Archive für Beiträge mit Schlagwort: Finanzen

Rio de Janeiro, 3. Januar 2015 (ADN). Die Medienlandschaft im 210 Millionen Einwohner zählenden Brasilien wird von sieben bis maximal zehn Familienunternehmen monopolartig beherrscht. Das schätzte zu Jahresbeginn der Korrespondent der brasilianischen Zeitschrift „Jornal GGN“, Frederico Füllgraf,  dem Nachrichtenportal amerika21.de ein. Das betreffe nicht nur den Umfang, sondern auch den Überkreuz-Besitz von Tageszeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und internet-Angebote. Die Grundposition dieser Medien sei zu 90 Prozent regierungsfeindlich. Geradezu grotesk und perfide sei die Tatsache, dass ausgerechnet diese zehn Familienkonzerne 70 Prozent der Werbemittel der Regierung  – zumeist Anzeigen und Bekanntmachungen von Sozialprogrammen – auf sich vereinen. Andererseits entfielen auf 2.990 Einzelmedien nur 30 Prozent von insgesamt 161 Millionen Reais, also etwa 60 Millionen Euro. Noch viel mehr Finanzmittel fließen nach den Worten von Füllgraf den Medien-Monopolen aus den Staatskonzernen durch Werbeaufträge zu. „Die Regierung finanziert also ihre schlimmsten Feinde !“ ++ (me/mgn/03.01.15 – 3)

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Erfurt, 5. Dezember 2014 (ADN). Die Bürger Thüringens fühlen sich abgehängt. Fast die Hälfte der Wähler ist deshalb nicht zur Wahl gegangen. Das stellte der neue Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, am Freitag unmittelbar nach seiner Wahl im Thüringer Landtag fest.  Deshalb müsse die Landespolitik näher an die Menschen heranrücken und sich mit deren Problemen auseinandersetzen.

Der im zweiten Wahlgang mit knapper Stimmenmehrheit gewählte Ramelow bat um Solidarität, Fairness und Respekt im gegenseitigen Umgang. Seine Wahl sei häufig als historischer Moment bezeichnet worden. Dies treffe jedoch nicht zu. Der eigentlich historische Tag habe vor 25 Jahren stattgefunden, als die Erfurter Bürger die Bezirkszentrale der DDR-Staatssicherheitsbehörde (Stasi) gestürmt und besetzt haben. Diejenigen, die unter dieser Organisation gelitten haben, bitte er um Entschuldigung. Namentlich nannte er seinen väterlichen Freund Andreas Möller, der seinerzeit in Stasihaft in Potsdam saß und gequält worden ist. Der nunmehr abgelösten Landesregierung unter Christine Lieberknecht von der CDU zollte der neue Amtsinhaber Respekt. Besonders bemerkenswert sei der Tatbestand, dass es nach 200 Jahren gelungen sei, in Thüringen jüdische Theologie zu einem normalen Lehrfach werden zu lassen.

Der aus den alten Bundesländern stammende Politiker ist als erster Vertreter der Partei „DIE LINKE“ ins Amt des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes gekommen. Er führt nunmehr eine Koalitionsregierung mit den Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen an. Auch dieser rot-rot-grüne Verbund ist ein Novum im bundesdeutschen Politikbetrieb.

Ramelow präsentierte unmittelbar nach der Wahl sein Kabinett. Die neuen Ressort-Inhaber sind Heike Taubert (Finanzen), Anja Siegesmund (Umwelt/Energie), Benjamin-Immanuel Hoff (Staatskanzlei/Europa/Kultur), Birgit Keller (Infrastruktur/Landwirtschaft), Birgit Klaubert (Bildung), Dieter Lauinger (Verbraucherschutz/Justiz/Migration), Holger Poppenhäger (Inneres), Wolfgang Tiefensee (Wirtschaft/Wissenschaft) und Heike Werner (Arbeit/Soziales/Gesundheit/Familie).

In der Premiere-Pressekonferenz als Minsterpräsident nach der ersten Kabinettssitzung, auf der die Staatssekretärsposten vergeben wurden, informierte Ramelow am frühen Abend über den sofortigen Abschiebestop für Flüchtlinge in Thüringen. Dies sei ein Akt der Menschlichkeit. Ein entsprechender Vorlaufbeschluss sei ergangen und werde am nächsten Dienstag in Kraft gesetzt. Praktizierte Humanität gebiete es, diesen Abschiebestop nicht unter Kostengesichtspunkten zu betrachten. Bei der bevorstehenden kalten Witterung dürfe niemand abgeschoben werden. Im Übrigen sei ein Kassensturz verabredet. Eine Änderung der Stellenpläne werde kostenneutral erfolgen. Auf die Frage nach der angekündigten Reform der Verfassungsschutzbehörden reagierte der ehemalige Gewerkschaftermit dem knappen Satz: „Wieviel Konfetti dort schon entstanden ist, weiß ich nicht.“ ++ (re/mgn/05.12.14 – 338)

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Zürich, 27. Oktober 2014 (ADN). Der Mitte dieses Jahres in der Schweiz gegründete Swiss Sustanaible Finance (SSF) wird nicht nur von außen kritischer Blicke gewürdigt. Dieser Verband für nachhaltige Finanzdienstleistungen hat Mühe, seine Daseinsberechtigung zu rechtfertigen und klare Konturen zu gewinnen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ am Montag weiter berichtet, üben Verbandsvertreter herbe Selbstkritik. „So seien anfänglich vornehmlich themenorientierte Produkte vermarktet worden, und noch heute mangele es an zielgruppengerechten innovativen Produkten. Der Begriff ’nachhaltig‘ sei obsolet, da es um nichts anderes gehe, als in Finanzfragen eine langfristige Perspektive einzunehmen, was dem vorherrschenden kurzfristigen Denken vorzuziehen sei. Bis sich diese Einsicht in einer allgemeinen Praxis niederschlägt , wird auf den SSF und seine Mitglieder wohl noch viel Arbeit zukommen.“

Mit mehr als 200 Akteuren zählt die Schweiz im Bereich nachhaltige Finanz-Dienstleistungen zu den weltweit wichtigsten Zentren. Der am 1. Juli d. J. gegründete Verein SSF soll dem Rechnung tragen. Diesen Anspruch konnte bisher keine der beiden bereits existenten Organisationen erfüllen – weder Sustainable Finance Geneva noch das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG). Zu den Zielen des nunmehr installierten und mit 55 Gründungsmitgliedern gestarteten SSF gehören die Aus- und Weiterbildung von Finanzfachleuten, die Bereitstellung von Marktinformationen und die Unterstützung von Forschungsprojekten. ++ (fi/mgn/27.10.14 – 299)

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Düsseldorf, 23. Juli 2014 (ADN). Langfristig kann die staatliche Zwangserhebung der Beiträge auch für die Kirchen selber kein zukunftsfähiges Modell sein. So kommentierte und bilanzierte Florian Kolf am Mittwoch in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Handelsblatt“ die Entscheidung, dass jeder Firmeneigentümer ab dem Jahr 2015 sich persönlich darum kümmern muss, dass seine Kirchensteuer exakt in seinem Kirchensprengel ankommt.

„Der Staat zieht die Kirchensteuer ein, die Steuerpflichtigen können gezahlte Kirchensteuern sogar als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.  Zugleich finanziert der Staat Jahr für Jahr durch vielfältige direkte und indirekte Zuwendungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe die Religionsgemeinschaften – Zahlungen, die nirgendwo zentral und transparent aufgelistet werden“, so der Autor. Dieses über Jahre gewachsene chaotische Finanzverhältnis müsse dringend überprüft, entrümpelt und sinnvoll geordnet werden. Bereits Jesus Christus habe klare Vorstellungen über eine saubere Trennung zwischen Staat und Kirche gehabt – zumindest bei den Finanzen. Zitiert wird aus dem Markus-Evangelium: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“. Eine solche klare Trennung suche man in Deutschland rund 2.000 Jahre später vergeblich.

Die dank des wirtschaftlichen Aufschwungs weiter steigenden Steuereinnahmen kaschieren, dass die Kirchen ein immer größeres Problem haben, ihre Mitglieder davon zu überzeugen, das es sinnvoll ist, diese Organisation zu finanzieren. Korf stellt fest, die Kirchen haben sich mit der Zwangsabgabe eingerichtet. Das dürfe aber kein Argument sein, sie in Ewigkeit fortzuschreiben. In den meisten anderen Staaten überlebe die Kirche auch ohne Kirchensteuer. Eine komplette Offenlegung der Finanzen und die Verwendung der Gelder sei in Deutschland notwendig. Zudem sei der Kirchenaustritt als staatlicher Verwaltungsakt völlig antiquiert.++ (re/mgn/23.07.14 – 203)

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Leipzig, 16. Dezember 2013 (ADN). Das Sächsische Finanzgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil im Dezember dieses Jahres, dass in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gesetze aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 nach wie vor angewandt werden. Ein Bürger hatte sich in dem Finanzrechtsstreit gegen die Erhebung von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer einschließlich Verspätungszuschlag, Zinsen und Solidaritätszuschlag, die auf Grundlage der im Dritten Reich in Kraft gesetzten Abgabenordnung (AO) und des Einkommenssteuergesetzes (EStG) berechnet wurden, gewehrt. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) habe beispielsweise zudem keine Gültigkeit, weil bei seiner Verabschiedung das sogenannte, in Artikel 19 des Grundgesetzes verankerte Zitiergebot verletzt wurde. Darauf antwortete der 1. Senat des in Leipzig ansässigen und für Sachsen zuständigen Finanzgerichts, dass es sich in seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) anschließe. Demnach bestehe hinsichtlich des Zitiergebots bei dem UStG, dem EStG und der AO „allenfalls eine Teilnichtigkeit des Gesetzes, nicht jedoch dessen vollständige Nichtigkeit“. Das Leipziger Gericht schlussfolgert: „Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden.“ Dies treffe auf das Verhältnis von § 27b UStG – Umsatzsteuer-Nachschau – zu den weiteren UStG-Vorschriften nicht zu. Gleiches gelte für die innere Struktur des EStG. Bezüglich der Abgabenordnung gebe es darin mit § 413 eine dem Zitiergebot entsprechende Regelung.

Mit Blick auf die zwielichtige Herkunft der Steuergesetzgebung aus der Zeit des Nationalsozialismus formulierte der 1. Senat: „Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass das EStG vom 16. Oktober 1934 im Geltungsbereich des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 keine Rechtswirkung entfalten könne, verkennt er bereits, dass Artikel 123 des Grundgesetzes (GG) das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts anordnet, soweit es nicht im Widerspruch zum GG steht.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) „sind dementsprechend auch Gesetze, die auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen worden waren, nicht allein aus diesem Grunde nichtig.“ Dass die alliierten Siegermächte u. a. auf ihren Konferenzen und Vereinbarungen in Teheran, Jalta und Potsdam sowie in weiteren Entscheidungen beschlossen hatten, sämtliche unter den Nationalsozialisten erlassenen Gesetze und Vorschriften außer Kraft zu setzen und zu tilgen, gingen die Finanzrichter nicht ein.

Dem Rechtsstreit vorangegangen war eine jahrelange konträre Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Finanzamt Leipzig I. Dabei kreisten die sorgsam begründeten Widerspruchsschreiben des Klägers durch die Hände von einem halben Dutzend Mitarbeiter der Behörde. Wie eine „heiße Kartoffel“ wanderten die Schriftstücke von Hand zu Hand, ohne dass in den sich über Monate hinweg verzögernden Erwiderungen greifbare und substantiierte Argumente vorgebracht werden konnten. Der Schlüsselfrage, ob in der Bundesrepublik Deutschland die von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs außer Kraft gesetzten Vorschriften aus der Hitler-Diktatur dennoch angewandt werden dürfen oder nicht, wichen auch die diversen Behörden-Sektionen vom einfachen „Finanzbeamten“ bis zur Rechtsabteilung systematisch aus. Nach ihrem langwierigen Zirkulieren durch die Amtsstuben landeten die Schriftstücke wiederholt auf den Schreibtischen bei denselben Mitabeitern, von denen sie viele Monate zuvor weitergereicht worden waren. Letztlich gipfelten die Antworten der Administration an den Beschwerdeführer in der lapidaren Mitteilung, dass die Behörde die Rechtsauffassung des Klägers nicht teilt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlich dargestellten Einspruchsgründen fand nicht statt. Das tat dann das Sächsische Finanzgericht mehr als zwei Jahre nach Klageeinreichung, indem es die Katze aus dem Sack ließ und die weitere Anwendung von Nazi-Gesetzen einräumte. Allerdings gingen die Finanzrichter in ihren fein gedrechselten Sätzen und Passagen auf wichtige Aspekte des Problems auch nicht ein. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesfinanzhof einzulegen. ++ (dk/mgn/16.12.13 – 344)

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Peking/Bomm, 1. Juni 2013 (ADN). China baut drei neue Sonderwirtschaftszonen auf. Sie befinden sich im sogenannten Perlfluss-Delta, an dem auch die beiden ehemaligen Kolonien Hongkong (Großbritannien) und Macau (Portugal) gelegen sind. Deren Wirtschaft, Finanzbereich und Gesellschaft stärker an China zu binden, ist auch das Ziel der drei neuen Projekte. Der Erfolg des Sonderwirtschaftstrios liegt sogar im höchsten Staatsinteresse. Deswegen war es kein Zufall, dass der neu gewählte Staatspräsident Xi Jinping dieser Region seinen ersten auswärtigen Besuch nach der Amtseinführung abstattete. Die Größenordnung dieser Geste ist nach Meinung der Zeitschrift „markets international“ mit der Symbolik der seinerzeitigen legendären Reise Deng Xiaopings in den Süden des Landes zu vergleichen.

Die zweite Jahres-Ausgabe der Publikation charakterisiert die drei Zonen, deren jeweilige Flächen zwischen 15 und 544 Quadratkilometern immens voneinander differieren, in der gebotenen Kürze. So soll die Hengqin-Zone der Integration von Macau und Guangdong dienlich sein. Tourismus und Kongresse stehen im Vordergrund. Es entstehen Luxushotels, Vergnügungsparks und Jacht-Klubs. In der Nansha-Zone dominieren Industrie- und Produktionszentren. Ein moderne Dienstleistungsmetropole rund um die Gesundheitvorsorge und -erhaltung wird entwickelt. In der dritten Zone namens Qianhai werden Finanz- und Währungsexperimente etabliert. Chinas Landeswährung Renminbi soll internationalisiert werden. Die Nähe des bedeutenden Kapitalmarktes Hongkong, das mit der Region Shenzhen vernetzt werden soll, drängte sich dafür geradezu auf. Außerdem wird diese kleinste Sonderwirtschaftszone zum Logistik-Giganten umgestaltet. Dazu schießt die chinesische Regierung 45 Milliarden US-Dollar in das Vorhaben.

China setzt damit eine langfristige Strategie weiter um. Seit den 1980er Jahren wurden im Zuge der marktwirtschaftlichen Öffnung Sonderwirtschaftszonen eingerichtet, schreibt „markets international“. Zu den ersten dieser separaten Entwicklungsgebiete zählten die ebenfals im Perlfluss-Delta liegenden Küstenstädte Zhuhai und Shenzhen. Ende der 1990er Jahre kamen Macau und Hongkong nach ihrer Rückgabe an China dazu. Sie hatten von Anfang an den besonderen Status einer Sonderverwaltungsregion. ++ (wi/mgn/01.06.13 – 146)

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