Archive für Beiträge mit Schlagwort: Fernsehmagazin

Leipzig, 23. April 2015 (ADN). Die juristischen Hürden für kritischen Journalismus sind immer höher geworden. Das stellte der langjährige Auslandskorrespondent für ARD und ZDF sowie ehemalige Leiter des kritischen Fernsehmagazins „Frontal 21“, Claus Richter, am Donnerstag in Leipzig vor Journalistik-Studenten der Universität Leipzig in einer Gesprächsrunde abschließend fest. Besonders schwierig würden die Zeiten für freie Produzenten, denen keine Rechtsabteilung eines Senders oder Verlages beisteht. Allerdings habe er selbst sich Schritt für Schritt mit Presserecht beschäftigt und damit etwas unabhängiger vom ZDF-Justiziariat gemacht. Letztlich habe er drei Verleumdungsklagen überstanden, die am Ende von Oberlandesgerichten entschieden worden sind. Fast jede dritte Sendung bei „Frontal 21“ habe juristische Auseinandersetzungen zur Folge gehabt. Manche gegnerischen Medienanwälte hätten sich bereits gegen bestimmte Recherche-Methoden verwahrt und schon vorab untersagen wollen, etwas zu veröffentlichen. Wie junge Journalisten, die Karriere machen wollen, damit umgehen, wisse er nicht.

Nach Auffassung von Richter, der gegenwärtig als Professor an der HFF München tätig ist, haben Meinungen im kritischen Journalismus keinen Platz. Auf Gefahren hin angesprochen zitierte er den Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein, der sein Nachrichtenmagazin seinerzeit noch mit britischer Lizenz herausgab. Er fürchtete für den „Spiegel“ darum, „dass er das Interessante zulasten des Wichtigen bevorzugt.“

Eine heftige Auseinandersetzung entspann sich mit einem Diskutanten, der den öffentlich-rechtlichen Medien vorwarf, über die Ukraine-Ereignisse nicht objektiv zu berichten. Es habe sich um Ermunterung zur Aufrüstung und Kriegshetze wie vor dem Ausbruch des Ersten und Zweiten Weltkriegs gehandelt. Richter wies dies „schärfstens“ zurück und stufte solche Aussagen als Ideologie ein. Allerdings gab er zu: „Auf dem Maidan blieben viele Fragen unbeantwortet.“ ++ (me/mgn/23.04.15 – 94)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Mainz/Stuttgart, 21. Oktober 2014 (ADN). Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellte in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich. Auf diese Weise wurde es den Unternehmen gestattet, für die US-Armee im Bereich „Analytische Dienstleistungen“ auf deutschem Boden tätig zu sein. Darüber berichtete das ZDF-Magazin „Frontal21“ am Dienstagabend. Im Klartext bedeute das die Erlaubnis zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen. Zu den betreffenden Firmen gehört Booz Allen Hamilton, der ehemalige Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Gegenwärtig gebe es in Deutschland 44 derartige Verträge mit Geheimdienstfirmen.

Der Bremer Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano kritisierte diese Praxis. „Frontal21“ zitierte ihn mit den Sätzen: „Wenn die Bundesregierung diese Firmen sogar privilegiert, erleichtert sie diesen Firmen Praktiken, die gegen Völkerrecht und auch gegen deutsches Recht verstoßen. Sie macht sich damit mitverantwortlich für diese Tätigkeiten. Dass diese Analytiker, die über diese Unternehmen eingestellt sind, Daten bereitstellen, die der Identifikation von Zielpersonen dienen, ist ein Skandal.“ Die so in Stuttgart gewonnenen Daten könnten für gezielte Tötungen genutzt werden. Das ist nach den Worten von Fischer-Lescano ein klarer Völkerrechtsverstoß. Das kalifornische Unternehmen Leonie Industries LLC beschäftigt im Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart Analytiker, die mit dem Massenüberwachungsprogramm „Prism“ arbeiten. Ein Passus im Kooperationsvertrag zwischen LLC und der US-Regierung lautet: „Der Vertragspartner erstellt Präsentationen, mit denen neue Personen (…) für gemeinsame Ziel-Listen benannt werden.“

Auf die Vorwürfe von dem Fernsehmagazin hin angesprochen schwieg einerseits die US-Armee andererseits teilte der Präsident des Bundesamtes für Vefassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit, „keine Erkenntnisse darüber zu haben, dass die Firmen in Deutschland gegen deutsche Interessen tätig sind.“ ++ (vk/mgn/21.10.14 – 293)

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