Wasungen/Meiningen, 6. September 2014 (ADN). Die Mehrheit der 33 noch ungeklärten Fälle offener Eigentumsfragen wurden in den vergangenen zwölf Monaten erledigt. Noch sieben harren ihrer Bearbeitung. Das teilte am Sonnabend in Wasungen an der Werra der stellvertretende Bürgermeister und Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wasungen, Thomas Kästner, den Mitgliedern der Waldgenossenschaft Rupperg auf ihrer jährlichen Generalversammlung mit. Damit herrsche nun sehr viel mehr Klarheit darüber, wer derzeit die einzelnen Eigentümer der jahrhundertealten Gesellschafts-, Wirtschafts- und Selbsthilfeorganisation sind. Die Kenntnisse darüber waren vor rund einem Vierteljahrhundert zu Zeiten der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten äußerst gering. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war bestrebt, diesen uralten Genossenschaften die Handlungs- und Existenzgrundlage einzuengen und zu entziehen. Allerdings fehlten dazu letztlich die allerletzten juristischen Mittel. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde den Waldgenossen das Leben nicht leicht gemacht. Der juristische Status, auf dem diese im Vergleich zu den allgemein bekannten Genossenschaften des Industriezeitalters wesentlich anders gearteten Waldgenossenschaften fußen, war in den Landesverwaltungen kaum bekannt oder wurde nach Belieben und jeweiligem Gutdünken interpretiert. Es stellte sich heraus, dass auch ausgebildete Juristen zu keinen eindeutigen Einordnungen fähig waren. So gerieten und geraten bis in die Gegenwart die Waldgenossen oft zwischen die Mühlsteine verschiedener Interessengruppen und drohen vom Verwaltungsrecht der Bundesländer zerrieben zu werden. Auf solche Probleme und Streitigkeiten verwies auch der Vorsitzende der Waldgenossenschaft Rupperg, Andreas Krause. Mit den örtlichen und regionalen Verwaltungen gebe es sehr häufig Meinungsverschiedenheiten und sogar heftige Auseinandersetzungen darüber, wer die Aufklärungsarbeit zur Eigentümerstruktur zu übernehmen und zu bezahlen hat. Das Beispiel Rupperg ist eines der wenigen, bei dem der „Freistaat Thüringen“ mit Fördermitteln die Recherchetätigkeit in Archiven und alten Aktenbeständen im vergangenen Jahr unterstützt hat. Auch im Folgejahr wird etwas aus dem Landeshaushalt dazugegeben.
Die Waldgenossenschaft Rupperg ist desweiteren Mitglied des 1926 gegründeten Bundes der Thüringer Berg-, Burg- und Waldgemeinden. Dass dieser Tabestand in der Mitgliedschaft selbst bisher unbekannt war, weist auf den erheblichen Grad verschütteten Wissens auf diesem Gebiet hin. Insofern stehen die Rupperger Waldgenossen und die Mitglieder zahlreicher weiterer altrechtlicher Waldgenossenschaften auch jetzt erst am Anfang, um sich ihrer ursprünglichen Rechte bewusst zu werden und diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Dass diese Rechtspositionen angeblich – wie oft behauptet – erloschen sind, entspricht nicht der juristischen Wahrheit und dürfte auf mehr oder minder gezielter Desinformationsabsicht beruhen.
In der deutschen Region Franken, die sich vor allem über Teile der gegenwärtigen Verwaltungsterritorien Bayern und Thüringen erstreckt, gibt es die meisten altrechtlichen Waldgenossenschaften. Viele davon verdanken ihre Existenz dem Bestreben der Bauern und der Landbevölkerung nach ökonomischer und sozialer Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber den jeweils herrschenden Fürsten. Sie schufen sich durch die Gründung von Waldgenossenschaften eine stabile Lebensgrundlage, verbürgte Rechte sowie eine weitgehende juristische und territoriale Autonomie gegenüber den jeweiligen Machthabern. Die bekanntermaßen älteste dieser Wirtschafts- und Politikorganisationen, die Musterbeispiele kommunaler Selbstverwaltung verkörpern, ist die Waldgenossenschaft Defertshausen bei Meiningen. Die in dem thüringischen Teil Frankens tätige Genossenschaft begeht in zwei Jahren ihr 500jähriges Bestehen. Damit ist sie älter als die Reformation. ++ (jr/mgn/06.09.14 – 249)
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