Straßburg/Berlin, 10. März 2014 (ADN). Zahlreiche der 47 Richter am Europäischen Gerichtshof (EGMR) sind für diese Arbeit nicht ausreichend qualifiziert. Das stellte einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ (FAZ) in der Montag-Ausgabe zufolge Renate Jaeger fest. Die Juristin, die selbst einmal zum Kreis der Richter in dem in Straßburg ansässigen Gerichtshof gehörte, bildet zusammen mit sechs anderen Rechtsexperten eine Evaluierungskommission, die seit 2010 die Bewerbungen neuer Aspiranten für die Tätigkeit am EGMR prüft. Jeder Mitgliedsstaat im Europarat darf einen Richter stellen. Durchschnittlich fünf Mal pro Jahr wird ein Richter ausgewechselt. „Wir lehnen ständig Richter ab – manchmal sogar alle drei Kandidaten, die von den Regierungen vorgeschlagen werden,“ wird Jaeger von der Tageszeitung zitiert. Auf einigen Listen stünden Juristen, die zwischen 30 und 40 Jahre alt sind und kaum einschlägige Berufserfahrung haben.

Als Beispiel wird in dem Bericht Ganna Yudkivska aus der Ukraine geschildert. Sie wurde im April zur Richterin am EGMR ernannt. Zum Zeitpunkt ihrer Nominierung war sie 33 Jahre alt und hatte noch nicht einmal ihre Dissertation abgeschlossen. Der damalige EGMR-Präsident Jean-Paul Costa hatte auf die Wahl der Ukrainerin mit einem Brief an das zuständige Ministerkomitee des Europarates reagiert. Darin teilte er mit: „Das System wird scheitern, wenn die Richter nicht die notwendige Erfahrung und Autorität haben.“ Als Konsequenz wurde der Evaluierungsausschuss ins Leben gerufen. Dennoch hat sich nicht viel geändert. Manche Regierungen setzen sich sogar über ein klares Nein des Ausschusses hinweg, dessen Votum rechtlich nicht bindend ist. Jaeger nennt die Arbeit in dem Gremium deshalb „frustrierend“.

Über weitere mit fragwürdigen Praktiken verbundene Fälle wird berichtet. So aus Tschechien und Bulgarien. In dem Balkanland wollte der Justizminister seine Ehefrau zur EGMR-Richterin machen. Die Angelegenheit kam nur durch Zufall ans Tageslicht. 

Die FAZ schreibt weiter: „Die Länder im europäischen Westen erinnern aber in diesem Zusammenhang nicht weniger an Bananenrepubliken: So war auf dem Lebenslauf einer spanischen Kandidatin eine Beschäftigung angegeben, die sie in Wirklichkeit gar nicht ausübte. Auf der Liste Frankreichs soll ein Kandidat allein deshalb gestanden haben, damit ein Freund des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy dessen Platz in der Nationalversammlung hätte übernehmen können; er fiel auch deshalb durch, weil er so gut wie kein Englisch – die zweite Amtssprache am EGMR – gesprochen haben soll. Und auch auf der deutschen Liste stand angeblich, so hört man, für die Neubesetzung im Jahr 2011 – neben Angelika Nußberger, die sich schließlich durchsetzte – ein Angestellter des Europarats, der sich mit der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehr gut verstanden habe und dessen mangelnde Qualifikation in Straßburg Gesprächsthema war.“   ++ (mr/mgn/10.02.14 – 069)

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Redaktion: Matthias Günkel

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