München/Berlin, 28. November 2014 (ADN). Der Bundesnachrichtendienst als deutscher Auslandsgeheimdienst überwacht entgegen seiner offiziellen Aufgabe dennoch Deutsche im Ausland. Das berichtet am Freitag die Münchner „Abendzeitung“. Nach Angaben eines früheren Mitarbeiters geschehe das auch ohne gesonderte rechtliche Erlaubnis. Der ehemalige Jurist im Auslandsgeheimdienst habe das im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages damit erklärt, dass unter gewissen Umständen das Konzept des „Funktionsträgers“ greife. Wenn beispielsweise ein Deutscher im Ausland als Geschäftsführer für eine ausländische Firma arbeite und in dieser Funktion telefoniere, dann gelte für ihn – anders als bei privaten Gesprächen – nicht der übliche Grundrechtsschutz.
Zitiert wird der Grünen-Obmann Konstantin von Notz. Um das unterscheiden, müssten Geheimdienstler bereits mithören. Da habe der Grundrechtseingriff dann schon stattgefunden. Deutsche Bürger sind besonders vor Ausspähung geschützt – auch dann, wenn sie sich im Ausland aufhalten. ++ (ge/mgn/28.11.14 – 331)
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