Archive für Beiträge mit Schlagwort: Ermittlungen

München/Berlin, 18. Februar 2014 (ADN).  33 Nebenkläger-Anwälte im Münchner Prozess gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) üben in einem gemeinsamen Papier scharfe Kritik an der Bundesanwaltschaft. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe in dieser wachsenden Konfrontation besteht darin, dass den die Tatopfer vertretenden Nebenkläger-Anwälten keine Einsicht in Akten weiterer Verfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex gewährt wird.

Darüber hinaus kritisieren die Rechtsvertreter der Nebenkläger die unzureichende juristische Aufklärung des NSU-Terrors insgesamt. Es gebe zu wenig politische Diskussionen über den „strukturellen und institutionellen Rassismus“. Er sei eine der Ursachen „für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft“. Sie fordern eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nach dem Vorbild der Macpherson-Kommission in Großbritannien. Dieses Gremium wurde 1997 gebildet, um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in London zu überprüfen. Es stellte beispielsweise fest, dass die britische Polizei von institutionellem Rassismus durchsetzt ist.

Ausführliches zu den substanziellen Lücken bundesdeutscher Kriminalitätsbekämpfung ist in dem neuen „Jahrbuch des Verbrechens 2014“ von Gerhard Wisneswski zu finden. Darin werden die spektakulärsten Kriminalfälle des Vorjahres analysiert. Dazu zählt ein Kapitel über den NSU-Prozess unter der fragenden Überschrift „Verboten gute Ermittlungen ?“. Darin wird geschlussfolgert: „Der Rechtsstaat,so kann man aus dem Fall NSU lernen, ist jedenfalls nur noch zu einem Teil funktionsfähig und tanzt in anderen Bereichen längst nach Pfeife seines dunklen Bruders, des ‚tiefen Staates'“. Dieser Begriff ist in der Türkei geläufig und beschreibt den gesamten Untergrund, in dem Kriminelle und Geheimdienste agieren. ++ (rs/mgn/18.02.14 – 049)

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München/Karlsruhe, 13. November 2013 (ADN). „Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich allerdings noch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat.“ Diese dürre Antwort der Behörde, von der nun alle Welt, die entscheidenden Aktionen gegen das Ausspähen durch die National Security Agency (NSA) erwartet, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch und belegt das endlose Verharren der Strafermittler in Untätigkeit. Übersetzt heiße das: Da wird nichts draus.

Um die Verpflichtung der Bundesanwaltschaft zum Ermitteln zu erhärten, verweist die Tageszeitung auf einen Paragraphen 99. Danach stehen auf „geheimdienstliche Agententätigkeit“ bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. „Der ausländische Agent müsste nicht einmal deutschen Boden betreten haben, um ein Fall für die deutsche Justiz zu werden,“ schreibt das Blatt. Das Anzapfen eines Kabelknotens zur massenhaften Ausforschung von Telekommunikations- und Internetdaten in Deutschland würde bereits ausreichen. Zudem könne es schon strafbar sein, wenn US-Amerikaner und Briten ihre technischen Möglichkeiten nutzen, um sich ein möglichst umfassendes Bild von Deutschland zu machen. Das Ausspähen des Telefons der Kanzlerin und der Chefetagen der deutschen Wirtschaft noch nicht einmal eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dazu klar geurteilt. Das betreffe Bestrebungen fremder Geheimdienste, „alle Angelegenheiten eines anderen Staates systematisch auszuforschen, um auf diese Weise durch Erkundung von Schwächen, des potenziellen Gegners im Kräftespiel der Mächte letzten Endes ein Übergewicht zu erlangen“.

Was daraus hinsichtlich der aktuellen Überwachungsaffäre folgt, erfordere wenig Phantasie. „Sobald Berlin der Bundesanwaltschaft signalisiert, Ermittlungen gegen US-Verantwortliche schadeten deutschen Interessen, werden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen – inklusdive der brisanten Handy-Abhöraktion. Und ganz ohne zuvor Ermittlungen einzuleiten, denn dies hätte das volle Programm zur Folge. Es müsste ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt werden, um Menschen wie Keith Alexander befragen zu dürfen. Und eines an Russland, um Edward Snowden nach Karlsruhe zu holen.“ Dergleichen sei jedoch reine Theorie. ++ (sp/mgn/13.11.13 -311)

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