Archive für Beiträge mit Schlagwort: Familie

Zürich/San Jose de Costa Rica, 9. März 2015 (ADN). Der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman wurde zweifelsfrei ermordet. Zu diesem Schluss kommen einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Montag zufolge Experten. Sie hatten im Auftrag der Mutter und der Töchter des im Januar Gestorbenen einen entsprechenden Bericht erstellt. Er beruht auf den offiziellen Untersuchungsergebnissen der Leiche und des Tatorts sowie auf eigenen Ermittlungen. „Die Familie hat damit, wohl in Sorge um eine Vertuschung des Sachverhalts, der offiziellen Untersuchung vorgegriffen“, schreibt die Tageszeitung. Die zuständige Staatsanwältin Viviana Fein habe bisher offengelassen, ob es sich bei Nismans gewaltsamen Tod um Mord oder Suizid handelt. Die offizielle Autopsie habe zu unvollständigen, übereilten und fehlerhaften Schlüssen geführt.

Nisman hatte vier Tage vor seinem Tod das Fazit jahrelanger Untersuchungen über die Hintergründe eines Attentats in Buenos Aires im Juli 1994 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass Präsidentin Cristina Fernandez de Kirchner, Außenminister Hector Timerman und weitere Personen in den Fall verstrickt sind.  Nismans Schlussfolgerungen tat die argentinische Regierung als Einflüsterungen entlassener Geheimdienst-Angehöriger ab. Richter und Staatsanwälte in Argentinien werden je nach politischer Farbenlehre oft als befangen erklärt, verunglimpft oder unter Druck gesetzt. Einige sehen sich tatsächlich als Vertreter von Parteiinteressen. Unabhängige und seriöse juristische Arbeit ist unter solchen Umständen fast unmöglich, meint die NZZ. ++ (kr/mgn/09.03.15 – 60)

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Berlin, 23. Februar 2015 (ADN). Nach Schätzungen lassen vier Millionen deutsche Haushalte schwarzarbeiten. Darüber berichtet die „Berliner Morgenpost“ am Montag und verweist auf eine der Zeitungsredaktion vorliegende Studie des Instituts deutschen Wirtschaft (IW) zu Minijobbern. Danach erwirtschaften 276.000 offiziell gemeldete Haushaltshilfen jährlich 664 Millionen Euro. Der größte Teil davon – nämlich 600 Millionen Euro – wird von Frauen erarbeitet.

Die Studie offenbart enorme regionale Unterschiede. Überdurchschnittlich verdienen Haushaltshilfen in Bayern und Hamburg mit 202 Euro pro Monat. Das ist ein dtrittel mehr als in Ostdeutschland. In den neuen Bundesländern sind allerdings auch weniger Minijobber angemeldet. So erzielen Putzfrauen, Babysitter und andere Hauhaltshilfen in den beiden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg eine Wertschöpfung von 213 Millionen Euro – so viel wie in den östlichen Bundesländern und Berlin zusammen. Nach den Worten von Holger Schäfer vom IW werden Minijobs häufig als prekäre Arbeitsverhältnisse diskreditiert. Die vorgelegten Daten widerlegten das.Im Durchschnitt dauere ein Arbeitsverhältnis im Privathaushalt mit 892 Tagen rund zweieinhalb Jahre. Es handele sich also nicht um „hire and Fire“. Für Familien, in denen beide Partner arbeiten, sei die Haushaltshilfe ein „wertvoller Türöffner zur Vollbeschäftigung“. Viele suchen diese Unterstützung nicht offiziell – beispielsweise bei einer Minijobzentrale – , sondern in der Schattenwirtschaft. „Dadurch entgehen dem Staat jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro – und damit 15-mal so viel wie das, was für die offiziell angemeldeten Haushaltshilfen in die Sozialkassen gezahlt wird,“ schreibt die Tageszeitung. ++ (so/mgn/23.02.15 – 50)

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Bonn, 8. Februar 2015 (ADN). Menschen dürfen nicht den Arbeitsplätzen hinterherwandern müssen wie die Zugvögel. Sie haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Heimatregion. Das erklärte der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm am Sonntag im Interview mit dem Fernsehsender „Phoenix“. Ein Dasein als Tagelöhner und in Fernbeziehungen bestehende familiäre Bande seien die erschreckenden Phänomene der heutigen Arbeits- und Sozialwelt. Das zerstöre Ehe und Familie, die die letzte antikapitalistische Bastion verkörpere, als einzig verbliebene Insel von Individualität und Intimität. „Wir steigen aus der Ehe aus wie aus der Straßenbahn“, illustriert Blüm die erschütternden Verhältnisse. Permanent werde suggeriert, dass das ganze menschliche Glück in der Erwerbstätigkeit und in der Karriere besteht. Das sei nicht nur borniert, sondern verwerflich. Der allerorten proklamierte Trend, Mutter und Vater vom Staat zu ersetzen, sei verhängnisvoll. „Eltern zu Trotteln zu erklären und die Kinder so früh wie möglich den ‚Erziehungsexperten‘ zu übergeben, ist falsch“, so der langjährige CDU-Sozialpolitiker.

Ausgangspunkt des Gesprächs war Blüms neues Buch unter dem Titel „Einspruch ! – Wider die Willkür an deutschen Gerichten“. Darin geißelt er die verhehrenden Zustände in der bundesdeutschen Justiz. In einer Passage seiner ernüchternden und bitteren Abrechnung mit der Rechtspraxis ist zu lesen: „Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkleit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.“ ++ (so/mgn/08.02.15 – 38)

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Jena, 29. Mai 2014 (ADN). Das im Volksmund Männer-, Herren- oder Vatertag genannte Himmelfahrtsfest zog trotz kühlen und regnerischen Wetters am Donnerstag Tausende zu Ausflügen auf Straßen und Wege durch Wald und Flur. In Thüringen, wo nach Angaben der „Ostthüringer Zeitung“ vom Vortag 970.000 Männer im Alter von 15 Jahren und mehr leben, gehört Jena und seine reizvolle Umgebung zu den traditionellen Himmelfahrts-Pilgerstätten. Besonders beliebte Anlaufpunkte der fröhlichen und bierseligen Trupps sind dort das Restaurant „Am Jenzig“ und der in luftiger Höhe über der Stadt gelegene Fuchsturm mit seinem angegliederten Lokal, in dem Oldie-Bands trotz des ungemütlichen Wetters zum Tanz im Freien aufspielten. Auffällig ist, dass an dem regen Treiben immer mehr Frauen und ganze Familien teilnehmen.  Der Fuchsturm und seine Aussichtspunkte bieten neben dem ausgezeichneten Rundblick auf die alte Universitätsstadt auch interessante Sachzeugnisse in die Geschichte Thüringens.

Neben den zahlreichen von  Studenten diverser Matrikel und Fakultäten aufgestellten Gedenktafeln gewähren am Fuchsturm viele eindrucksvolle Erinnerungssteine aufschlussreiche Blicke auf das einst stark ausgeprägte kommunale Selbstverwaltungssystem der Region. Sie sind aus dem Material hergestellt, das ortstypisch für die jeweilige Gemeinde ist, derer auf einem bewaldeten Plateau gedacht  wird. Die mit Moos bedeckten Naturquader stammen beispielweise aus den Ortschaften Greußen (Westthüringen) , Friedrichroda (Thüringer Wald) und Rupperg (Südthüringen bei Wasungen). Das sind Berg-, Burg- und Wald-Gemeinden, die seinerzeit in einem Thüringer Bund zusammengefasst waren und deren Geschichte von der im Jahr 1861 gegründeten Fuchsturmgesellschaft Jena wach gehalten wird. Meist weiß die heutige Bevölkerung dieser Siedlungen nichts über diese stolze, von Selbstständigkeit dominierte Vergangenheit, die von wirtschaftlicher Unabhängigkeit und Prosperität sowie von hoher kommunaler Souveränität bestimmt war – also ganz im Gegensatz zum gegenwärtigen Zustand höchster administrativer und finanzieller Abhängigkeit der Städte und Gemeinden von äußeren Umständen und Mächten. Der Berg Jenzig als Basis der gleichnamigen Gemeinde wird bereits im Jahr 1157 von Friedrich I. – Barbarossa – als „gar trefflicher Weinberg“ bezeichnet. Aus dieser Zeit stammt der vielsagende Spruch: „Wer einen Weinberg am Jenzig, einen Garten auf der Insel, ein Haus hat am Markt, neun Arkker im Feld und 300 Gulden im Kasten – der kann ein Bürger von Jena wohl bleiben.“

Der Thüringer Bund der Berg-, Burg- und Waldgemeinden (TBBWG) wurde im Jahr 1921 in Waltershausen gegründet, 1945 durch die sowjetische Militärverwaltung aufgelöst und 2001 in Jena wieder gegründet. ++ (km/mgn/29.05.14 – 148)

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Leipzig/Göttingen/Bonn, 20. Mai 2014 (ADN).  8,50 Euro gesetzlicher Mindestlohn ab 2017 bedeuten im westeuropäischen Maßstab Lohndumping. In Irland gibt es 2014 schon 8,65 Euro, in Belgien 9,10 Euro, in Frankreich 9,53 Euro, den Niederlanden 9,74 Euro und in Luxemburg 11,10 Euro. Darüber wurde auf der Montagsdemonstration dieser Woche in Leipzig informiert. Deutschland, das derzeit wegen des Lohndumpings über die stärkste Wirtschaft Eurpoas verfügt, wolle mit  8, 50 Euro einen armseligen Kurs weiter verfolgen. Das ist das Fazit eines Organisationsbündnisses, zu dem das in Bonn ansässige Erwerbslosen Forum Deutschland gehört. Mit diesem gesetzlichen Mindestlohn könne jeder in Vollzeit beschäftigte Alleinstehende Hartz IV beantragen, wenn seine Warmmiete 358 Euro und mehr beträgt. In Großstädten sei die Warmmiete erheblich höher. Kinder und Familien könnten bei solcher Entlohnung ohnehin nicht leben.

Bereits das gegenwärtige Hartz-IV-Niveau wird von der Initiative, die sich auf dem Internet-Portal http://www.mindestlohn-10-euro.de präsentiert, als desaströs beschrieben. Auf einem in Leipzig verteilten Flugblatt heißt es dazu: „Mit seinen 4,56 Euro pro Tag für Essen und Trinken und 0, 66 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel läuft es auf Mangelernährung und gesellschaftliche Isolation hinaus. Allein für gesunde Ernährung würde man 95 Euro monatlich mehr brauchen. Unsere Forderung von mindestens 500 Euro Eckregelsatz ist also sehr bescheiden.“

Zudem stehe die Frage im Raum, warum bei dem mickrigen, nunmehr als Existenzminimum geltenden Mindestlohn von 8, 50 Euro noch eine Lohnsteuer von 76 Euro erhoben wird. Der gesetzliche Mindestlohn müsse deutlich über dem Hartz-IV-Niveau eines Alleinstehenden liegen. Das Bündnis fordert deshalb beispielsweise einen gesetzlichen Mindestlohn von brutto zehn Euro und dessen Steuerfreiheit wie in Frankreich.  ++ (so/mgn/20.05.14 – 139)

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Delitzsch, 8. April 2014 (ADN). Die Weimarer Reichsverfassung sieht die Errichtung des Volksstaates und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Später brach sich der Obrigkeitsstaat Bahn. Die Abkehr von ihm forderte Karl Jaspers in der Bundesrepublik. Darauf verwies der stellvertretende Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Ralf Leimkühler, am Dienstag in Delitzsch. Dezentralisierung und Kommunalisierung seien heute positive Trends, die den Erwartungen der Bevölkerung nach mehr Bürgerbeteiligung entsprechen. Dem stehe die repräsentative Demokratie gegenüber.  Sachsen befinde sich beim Marsch zur Bürgergesellschaft im Rückstand. Vier Fünftel aller Bürger wünschten sich mehr Mitbestimmung bei Infrastrukturprojekten.  Kommunen und Bürgermeistern komme inzwischen eine Schlüsselrolle zu.

Bei dem 19. Delitzscher Gespräch ging es um „Genossenschaftliche Antworten auf regionale Herausforderungen im ländlichen Raum“.  Eingangs hatte Prof. Markus Hanisch vom Institut für Genossenschaftswesen der Humboldt-Universität Berlin tendenziell zunehmende Disparitäten bei den Lebensverhältnissen  zwischen Stadt und Land, Ost und West  gesprochen. Sie werden bestimmt von den fünf Variablen Bevölkerungsentwicklung, Wanderungssaldo, Arbeitslosenquote, Kaufkraft und Realsteuerkraft.  Aus deren Daten und der Disparitätenforschung von 1971 bis 2012 sei ersichtlich, dass der Gesellschaft erhebliche Schrumpfungsprozesse bevorstehen. Daraus ergebe sich die Frage, ob der Auftrag des Grundgesetzes und dessen Artikel 72, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, noch zeitgemäß ist. 

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft, Dr. Dietmar Berger, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass es im Vergleich zu urbanen Siedlungsgebieten auf dem Lande zu 57 Prozent an der Lebensmittelversorgung, zu 50 Prozent an medizinischer Betreuung und zu 37 Prozent an Nahverkehrsleistungen mangelt.  Allerdings könne dies nicht allein dem Staat angelastet werden, sondern obliege auch der Initiative der Bürger. Genossenschaften eigneten sich ganz besonders dazu,  solche Defizite mit Mitteln der Selbsthilfe zu beheben.

Interessante Beispiele, wie die allgemein in der Öffentlichkeit unterbewerteten oder ganz unbeachteten Genossenschaften die Gestaltung gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel erfolgreich bewältigen, erläuterten Dr. Wolfram Oettler aus Görlitz und Andreas Kock aus Essen. Der Mediziner Oettler hat mit sieben weiteren Berufskollegen vor zwei Jahren die Octamed Ärtztegenossenschaft gegründet und berichtete über erste spürbare Synergieeffekte in der medizinischen Behandlung und Gesundheitsvorsorge der Patienten. Noch jünger ist das von Andreas Kock in der NOWEDA Familiengenossenschaft eG geleitete Vorhaben, das der sozialen, sehr individuellen Betreuung von Apothekenmitarbeitern gewidmet ist. Er berichtet von einem ersten Testlauf in zwölf Apotheken in Essen und Umgebung. Sie gehören zu dem genossenschaftlichen Verbund von 8.609 Apotheken, auf die der familienfreundliche Service Schritt für Schritt ausgedehnt werden soll. Im Mittelpunkt steht das Bestreiten diverser Problemlagen wie Kita-Versorgung, plötzlich anfallende Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder bedrohliche familäre Krisen wie Scheidung.  ++ (ge/mgn/08.04.14 – 098)

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Berlin, 4. Februar 2014 (ADN). Durch Berlin geistert eine neue kaum fassbare Nachricht über Justizirrtümer. Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte laut „Berliner Zeitung“ vom Dienstag, dass ein 75jähriger Rentner entgegen einer gerichtlichen Feststellung seines Todes dennoch am Leben ist. Die Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Totgesagter ist sehr lebendig“ über die Entstehungsgeschichte der makabren Verwechslung. 

Der Presseartikel schildert Hintergründe der menschenverachtenden Abstrusität, deren Einzelheiten die Realitätsferne und Willkürneigung der Behörde noch unterstreichen. Der Betroffene sollte unter Vormundschaft gestellt werden. Dazu wurde ihm eine gerichtliche Betreuerin zugeteilt, die alle seine Verwaltungsaangelegenheiten für ihn übernehmen sollte. Seine Ehefrau widersprach und teilte dem Gericht mit, dies selbst zu tun.  Der Justizapparat reagierte darauf mit der Todeserklärung. Darin wurde die Ehefrau aufgefordert, das Sterbedatum des Mannes, den Beerdigungstermin, die Vermögensverhältnisse sowie die Erben zu nennen. 

Die sich gegen solcherlei unmenschliche Widersinnigkeit wehrende Familie erhielt schließlich zu Beginn dieser Woche von der Amtsgerichtspräsidentin Dagmar Mittler ein Schreiben. Darin heißt es: „Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde  leider nicht.“  Sie sei erleichtert, dass der Betreute auf veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde korrigiert.

Inzwischen sind genügend weitere ähnliche Fälle bekannt, die beweisen, dass es sich nicht um bedauerliche Ausnahmen handelt,sondern um eine mysteriöse Systematik im Vorgehen juristischer Einrichtungen. Auch bleibt das Phänomen nicht auf Berlin beschränkt, sondern es wird aus vielen Regionen der Bundesrepublik über derartige administrative Abnormitäten verbunden mit unerträglichen Schikanen der Betroffenen berichtet. So droht der Leipziger Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel einem unbescholtenen Bürger  ohne berechtigten Grund zum achten Mal eine langandauernde Gefängnishaft an, wenn der Bedrängte nicht Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. ++ (bk/mgn/04.02.14 – 035)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Dresden/Budapest/Zürich, 3. Januar 2013 (ADN). Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es in Mittel- und Osteuropa viele direktdemokratische Instrumente. Das wurde auf der 6. Wissenschaftstagung „Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2013/2014 – Mittel- und Osteuropa/Österreich Schweiz Deutschland“ in Dresden festgestellt, über die die Schweizer Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet. So habe zum Beispiel Ungarn direktdemokratische Elemente bereits vor der Wende gehabt. Allerdings sei es später zu einer restriktiveren Gesetzgebung gekommen. So habe der EU-Beitritt Ungarns sowie die Finanzkrise zu einem deutlichen Rückgang der Volksinitiativen geführt. Während in Estland wenig Volksrechte bestünden, gebe es in Lettland in vielen Bereichen direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Ihre Anwendung werde sogar von staatlicher Seite unterstützt. So stelle der lettische Staat Plätze und Räumlichkeiten für Abstimmungen zur Verfügung. Für eine Volksabstimmung sind in Lettland 10.000 Unterschriften nötig. Mindestens zehn Prozent der Bürger müssen an einer Abstimmung in dem baltischen Land teilnehmen.

Die Autoren des Pressebeitrags Eva-Maria Föllmer-Müller sowie Lene und Urs Knoblauch weisen darauf hin, dass in der russischen Verfassung zahlreiche Volksrechte verankert sind, die besonders auf kommunaler Ebene mit Erfolg genutzt werden. Beispielsweise wurden im Jahr 2012 insgesamt 165 Abstimmungen auf kommunaler Ebene gezählt. 2013 seien es 90 Volksentscheide gewesen, bei denen es vor allem um die Finanzierung örtlicher Vorhaben beispielsweise im Straßenbau ging. Auch hier stellt der Staat die Räume für solche Voten zur Verfügung. Die Finanzmittel für die erforderlichen Drucksachen werden aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Bevölkerung kann auch gegen den Staat Referenden erzwingen. Ein solches fand kürzlich in Moskau statt, bei dem es um die Erhebung von Gebühren auf einem neuen Parkplatz ging.
Auch in Rumänien gibt es seit den 90er Jahren erweiterte Volksrechte. So erwirkten kirchliche Gruppen und das Parlament eine Verfassungsänderung zum Schutz der Familie.

Dr. Peter Neumann, Leiter des veranstaltenden Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) an der Technischen Universität Dresden, äußerte sich in einem an gleicher Stelle veröffentlichten Interview über die Historie der direkten Demokratie in Deutschland. Es habe in der Weimarer Republik eine Präferenz für die Initiative – Volksbegehren und Volksentscheid – gegeben. Das sei in der Reichsverfassung und in den Ländern geregelt. „Der Reichspräsident konnte zum Beispiel – hätte gekonnt, er hat es nie gemacht – dem Volk Finanzfragen zur Abstimmung vorlegen.“ ++ (dk/mgn/03.01.14 – 003)

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Siegen/Dresden/Homberg/Efze, 16. Oktober 2013 (ADN). Das jüngste Eltern-Schüler-Seminar der vor 33 Jahren gegründeten Philadelphia-Schule ist am Mittwoch in Siegen beendet worden. Bei den Lehrgängen der in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmaligen Einrichtung werden Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten und damit dem Einfluss öffentlicher Schulen entziehen, auf diese mit vielen gesellschaftlichen Konfliktfeldern behafteten Erziehungsmethode vorbereitet und qualifiziert. Schätzungen zufolge werden gegenwärtig 1.000 Kinder und Jugendliche ausschließlich von ihren Eltern unterrichtet. Die Familienoberhäupter tun dies, weil sie den staatlichen Schulen eine angemessene und verantwortungsvolle Unterweisung des Nachwuchses nicht zutrauen. „Für Hochbegabte und Kinder mit besonderen Defiziten ist die Institution Schule ungeeignet“, urteilte eine Mutter aus Dresden. Sie hat ihre beiden Söhne Martin und Fabian aus der Schule genommen, weil deren Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) größer wurde und eine individuelle pädagogische Betreuung nicht erfolgte. Nach der Bewertung der sächsischen Vereinigung „Homeschooling – Schule zu Hause“ hatte diese Familie noch Glück, weil sie von den Behörden nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder anderen Sanktionen behelligt worden ist. Dazu erklärte der Sprecher des sächsischen Kultusministeriums: „Es ist mir zwar bekannt, dass Familien Heimunterricht im Freistaat praktizieren; dabei handelt es sich um Einzelfälle.“ Es sei Aufgabe der Schulträger, für die Durchsetzung der Schulpflicht zu sorgen.

„Homeschooling – Schule zu Hause“ teilt dazu mit: „Obwohl die allgemeine Schulpflicht bereits in der Weimarer Reichsverfassung stand, wurde sie nicht zwangsweise vollzogen. Bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland noch möglich. Erst die nationalsozialistische Gewaltherrschaft machte Schluss mit dieser Form der Unterrichtung und führte den Schulzwang ein.“ Insgesamt sei festzustellen, dass deutsche Heimschuleltern rechtlich den schwersten Stand in Europa haben. „Was anderswo völlig normal ist, wird hier schon fast in eine kriminelle Ecke gestellt.“ So wurde der seinerzeit verodnete Schulzwang stillschweigend mitgeschleppt und wirkt bis in die Gegenwart als aktive Erblast aus der Nazi-Zeit.

Mit welchen rabiaten Mitteln in anderen Bundesländern vorgegangen wird, zeigt Hessen. So wurden vom Amtsgericht Fritzlar gegen Vater und Mutter von drei Töchtern aus dem nordhessischen Homburg/Efze Bußgelder in Höhe von jeweils 700 Euro verhängt, weil sie ihren Kinder Hausunterricht angedeihen lassen und damit gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hätten. Noch schlimmer erging es Jürgen und Rosemarie Dudek aus Archfeld bei Herleshausen, die sieben Kinder haben. Sie wurden vom Landgericht Kassel zu jeweils drei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt – wegen „dauerndem und hartnäckigem Fernhalten von der Schule“. Das Ehepaar begründete seine Haltung damit, dass die Kinder mit christlichen Werten aufwachsen sollen. Das könne eine öffentliche Schule nicht garantieren. Dudek betrachtet es als Verstoß gegen die Menschenrechte, dass Eltern in Deutschland gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Kasseler Urteil wurde vom „Netzwerk Bildungsfreiheit“ in Schwarzenbeck bei Nürnberg scharf kritisiert. Sein Vorsitzender, Jörg Großelümern, bezeichnete den Richterspruch als „Rückfall in obrigkeitsstaatliches Denken und politisch motivierte Willkürjustiz“. Mit seiner harschen Unterdrückungshaltung habe sich Deutschland weltweit isoliert. Er bezog sich ferner auf den UNO-Sonderbeauftragten Vernor Munoz. Der Diplomat hatte bei einem Besuch Deutschlands festgestellt, dass Bildung nicht auf Schulanwesenheit reduziert werden dürfe.
Aufgrund der zahlreichen und schweren Repressalien verlassen viele Eltern Deutschland, um ihren Kindern eine ungezwungene, stressfreie und libertäre Bildungsatmospäre bieten zu können. Für Familien, die im Lande bleiben wollen, besteht mit der Phladelphia-Schule eine sinnvolle Alternative. Sie wurde im Jahr 1980 von der Familie Stücher gegründet und – nach eigenen Angaben – bis 1997 vom Land Nordrhein-Westfalen geduldet. Seit 1998 seien die Anmeldungen zur Seminar-Teilnahme rapide angestiegen. ++ (pg/mgn/16.10.13 – 283)

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