Wien, 9. Mai 2013 (ADN). Das österreichische Justizministerium lädt für Anfang Juni 2013 zu einem Forum über das Phänomen Korruption nach Kufstein in Tirol ein. Wie Mediensprecherin Dagmar Albegger in einer Pressemitteilung dieser Woche informiert, werden daran neben Staatsanwälten, Richtern und anderen Juristen auch Historiker, Ökonomen, Journalisten und Polizeibeamte teilnehmen.
Österreich hat im März dieses Jahres ein neues internetbasiertes Anzeigesystem in Betrieb genommen, dem anonym der Verdacht auf Korruption an die zuständigen offiziellen Behörden gemeldet werden kann. Dieses System mit dem Namen BKMS (Business Keeper Monitoring System) eröffnet Staatsanwälten im Gegensatz zu den bisherigen postalischen oder auf anderen Wegen eingehenden Anzeigen einen völlig neuen, leichteren Zugang zu Informationen über eventuelle strafrechtlich relevante Verfehlungen. Für den Absender und Hinweisgeber ist das Meldeverfahren ohne jegliche Folgewirkung. Neben der technisch garantierten Anonymität haben die Informanten dennoch die Möglichkeit, sich zu offenbaren und ihre Personendaten zu hinterlassen.
In den ersten sechs Wochen der auf zwei Jahre geplanten Probezeit wurden in die Computer bereits 335 Korruptionsverdachtsfälle eingespeist. Das teilte der Leiter der Abteilung Strafverfahrensrecht im österreichischen Justizministerium, Friedrich Alexander Koenig, in einer allerersten Bilanz über den Start des bemerkenswerten Vorhabens mit. 127 der bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) werden inzwischen wegen des zu Recht bestehenden und sich erhärtenden Verdachts einer Wirtschaftsstraftat oder der Korruption in Eigenzuständigkeit intensiv bearbeitet. Zehn Fälle wurden an örtliche Staatsanwaltschaften übermittelt. 62 Meldungen betreffen Finanzdelikte und wurden den dafür zuständigen Ermittlungsinstanzen übergeben. Weitere sechs Informationen gingen an andere Behörden, in deren Aufgabenbereich der Konfliktstoff gehört. Bei rund 100 Meldungen boten sich bislang noch keine ausreichenden Ermittlungsansätze oder sie sind derzeit noch in Prüfung. Nur 30 Meldungen – also weniger als 10 Prozent des Posteingangs – haben sich als substanzlos erwiesen oder konnten einfach nicht bearbeitet werden. ++ (kr/mgn/09.05.13 – 123)