Archive für Beiträge mit Schlagwort: Europäischen Menschenrechtskonvention

Amsterdam, 5./6. Januar 2014 (ADN). Vier Wissenschaftler der Universität Amsterdam haben zu Jahresbeginn die globale akademische Welt aufgerufen, sich gegen die flächendeckende Massenüberwachung vor allem durch US-amerikanische und britische Geheimdienste zu wehren. In der Petition, die inzwischen von mehr als 300 Professoren und Dozenten unterzeichnet wurde, wird vordergründig die Einhaltung des Grundrechts auf Privatheit gefordert. „Es ist geschützt durch völkerrechtliche Vereinbarungen darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention,“ heißt es in dem von Nico van Eijk, Beate Roessler, Frederik Zuiderveen Borgesius und Manon Oostveen initiierten Aufruf. Die Massenüberwachung verwandle die Unschuldsvermutung zudem in eine Schuldvermutung. Damit kritisieren die Akademiker das bei den Überwachungsbefürwortern beliebte Argument, wonach jemand, der nichts zu verbergen hat, auch keine Angst vor Ausspähung haben müsse.
In der Petition prangern die Akademiker die von Edward Snowden aufgedeckte geradezu lückenlose Beobachtung der Bevölkerung im eigenen Land und in anderen Staaten an. Online-Dienste wie Google, Yahoo oder Skype würden infiltriert. Nutzer müssen befürchten, dass private Kommunikation nicht privat bleibt. Offensichtlich wollen diese Internet-Unternehmen und andere „moderne“ Spieler dem Staat gefallen und machen der hoheitlichen Überwachung deshalb auch interne Daten mit privaten Kundeninformationen zugänglich, kommentiert dazu die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag. „Dies ist klassischer Korporatismus, eine typische Kungelei zwischen Firmen und Staat und erinnert an planwirtschaftlich-totalitäre Regime in Kriegen oder an Regime wie jenes der DDR mit ‚inoffiziellen Mitarbeitern‘ (IM). Die Frage ist nun, ob ‚IM Apple‘ oder ‚IM Google‘ eher einen Denunzianten-Status bevorzugen oder ob sie doch lieber Vertrauen im Markt aufbauen möchten, indem sie sich vom Staat distanzieren.“

Die angenehm kurz und knapp formulierte Amsterdamer Petition ist inzwischen von Wissenschaftlern aus 28 Ländern unterzeichnet. Die meisten kommen aus Deutschland mit derzeit 81 Unterschriften – darunter elf aus den sogenannten Neuen Bundesländern. Es folgen die Niederlande mit 70 Unterschriften, Großbritannien mit 55 Unterschriften und Belgien mit 42 Unterschriften. ++ (me/mgn/05.01.14 – 005)

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Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

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