand die Zustimmung der Mehrheit auf der Bürgerversammlung. Bestätigt wurden auch personelle Veränderungen und damit die Beseitigung kürzlich aufgetretener Leitungschwächen in der Staatsorganisation, die auf der demokratischen Weimarer Verfassung von 1919 fußt. ++ (vk/mgn/13.10.12 – 292)

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Leipzig/Mexiko-Stadt/Peking, 30. August 2012 (ADN). Die trüben politischen und juristischen Verhältnisse in Lateinamerika ließen vor einigen Jahrzehnten den Begriff Bananenrepublik entstehen. In einem solchem Gebiet gehört die Verletzung von Menschenrechten zum Alltag. Einer der schwersten Menschenrechtsverstöße ist das Verschwindenlassen von Personen. Auf einem Kongress im Jahr 1981 in Costa Rica wurde der heutige 30. August zum Internationalen Tag der Verschwundenen erklärt. Das Verschwindenlassen ist im Rahmen des 2002 in Kraft getretenen Rom-Statuts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert worden. Neben lateinamerikanischen Staaten wie Kolumbien, Honduras und Mexiko, wo beispielsweise die meisten Journalisten vermisst sind, werden häufig weitere sogenannte Entwicklungsländer genannt, in denen es nicht gut bestellt ist um das Einhalten von Menschenrechten. Auch Russland und China, wo im vergangenen Jahr der regimekritische Künstler Ai Weiwei längere Zeit verschwunden war, stehen häufig am Pranger von Menschenrechtsorganisationen.

Ausgespart oder gar nicht erst analysiert werden die sogenannten westlichen Industriestaaten, obwohl sich dort immer häufiger Phänomene einer Bananenrepublik registrieren lassen. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland (BRD).  Ein beweiskräftiges Beispiel dafür liefert ein genauer Blick auf die Informationsvitrine des Amtsgerichts Leipzig. Am „Schwarzen Brett“ wird bekanntgegeben, wieviele Leute gegenwärtig nicht mehr auffindbar sind. Gegenwärtig sind es rund 40 Bürger aus Leipzig oder der Umgebung der Stadt. Unter den verwaltungstechnischen Fachtermini „Letzte bekannte Anschrift“ oder „Benachrichtigung über öffentliche Zustellung“ gibt die Justiz zu, dass die ortsansässsigen Bürokratien und Behörden die Verbindung zu diesen Menschen verloren, sie sogar zielgerichtet abgebrochen oder die Betroffenen gezwungen haben, ihren angestammten Wohnort zu verlassen. Dabei wird das Verb Vertreiben tunlichst vermieden. In vielen Fällen werden die Bewohner „von Amts wegen“ ohne eigenes Zutun abgemeldet.

Wie Menschen auf deutschem Territoriorium ohne Aufsehen und ohne Öffentlichkeit schnell und geräuschlos verschwinden, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Stadt der friedlichen Revolution Leipzig. Von der örtlichen Staatsanwaltschaft wurde kurzerhand – unter Umgehung sämtlicher Rechtsvorschriften – ein Haftbefehl ausgestellt, von einem gar nicht unterschriftsberechtigten Justizangestellten per Häkchen versehen und der Polizei zur Vollstreckung übergeben. Dabei machte die Anklagebehörde mehr als kurzen Prozess – nämlich gar keinen – und ignorierte das Amtsgericht einfach. Der betroffene Bürger und Journalist verschwand hinter Gittern. Seinen Rechtsbeistand, Familienangehörige und enge Freunde zu informieren, wurde ihm verwehrt.  Für den eigentlichen Anlass, ein noch nicht abgeschlossenes Ordungswidrigkeitsverfahren, das sich auf dem Weg der Rechtsinstanzen gerade beim Bundesgerichtshof (BGH) befindet – interessierte sich kein einziger der Polizei- und Justizmitarbeiter. Genauso wenig dafür, dass es sich bei dem Prozedere um eine schwere Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) handelt.

Hochgerechnet auf die 656 bundesdeutschen Amtsgerichte dürften die rund drei Dutzend Betroffenen von der Leipziger Gerichtstafel eine Zahl zwischen 20.000 und 30.000 inzwischen spurlos von der Bildfläche Verschwundener erreichen. Das verdeutlicht die Misere in Sachen Menschenrechte in der Bundesrepublik nur in schwachen Konturen, denn die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen. Genaueres ist aber nicht festzustellen, weil die ansonsten akribisch tätigen bundesdeutschen Statistik-Ämter sich mit humanitär-ethischen Kennzahlen sehr schwer tun. 

Wesentlich gründlicher dagegen werden Menschenrechts-Statistiken , die sich auf das Ausland beziehen, vom bundesdeutschen Politik-Personal mit Argus-Augen gesucht, erfasst und interpretiert. Das tut gerade auch Angela Merkel und die Mitglieder ihrer Regierungsdelegation in China, wo das Thema Menschenrechte obligatorisch auf der Tagesordnung steht. Ob es tatsächlich dann ernsthaft debattiert wird, steht jedoch in den Sternen, denn allein zum Auftakt wurden 18 Akommen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und sonstige Kooperation geschlossen. Allein das der Luftfahrtindustrie wiegt 3,5 Milliarden Dollar. Sanktionen wegen verletzter Menschenrechte sind dem kaum entgegenzusetzen. Deshalb werden sie zwar formell auf das Gesprächsprogramm gesetzt, bleiben jedoch lediglich  Beruhigungspillen mit Placebo-Effekt.

Viel wichtiger als Menschenrechtsfragen und Pressefreiheit sind die Wirtschaftsbeziehungen, brachte heute der Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe, Johannes Pflug, im Rundfunk zum Ausdruck. Es gehe vor allem darum, dass Investitions- und Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft in China erreicht wird. Zudem sollen die Chinesen in Deutschland investieren. ++ (mr/mgn/30.08.12 – 247) 

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)

Leipzig, 6. Juli 2012 (ADN). Die Stadt der sogenannten Friedlichen Revolution Leipzig baut ein Denkmal für Freiheit und Demokratie. Es kostet 6,5 Millionen Euro. Das wurde am heutigen Freitagabend  beschlossen, nachdem eine Jury nach einem monatelangen Wettbewerb die besten drei Entwürfe gekürt hatte.

Zur gleichen Zeit werden im gleichen Takt Bürger der Stadt und aus der Umgebung verhaftet und in der städtischen Justizvollzugsanstalt gefangen gehalten. Und zwar massenhaft.  Die Zahl der Fälle steigt jährlich und bewegt  sich derzeit auf mehr als 500.  Die bürokratische Tarnbezeichnung für diesen himmelschreienden Zustand, der eine schwere Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt, heißt Ersatzfreiheitsstrafe. Dazu werden Menschen genötigt und verdonnert, die von den meist städtischen Ämtern und Behörden erhobene Buß- oder Ordnungsgelder nicht bezahlen können. Meist sind es sozial Schwache und in prekären Lwebensverhältnissen existierende Menschen. Diese skandalösen, Menschenrechte verletzenden Vorgänge sind nicht auf Leipzig beschränkt. Sie spielen sich tausendfach in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ab. Leipzig könnte sich und seinem Ruf als als Freiheitssymbol das größte und bemerkenswerteste Denkmal setzen, indem es in einer spektakulären Aktion sämtliche „Ersatzfreiheitsstafler“ freilässt und nicht weiter behelligt.  Das wäre sogar kostenlos. Eine vorzügliche Musterlösung dafür bietet das südliche Turkestan.

Der Schrittsteller, Dramatiker und Poet Bertolt Brecht thematisierte dazu in seinem Gedicht „Die Teppichweber von Kujan-Bulak“ die Entscheidung der Bürger in der zentralasiatischen Region,  wie der sowjetische Staatslenker und Kommunistenführer Wladimir Iljitsch Lenin am besten geehrt werden kann. Lange stand eine Büste als Denkmal zur Debatte, um das dafür gesammelte Geld anzulegen. Die von den Stechmücken aus dem nahen Sumpf permanent vom Fieber bedrohten Textil- und Seiodenarbeiter und ihre Familien entschieden sich jedoch für das praktische Prinzip, Lenin zu ehren und sich gleichzeitig zu nützen. Statt eines Lenin-Ehrenmals kauften die Leute mit dem Geld zugunsten ihrer Gesundheit eine Tonne Petroleum, gossen es in den Sumpf hinter dem Kamelfriedhof und befreiten sich so auf  Dauer von der Insektenplage. ++ (zc/mgn/06.07.12 – 194)