Hamburg, 26. Mai 2014 (ADN). Der Chefredakteur der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“, Giovanni di Lorenzo, hat bei der Europawahl zweimal gewählt. Wie die Deutschen Wirtschafts Nachrichten am Montag weiter berichten, hat di Lorenzo, der sowohl die bundesdeutsche als auch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, im Konsulat seines Herkunftslandes und in einem Wahllokal in einer Hamburger Grundschule die Stimme abgegeben. Das gab er in einer ARD-Sendung des Fernsehmoderators Günther Jauch am späten Sonntagabend zu.
Ein offensichtlich aufmerksamer Zuschauer informierte darüber die zuständige Staatsanwaltschaft und stellte per e-mail eine Strafanzeige gegen den Prominenten. Inzwischen wird gegen di Lorenzo strafrechtlich seitens der Hamburger Staatsanwaltschaft vorgegangen. Das bestätigte deren Sprecherin, Nana Fromberg. Ermittelt wird gemäß Paragraph 107a des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Chefredakteur di Lorenzo ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe schließlich aus beiden Ländern eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Die doppelte Stimmabgabe hat inzwischen den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler zu der Schlussfolgerung veranlasst, dass es sich um einen Fall handele, der sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden müsse. Auf Roderich, der gleichzeitig als Bundeswahlleiter fungiert, dürfte nun mehr als eine gravierende Frage zukommen. Immerhin ist di Lorenzo gewiss nicht der Einzige, der über zwei Staatsbürgerschaften verfügt. Zudem wird hier auf den ersten Blick deutlich, dass ein generelles Strukturproblem der Europawahl vorliegt. Die potenzielle Sprengkraft für die verkündeten demokratischen Prinzipien ist enorm. Zweifel an der Gültigkeit dieser Art Europawahl sind berechtigt. ++ (dk/mgn/26.05.14 – 145)
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