Archive für Beiträge mit Schlagwort: Finanzbehörden

Köln/Berlin, 19. Dezember 2012 (ADN)  Nicht allein in Deutschland, auch in den nach 1939 überfallenen und besetzten Ländern waren die deutschen Finanzbehörden ganz vorne mit dabei, wenn es darum ging, verfolgten, unterdrückten, und häufig später ermordeten Menschen zunächst einmal wirtschaftlich die Grundlage zu nehmen und sie dann schlicht auszuplündern. Mit diesem aussagekräftigen Einführungssatz begann Moderator Stefan Koldehoff  vom Deutschlandfunk (DF) kürzlich ein Interview mit seinem Berufskollegen Jürgen König. Der DF-Kulturkorrespondent durfte an der nichtoffiziellen Präsentation des dritten Zwischenberichts der Historikerkommission teilnehmen,  die sich mit der Rolle des Reichsfinanzministeriums während der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt.

König erläuterte Forschungen des Historikers Jürgen Kilian,  der sich beispielsweise mit der Ausbeutung Lettlands im betreffenden Zeitraum beschäftigte. In Riga – der lettischen Hauptstadt –  existierte eine Art Außenstelle des Reichsfinanzministeriums, die mit den dortigen Konzentrationslagern zusammenarbeitete. Die Rigaer Finanzabteilung führte ein Warenlager für Gegenstände aus jüdischem Besitz. Angeliefert wurden u. a. Schmuck, Zahngold, wertvolle Möbel, Klaviere und Flügel. Diese wurden von dieser Finanzabteilung versteigert oder verkauft, teilweise auch zu Spottpreisen an die eigenen Mitarbeiter, so König. Alles sei gewissenhaft dokumentiert worden, die Quellenlage also als hervorvorragend einzuschätzen. Namentlich werde sogar aufgeführt, wer beispielsweisefür jüdisches Bruchgold, Manschettenknöpfe oder andere Wertstücke sieben oder zwölf Reichsmark bezahlt hat. „Auch dieses Geld wurde dann ordnungsgemäß dem Reichsfinanzministerium überwiesen. “ Eindeutig sei daraus zu schließen, dass das Reichsfinanzministerium und seine Bediensteten im Ausland Teil der Tötungs- und Verwertungsmaschinerie, des Holocausts waren.

Warum diese Wahrheiten erst so spät zutage gefördert werden, führt König auf das Desinteresse der Wissenschaft zurück. Bis zum Jahr 2009 sei wenig, bis nichts passiert. Erst die in Auftrag gegegebene Studie über die NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amtes habe den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen sei das Ganze zu einem Großprojekt mutiert, das bis zum Jahr 2016 dauert und dann in Buchform vorgelegt werden soll. Dass das alles schon sehr viel früher hätte geschehen müssen, habe bei der Veranstaltung der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium eingeräumt. ++ (fs/mgn/19.12.12 -358)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: 133mgn@gmail.com

Werbung

Dortmund, 7. Dezember 2011 (ADN).  Mitglieder der Bundesregierung und andere Spitzenpolitiker der Bundesrepublik Deutschland (BRD) werden sich demnächst vor dem Amtsgericht Dortmund wegen  Jahrzehnte währender ungerechtfertigter Steuererhebung und deren Folgen zu verantworten haben. Dazu zählen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Weiterhin stehen Mitglieder der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowie leitende Juristen und Finanzbeamte dieses Bundeslandes unter Anklage.

Zu den Hauptvorwürfen der Klage, die Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke kürzlich für seinen unter staatlicher Selbstverwaltung stehenden Mandanten eingereicht hat,  gehören Rechtsbeugung, ungerechtfertigte Strafverfolgung und rechtswidrige Pfändungen.  Solch komplexes unberechtigtes und strafbares Vorgehen diverser Finanz- und Justizbehörden gegen seinen Mandanten habe erhebliche rechtliche Konsequenzen – darunter Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche.

Gemäß Klageschrift gelten seit dem Jahr 1990 u. a. die Abgabenordnung (AO), die Strafprozessordnung (StPO)  und das Grundgesetz (GG) nicht mehr. Daraus ergebe sich der Mangel an Legitimität der Behörden der Vereinigten Wirtschaftsgebiete Bundesrepublik Deutschland für ihr Vorgehen, das neben psychischem Leid in nicht unerheblichem Ausmaß auch massive Vermögens- und Eigentumsverluste für den unschuldig verfolgten Kläger mit sich gebracht hat.

Desweiteren sind die Aktivitäten der Beklagten mit erheblichen Eingriffen in  die Grundrechte sowie in die Meschenrechte der EU-Menschenrechtscharta als Teil des allgemeinen Völkerrechts des Klägers verbunden, geht aus der Klage hervor.

In dem Dokument wird weiteren Personen der Streit verkündet. Darunter sind Justizangestellte im Amtsgericht Dortmund und Bundespräsident Christian Wulff. Letzterem wird beispielsweise zur Last gelegt, das vermeintliche Staatsvolk über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen und nicht über den Wegfall der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. September 1990 informiert zu haben. ++ (dk/mgn/07.12.11 -28)

Mainz, 30. November 2011 (ADN). Die Historikerin Christane Kuller von der Universität Erfurt bestätigte gestern in der ZDF-Sendung „Frontal21“, dass die deutschen Finanzbehörden während des Dritten Reichs Sondersteuern wie die Reichfluchtsteuer einzogen, das Vermögen von Juden registrierten und das Raubgut öffentlich versteigern ließen. Sie taten das mit höchster Akribie und Gründlichkeit. Nach den Worten von Kuller, die die Rolle der Finanzbehörden unter Hitler im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erforscht, hat die „bürokrarische Effizienz“ der Finanzbeamten „die Radikalisierung der Verfolgung in Gang gebracht“.

Nach dem Krieg waren die gleichen Beamten für die Bearbeitung von Entschädigungsforderungen zuständig. Überlebende wie die Familie Wolffson fühlten sich wieder der Willkür der einstigen Peiniger ausgesetzt. Sie mussten erleben, wie ihre Verfahren verschleppt wurden. Wie die Zeitzeugin Vera Friedländer in der Sendung berichtete, haben die Finanzbeamten „die Verbrechen bis zum Ende schön dokumentiert“.

Nach Auffassung von Christiane Kuller wurde bei diesen Schnäppchenjagden nichts ausgelassen: „Das sind einfachse Kleidungsstücke, die da geraubt wurden. Auch das ist ganz bürokratisch, systematisch durchgeführt worden. Es ging auch ums Prinzip – ob arm oder reich.“

Schätzungen zufolge erbrachten die Beutezüge der Finanzbeamten bei sogenannten Reichsfeinden, Juden und aqnderen missliebigen Personen rund 119 Milliarden Reichsmark ein. Dazu hatte die Reichsfinanzverwaltung eigene Stäbe eingerichtet, die Wohnungen und Konten plünderten und dem Reichsvermögen einverleibten.

Enteignung und Entrechtung waren ein Staatsgeschäft geworden. Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg diesen Finanbehörden erneut freie Hand gelassen, um Menschen Eigentum wegzunehmen oder vorzuenthalten. ++ (dr/mgn/30.11.11 – 24)