Erfurt, 10. Juli 2015 (ADN). Eine Mehrheit der Bürger spricht sich dafür aus, dass Polizisten ander Uniform ein indivuelles Kennzeichen tragen. darüber berichtet die Erfurter Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ (TA)am Freitag und verweist auf eine entsprechende Umfrage des Meinungsforschungsinsituts You-Gov. Danach wünschen sich 37 Prozent der Befragten echte Namensschilder. 41 Prozent der Befragten wären schon mit einer Nummer an der Uniform zufrieden. Thüringens Landesregierung werde dem folgen und handeln. Zahlreiche Polizisten trügen bereits ein Namensschild. Nun werde geprüft, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Bereitschaftspolizei auszudehnen. Bisher tragen sie nur taktische Zeichen, aus denen die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Einheit hervorgeht. Von Kennzeichnung befreit sind derzeit in Thüringen Angehörige von Spezialeinsatzkommandos, Beamte die zivile Kleidung tragen und die eben genannte Bereitschaftspolizei. Letztlich, so die Zeitung, gehe es darum, dass Bürger in Beschwerdefällen klar sagen können, welchem Beamten sie gegenüber gestanden haben. Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Hoffmann, schließt Namensschilder zu 100 Prozent aus. Er weist auf das Schutzbedürfnis der Polizisten und ihrer Familien hin und fügt hinzu, „unterschwellig wird unterstellt, dass Polizisten Straftaten begehen.“ 

Die TA markiert die unterschiedliche Situation in anderen neuen Bundesländern. In Berlin sind Polizisten verpflichtet, entweder ein Schild mit dem Familiennamen oder ein Schild mit einer fünfstelligen Zahl zu tragen. Es besteht Wahlfreiheit. In Mecklenburg-Vorpommern können Polizisten ein Namensschild tragen, müssen es aber nicht. Brandenburg schreibt eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten in Dienstkleidung vor. In Sachsen gibt es keine individuelle Kennzeichnung. Die Antwort der Behörde lautet: „Das sächsische Innenministerium sieht keinen Bedarf für eine namentliche Kennzeichnung der Polizeibeamten. ++ (in/mgn/10.07.15 – 149)

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