Zürich/Karlsruhe/Radevormwald, 23. August 2012 (ADN).Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing will per Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen, ob der Europäische Stabilitätsdmechanismus (ESM) und der sogenannte Fiskalpakt mit den Grundwerten des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) vereinbar ist. Felix Staratschek aus Radevormweald (Nordrhein-Westfalen) weist in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ auf die auffallende Merkwürdigkeit hin, dass die Klage in dem Kompendium der inzwischen im Zusammenhang beim höchsten bundesdeutschen Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereichten Klage und Beschwerden generell links liegen gelassen wird. Die Klage werde nicht einmal erwähnt, obwohl die Autorin ein ordentliches Aktenzeichen für das von ihr eingesandte Dokument bekommen hat und das Anliegen des Schriftstücks nicht abgewiesen wurde.
Ganz anders und ebenso erstaunlich ist nach den Worten von Staratschek der Umgang mit der Verfassunghsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“. Nachdem darin auf mehr als 100 Seiten dargelegt werde, warum ESM und Fiskalpakt abzulehnen sind, wird unter dem Punkt V des langatmigen Papiers, in dem es um das Verfahren geht, plötzlich das Gegenteil gefordert. Staratschek zitiert die entscheidende Formulierung aus der Klageschrift: „Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und den Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden.“
Dieser Schlüsselsatz beweist nach Auffassung von Staratschek, dass entgegen der Ursprungsbehauptung in den Werbetexten der Initiative „Mehr Demokratie“ contra ESM und Fiskalpakt letztendlich ein Pro befürwortet und beantragt wird. Als Mittel zum Zweck fordere der Verein die Abstimmung über eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 GG. Das sei Betrug an den rund 37.000 Mitklägern, die sich der Beschwerde per Unterschrift angeschlossen haben.
Wenn dieser Trick mit der demokratischen Legitimation gelingt, werden Menschenrechte, Solidarität, Personalität, Subsidiarität und Gemeinwohl den Interessen des Großkapitals untergeordnet, macht Staratschek deutlich. Er bezweifelt, auf diesem Weg noch eine Gesellschaft nach den Ideen der christlichen Soziallehre verwirklichen zu können. Er ermuntert deshalb zum Ausstieg aus der Unterstützung der Klage von „Mehr Demokratie“. Diese Bitte richtet Staratschek insbesondere an Mitglieder der Freien Wähler, der ÖDP und der Piratenpartei. Sein Wunsch besteht darin, möglichst viele Demokraten und Christen mögen sich mit der Reusing-Klage solidarisieren. ++ (dk/mgn//23.08.12 – 240)