Archive für Beiträge mit Schlagwort: frontal 21

Leipzig, 23. April 2015 (ADN). Die juristischen Hürden für kritischen Journalismus sind immer höher geworden. Das stellte der langjährige Auslandskorrespondent für ARD und ZDF sowie ehemalige Leiter des kritischen Fernsehmagazins „Frontal 21“, Claus Richter, am Donnerstag in Leipzig vor Journalistik-Studenten der Universität Leipzig in einer Gesprächsrunde abschließend fest. Besonders schwierig würden die Zeiten für freie Produzenten, denen keine Rechtsabteilung eines Senders oder Verlages beisteht. Allerdings habe er selbst sich Schritt für Schritt mit Presserecht beschäftigt und damit etwas unabhängiger vom ZDF-Justiziariat gemacht. Letztlich habe er drei Verleumdungsklagen überstanden, die am Ende von Oberlandesgerichten entschieden worden sind. Fast jede dritte Sendung bei „Frontal 21“ habe juristische Auseinandersetzungen zur Folge gehabt. Manche gegnerischen Medienanwälte hätten sich bereits gegen bestimmte Recherche-Methoden verwahrt und schon vorab untersagen wollen, etwas zu veröffentlichen. Wie junge Journalisten, die Karriere machen wollen, damit umgehen, wisse er nicht.

Nach Auffassung von Richter, der gegenwärtig als Professor an der HFF München tätig ist, haben Meinungen im kritischen Journalismus keinen Platz. Auf Gefahren hin angesprochen zitierte er den Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein, der sein Nachrichtenmagazin seinerzeit noch mit britischer Lizenz herausgab. Er fürchtete für den „Spiegel“ darum, „dass er das Interessante zulasten des Wichtigen bevorzugt.“

Eine heftige Auseinandersetzung entspann sich mit einem Diskutanten, der den öffentlich-rechtlichen Medien vorwarf, über die Ukraine-Ereignisse nicht objektiv zu berichten. Es habe sich um Ermunterung zur Aufrüstung und Kriegshetze wie vor dem Ausbruch des Ersten und Zweiten Weltkriegs gehandelt. Richter wies dies „schärfstens“ zurück und stufte solche Aussagen als Ideologie ein. Allerdings gab er zu: „Auf dem Maidan blieben viele Fragen unbeantwortet.“ ++ (me/mgn/23.04.15 – 94)

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Düsseldorf, 30. September 2014 (ADN). Oberstaatsanwalt Alexander Badle aus Frankfurt am Main nennt die Verbandelung von Ärzten mit Laboren eindeutige „Gewinnmaximierungssysteme“. Er habe solche Systeme bekämpft, deren Schaden für das Gesundheitswesen auf jährlich eine Milliarde Euro zu schätzen  ist. Die Aussage des Juristen ist ein Ergebnis von Recherchen der Tageszeitung „Handelsblatt“ und des Fernsehmagazins „Frontal 21“. Darüber berichtet die Düsseldorfer Zeitung am Dienstag exklusiv. Die Labormedizin wird dazu genutzt, massenweise unnötige Untersuchungen durchzuführen. Bereits im Jahr 1993 habe sich Rudolf Seuffer vom Berufsverband Deutscher Laborärte diesbezüglich an den seinerzeitigen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer gewandt. Dieser handelte einerseits nicht und kann sich nun andererseits nicht an die Kritik Seuffers erinnern.

„So wucherte die Praxis der Blutkartelle ungehindert weiter: Allein bei den gesetzlichen Krankenversicherungen stieg die Zahl der Speziallaboruntersuchungen von Blutproben vom Jahr 2000 bis 2014 um 40 Prozent. Immer wieder fliegen Kartelle auf. 2.700 Fälle sind bereits in Hessen aktenkundig, 360 in Nordrhein-Westfalen,“ schreibt „Handelsblatt“. Das Netz, das jetzt Gegenstand eines Untersuchungsausschusses in Bayern ist, umfasse ein Großlabor und 10.000 Ärzte. Durch unzulässige Abrechnungen sollen Ärzte bis zu 800 Euro pro Blutprobe zusätzlich verdient haben.

Konkrete Angaben gehen insbesondere aus zwei entsprechenden Studien hervor. Das Besorgnis erregende Ergebnis gipfelt in der Zwischenüberschrift des Pressebeitrags „Labormediziner nehmen das Gesundheitswesen seit Jahren aus. Justiz und Politik schauen oft nur zu – der Skandal ist noch größer als bisher bekannt.“++ (ge/mgn/30.09.14 – 272)

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