Archive für Beiträge mit Schlagwort: Freiburg

Berlin, 2. Juni 2014 (ADN). Über die Rückgabe menschlicher Gebeine aus Beständen deutscher Universitäten an Regierungsvertreter Namibias berichtet die jüngste Ausgabe des Magazins „Africa Positive“.  Einer Delegation unter Leitung des Jugend- und Kulturministers Jerry Ekandjo wurden kürzlich 14 Schädel aus der Universität Freiburg sowie 18 Schädel und drei Skelette aus der Berliner Humboldt-Universität ausgehändigt. Die Gebeine waren vor mehr als 100 Jahren aus der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika ins wilhelminische Kaisserreich zur „Rassenforschung“ gebracht worden.

Eine erste derartige Rückführung hatte bereits Anfang Oktober 2011 stattgefunden. Wie bereits damals hatte auch diesmal kein Mitglied der Bundesregierung an der Rückgabe teilgenommen. Lediglich der Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amtes, Egon Kochanke, war präsent. In seiner Ansprache fiel das Wort „Völkermord“ nicht. Auch eine Entschuldigung für die kolonialen Gewaltverbrechen war nicht zu hören. Mit dem Verschweigen dieser Tatbestände wollen offizielle Stellen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ein öffentliches Schuldanerkenntnis vermeiden. Daraus sich ergebenden möglichen Reparationsforderungen soll vorgebeugt werden. Demgegenüber nannte Minister Ekandjo Roß und Reiter. Es habe sich damals um den „ersten Genozid des 20. Jahrhunderts“ gehandelt. Die Vergangenheit zu ignorieren, werde sie nicht ungeschehen machen.

Vor der Gedenkstunde im Berliner Klinikum Charite, in der die menschlichen Überreste aufgebahrt und mit einer namibischen Nationalflagge bedeckt waren, protestierten Gegner des Kolonialismus dagegen, dass die Übergabezeremonie als geschlossene Veranstaltung deklariert war. Diesen Status änderte das Auswärtige Amt als Organisator erst kurzfristig und ermöglichte die Teilnahme der Öffentlichkeit.  

In den nächsten Jahren ist mit weiteren ähnlichen Restitutionen zu rechnen, da noch in zahlreichen medizinhistorischen Sammlungen deutscher Hochschulen und Museen menschliche Knochen aus dem heutigen Namibia lagern. Die meisten stammen von Afrikanern der Völker Herero und Nama, die im Zeitraum 1904 bis 1908 von deutschen Kolonialtruppen umgebracht worden sind.  ++ (kl/mgn/02.06.14 -152)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Mainz/München, 25. Oktober 2013 (ADN). Die USA kontrollieren seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) de Kommunikation. Das bestätigte Prof. Josef Foschepoth am Freitag in der ZDF-Sendung „heute journal“. Der Freiburger Geschichtsprofessor hatte geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten gefunden, die noch heute gelten. Wie die umfangreiche Aufsicht der US-Geheimdienste funktinioniert, hat der Professor für Neue und Neueste Geschichte im vergangenen Jahr in dem Buch „Überwachtes Deutschland“ dokumentiert.

Bereits im Juli dieses Jahres wies Foschepoth in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ auf die symbiotischen Zustände zwischen den Geheimdiensten hin, die mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen bestehen. Es sei frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist.
Ein Passus im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat, und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet die Tür, um den USA neben der Kooperation mit deutschen Diensten auch das Schnüffeln auf eigene Faust in Deutschland zu erlauben, so Foschepoth. „Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Dies betraf insbesondere die ‚Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten‘. Um die enge gegenseitige Verbindung zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt. Dieses Zusatzabkommen haben die Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen, sagte Foschepoth. „In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Allierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tag weiter.“

Als Konsequenz für hier und heute schlussfolgert Foschepoth, dass alles schlimmer ist. Nach Ansicht der Geheimdienste sei die Bedrohungslage x-mal schlimmer als im Kalten Krieg. Die National Security Agency (NSA) dürfe in Deutschland alles machen. Aufgrund des Zusatzvertrages zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet, so der Historiker. Die Beschränkungen seien inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. ++ (sp/mgn/25.10.13 – 292)

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