Archive für Beiträge mit Schlagwort: EU-Mitgliedsstaat

Berlin/Brüssel, 17. November 2013) Trotz der für Mitte 2015 geplanten Einführung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in der Europäischen Union (EU) bleiben alte Stolpersteine auf dem Weg liegen. Einer der größten ist das „Dublin-Modell“. Zu diesem Schluss kommt eine Forschungsarbeit der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die im November veröffentlicht wurde. Damit nähere sich die EU kaum den ursrünglichen Zielen eines besseren Zugangs zum Asylverfahren, schnellerer Entscheidungen und menschenwürdiger Aufnahme- und Lebensbedingungen. Als Haupthindernis wird der Fortbestand des sogenannten Dublin-Systems aus dem Jahr 1990 identifiziert. Danach bleibt derjenige EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig, in dem der Asylbewerber nachweislich erstmals EU-Boden betreten hat. Für eine ersatzlose Abschaffung der Dublin-Verordnung zugunsten einer freien Wahl des Asyllandes sprechen sich jedoch Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus.

Die Stiftung schlägt als Alternative einen Zuordnungskompromiss vor, der sich aus einer Verrechnung von unterschiedlich stark gewichteten Faktoren ergibt. Die Autoren der Studie nennen dafür vier Kriterien, um faire Aufnahmequoten zu ermitteln. Das sind das Bruttoinlandsprodukt (40 Prozent), die Bevölkerungszahl (40 Prozent), die Fläche des jeweiligen Staatsterritoriums (10 Prozent) und die Arbeitslosenquote (10 Prozent).
Bei rückwirkender Anwendung dieses Modells für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf die in der EU gestellten 1,3 Millionen Asylanträge hätten nur acht Mitgliedsstaaten überproportional hohe Aufnahmezahlen zu verzeichnen gehabt. Entlastung sei realistisch gewesen. „So wären auf Schweden im Fünfjahreszeitraum gemäß Quote rund 42.000 Asylanträge entfallen, tatsächlich hat das Land mit 154.000 Asylbewerbern jedoch mehr als dreimal so viele aufgenommen“, teilt SWP-Aktuell mit. Ungefähr das Doppelte hatte sich in der Relation für Belgien, Griechenland und Österreich ergeben. Deutschland, Dänemark und Großbritannien haben danach ihre Quoten knapp untererfüllt. Viele Länder seien nur mit einem Bruchteil der Asylanten konfrontiert worden. Dazu zählen die Staaten der EU-Osterweiterung von 2004 bis 2007 sowie Spanien und Portugal. Nach dem Mehrfaktoren-Muster errechnete SWP für Deutschland eine faire Aufnahmequote von 205.974 statt tatsächlich 201.350 Asylanten. Italien müsste danach 140.580 statt tatsächlich 107.800 Bewerber zulassen. Am äußersten Ende dieser Skalenrichtung liegt Estland, das statt 230 Asylanten 6.537 Asylanträge genehmigen müssen.

Da Griechenland und Italien im Jahr 2014 nacheinander die EU-Präsidentschaft innehaben, ist nach Ansicht der Stiftung mit einer forciert positiven Betrachtungweise dieses vorgeschlagenen Verteilungsschlüssels zu rechnen. Ausfürliche Begründungen für die Berücksichtung der vier Rechengrößen – Wirtschaftskraft, Bevölkerungszahl, Landesgröße und Arbeitslosenquote – wurden in dem publizierten Beitrag nicht gegeben.++ (dp/mgn/17.11.13 – 315)

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Frankfurt am Main, 31. Dezember 2012 (ADN)  Politische Entscheidungen in den EU-Mitgliedsstaaten sind am glaubwürdigsten, wenn wir dabei so viele Automatismen wie möglich einbauen. Das erklärte das neue Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), Yves Mersch, in einem Interview der „Börsen-Zeitung“, das in  der Jahresendausgabe veröffentlicht ist. So beende die EZB innerhalb ihres Programms OMT (Outright Monetary Transactions)  automatisch den Anleihenkauf, wenn ein Land die Auflagen des Programms nicht erfüllt. Die Zusicherung, den Euro in jedem Fall zu retten, sei insoweit kein Gegensatz zu diesem Prinzip, indem die betroffenen Länder ihre Bereitschaft beweisen, sich aus dem Sumpf ziehen zu lassen. Zu den umstrittenen Anleihekäufen erklärte er, dass sie nach den EZB-Statuten sogar erlaubt sind, ihm jedoch nicht besonders gut schmecken. Es seien Notoperationen, um das Leben des Patienten zu erhalten.

Der 63jährige Luxemburger sieht positive Signale hinsichtlich der Gefahr, dass sich Länder angesichts der sozialen Härten der Operation verweigern. Das betreffe Spanien, Griechenland und Portugal. „Gerade kleine, offene Volkswirtschaften, die auch schon vorher eine wettbewerbsfähige Industrie hatten, können sehr schnell wieder den OP-Saal verlassen“, ließ der Finanzexperte wissen. Länder wie Irland und Portugal seien bereits wieder auf  Testfahrt durch die Märkte.

Auf die Frage nach der demokratischen Legitimität von die einzelstaatliche Hohheit berührenden EZB-Durchgriffsrechten sagte Mersch: „Die Legitimation erreichen wir dadurch, dass wir die nationalen Autoritäten einbinden und sie auffordern, die in ihren Zuständigkeiten obliegenden Instrumente einzusetzen. Die neuen Durchgriffsrechte werden zentral vom Aufsichtsgremium, dem künftigen Supervisory Board, ausgeübt. Dieses ist bei der EZB angesiedelt.“ Europa sei anders gewachsen als die nationalen Staaten. Es bestehe ein ewiges Spannungsfeld zwischen nationaler und europäischer Souveränität.  Das Direktoriumsmitglied bestätigte die Tatsache, dass der Souverän immer noch die Bürger in den Nationalstaaten sind. Allerdings würden sie auf europäischer Ebene von ihren gewählten Regierungen vertreten. Es dürfe kein Vakuum entstehen, das letztlich weder von nationaler noch europäischer Ebene gefüllt werden kann. Inzwischen seien die Finanzmärkte wieder nahezu komplett nationalisiert.  Nun müssten die grenzüberschreitenden Finanzströme wieder zunehmen. ++ (fz/mgn/31.12.12 – 370)

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