Archive für Beiträge mit Schlagwort: Entschädigung

Athen/München, 3. Februar 2015 (ADN). Die erdbebenartigen Wahlergebnisse in Griechenland haben schlagartig einen siebzig Jahre alten Rechtsstreit um die Kriegsreparationen wiederbelebt. Unmittelbar nach seiner Vereidigung hat der neue griechische Premier, Alexis Tsipras, den ehemaligen Schießstand in Kesariani aufgesucht und das Wiederaufleben alter Forderungen bekräftigt. An diesem Ort erschossen die Nazis 600 griechische Widerstandskämpfer. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag weiter berichtet, will der neue Regierungschef zielstrebig „Entschädigungen für Nazi-Kriegsverbrechen und den Zwangskredit“ ins Werk setzen. Die ungeklärte Begleichung deutscher Kriegsschulden war eines seiner Wahlversprechen. 

Bereits die Vorgängerregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Sie errechnete eine Schuld Deutschlands gegenüber Griechenland von elf Milliarden Euro. Ursache ist ein der griechischen Nationalbank abgepresster Zwangskredit, mit dem unter anderem der Feldzug Erwin Rommels in Nordafrika finanziert wurde. Öffentlich werden noch weit höhere Summen diskutiert. Zu der Kommission gehörte anfangs der deutsch-griechische Historiker Hagen Fleischer, dem zufällig in den 70er Jahren im Bundesarchiv Koblenz ein Bündel frisch aus den USA eingetroffener Akten in die Hände gefallen war. Enthalten war eine „Denkschrift“, in der Reichsbankbeamte zu Beginn des Jahres 1945 die „Reichsverschuldung Deutschlands gegenüber Griechenland“ auflisteten. Eine der Positionen ist der Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark von 1942. Nach Einschätzung von Fleischer ist diese Anleihe ein Spezifikum, weil es in keinem anderen von den Nazis besetzten Ländern Ähnliches gegeben habe.

„Hier hat Athen also einen Punkt. Der Historiker widerspricht daher auch dem Argument, der Zwangskredit falle unter die ‚Reparationen‘, die sich 70 Jahre nach Kriegsende „unter Freunden“ erledigt hätten, wie Berlin argumentiert“, schreibt die SZ. Völkerrechtlich habe Griechenland kaum Aussichten auf Zahlungen. Zur ‚Wiedergutmachung‘ für NS-Unrecht habe die Bundesrepublik Ende der 50er Jahre „Globalentschädigungsabkommen“ mit zwölf westlichen Ländern abgeschlossen, mit Griechenland 1960. Die Londoner Schuldenkonferenz habe das Thema deutscher Reparationszahlungen im Jahr 1953 auf die Zeit nach einem Friedensabkommen verschoben. An dessen Stelle sei dann 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung getreten, in dem Reparationen keine Rolle spielten. Deswegen würden sie von der Bundesregierung kategorisch abgelehnt. ++ (vk/mgn/03.02.15 – 33)

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Straßburg/Moskau/Zürich, 18. Dezember 2014 (ADN). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof  (EGMR) in Straßburg hat eine Berufungsklage Russlands zurückgewiesen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Donnerstag weiter berichtet, ist Moskau nunmehr zur Rückzahlung von 1, 9 Milliarden Euro Entschädigung an die 55.000 ehemaligen Aktionäre des 2007 aufgelösten Ölkonzerns Yukos verpflichtet. Damit endete in dieser Woche ein zehnjähriger Rechtsstreit. „In der über 50-jährigen Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs ist eine Geldstrafe von fast 2 Mrd. Euro beispiellos und beschädigt die Reputation des Kremls. Politisch aber kommen Präsident Wladimir Putin sowie die Justiz und die Finanzbehörden Russlands einigermassen glimpflich davon“, urteilt die Schweizer Tageszeitung.Ursprünglich hatten die Ex-Aktionäre eine Entschädigungssumme in der astronomischen Höhe von 80 Milliarden Euro gefordert.

Schon 2011 hatten es die Richter in einer ersten Entscheidung abgelehnt, hinter der Yukos-Enteignung politische Motive zu sehen. Die Eintreibung der Steuerschulden sei vielmehr ein legitimes Anliegen. Es existierten keine Indizien, dass der Staat den Fiskus aus politischen Gründen zur Eliminierung der Firma instrumentalisiert habe. ++ (wi/mgn/18.12.14 – 351)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Berlin, 12. Dezember 2012 (ADN).  Rentenansprüche aus Ghetto-Arbeit standen am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Diskussion. Zwölf Experten gaben bei der öffentlichen Anhörung ihre Sachkommentare zu Rentenansprüchen ab, die bei der Beschäftigung und Arbeit in Ghettos während der nationalsozialistischen Zeit entstanden sind. Anlass der Sitzung waren Anträge von drei Oppositionsparteien, die auf die rückwirkende Auszahlung solcher Renten ab dem Jahr 1997 hinauslaufen. Das verweigerten die damit befassten Bundesregierungen bislang weitgehend. Hintergrund ist, das das Bundessozialgericht 23.818 Holocaust-Überlebenden im Jahr 2009 einen Rentenanspruch zuerkannt hat. Wie es in einer Parlamentskorrespondenz des Deutschen Bundestages weiter heißt, haben die Anspruchsteller entsprechende Zahlungen erst ab dem Jahr 2005 bekommen, obwohl das vor zehn Jahren verabschiedete „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (GZRBG) eine Geldauskehr ab 1997 vorsieht. Die Ausrede der Bundesregierung für ihre Verweigerungshaltung lautet, das Sozialrecht beinhalte ein maximale Rückwirkung von vier Jahren.

Der Vertreter des Center of Organization of Holocaust Survival in Israel, Uri Chanoch, berichtete zu Beginn der Ausschuss-Sitzung über seine Erfahrungen im Ghetto. Es habe sich nicht um Zwangsarbeit gehandelt, denn „wir wollten arbeiten“. Diese Unterscheidung ist maßgeblich, weil nach bundesdeutschem Recht Rentenansprüche nur durch freiwillige Arbeit entstehen.  Deswegen ist auch eine rentenrechtliche Lösung der Vorrang vor einer Entschädigungsleistung zu geben, erklärte der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse aus Essen. Diese Variante ist nach Auffassung des Einzelsachverständigen auch die am wenigsten aufwendige.

Die Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, Christoph Skipka und Franz Ruland, beharrten jedoch auf Einmalzahlungen als Entschädigung, die an das Lebensalter gekoppelt ist. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Der Historiker Stephan Lehnstaedt vom Deutschen Historischen Institut Warschau sieht den Grund für die restriktive Haltung des bundesdeutschen Gesetzgebers und der Versicherung in geschichtlicher Unkenntnis und finanziellen Engpässen. In einem Rundfunkinterview bemängelte er, dass die zuständigen Verantwortlichen der Rentenversicherung nur acht Bücher zu dem Problemkreis gelesen haben und damit glauben, genug über das Funktionieren von Ghetto-Arbeit zu wissen. Zudem seien sie lange von einer Bestandszahl von 400 Ghettos in Osteuropa ausgegangen. Die mit der Materie befassten Historiker, die im Übrigen nie von den Rentenversicherern zu Rate gezogen worden sind, hätten in diesem Bereich die Existenz von 1.150 Ghettos – also fast die dreifache Zahl – nachgewiesen. Lehnstaedt bezifferte die Zahl der bis etwa 2005 eingegangenen Renten-Anträge auf etwa 70.000. Nach dieser ersten Runde seien in den vergangenen zehn Jahren noch einmal bis zu 15.000 Anträge dazu gekommen.  Dabei gehe es jeweils um eine monatliche Rentenzahlung zwischen 150 und 200 Euro.

Inzwischen gewinnt der Konflikt eine auffällige internationale Dimension, denn Betroffene haben eine Sammelklage in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) angekündigt. ++ (zw/mgn/12.12.12 – 351)

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Reikjavik, 20. Oktober 2012 (ADN). Der Inselstaat Island macht nach dem großen Finanzcrash vor vier Jahren fast alles anders als die anderen in Mitleidenschaft gezogenen Länder. So hat es nach dem Bankenzusammenbruch vor allem die verantwortlichen Manager zur Rechenschaft gezogen. Sie mussten sogar für Entschädigungszahlungen aufkommen.

Einen weiteren Meilenstein setzen die Isländer am heutigen Sonnabend und präsentieren  sich nunmehr als Demokratie-Musterschüler. Weltweit erstmals wird dort per Internet über eine neue Verfassung abgestimmt. Die alte, bislang gültige stammt aus dem Jahr 1944, als die Unabhängigkeit von Dänemark erreicht wurde. Stets sollte sie modernisiert werden. Dennoch wurde über die Jahrzehnte hinweg nichts daraus. Nun hat die Bankenkrise den entscheidenden Impuls gegeben und das Volk hat das Heft des Handelns in die Hand genommen. Parlament und Parteien stehen abseits. Zwar schmollen sie, aber es bleibt ihnen nur übrig, dem ungewöhnlichen urdemokratischen Tun zuzusehen.

Vor drei Jahren hatte das aufsehenerregende Experiment begonnen. Es wurde ein Rat von 25 direkt vom Volk ausgewählten Personen gebildet. Jeder konnte kandidieren – außer Profi-Politikern. Zuvor legten 950 nach dem Zufallsprinzip auserkorene Bürger grundlegende Positionen fest. Daraus formulierte der Verfassungsrat den Entwurf, über den nun entschieden wird. ++ (dk/mgn/20.10.12 – 299)

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