Köln, 23. August 2014 (ADN). Gibt es wirklich eine Grabsteinrüttelverordnung ? Die kaum fassbare Frage wird gleich zu Beginn einer Deutschlandfunk-Sendung am Sonnabend gestellt. Und die noch weniger wahrscheinliche und an Komik kaum noch zu überbietende Antwort folgt prompt: Ja. Es handelt sich bei dem Wortkonglomerat nur um einen klitzekleinen Mosaikstein bundesdeutscher Regulierungswut und des sich austobenden Bürokratieterrors. Dabei ist es bereits ein gewissermaßen popularisiertes Wortungetüm, das besser ausgesprochen werden kann und zungenverträglicher ist.  Eigentlich bildet es den Dachbegriff für zwei rechtlich verbindliche Verordnungen: Das sind die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze und die Technische Anleitung Grabmal. Beide Paragraphenmonster dienen dem Zweck, Verantwortung von oben nach unten abzuwälzen, das heißt von Behörden, Unternehmen und Institutionen auf den einfachen Bürger. Nicht einmal auf dem Gottesacker befindet er sich in himmlischer oder zumindest überirdischer Hand, sondern auch dort im Klammergriff der Bürokraten. Berufsgenossenschaften sind häufig die treibenden Kräfte, weil das Wegdelegieren des Haftungsrisikos zu ihrem Hauptbetätigungsfeld gehört.

Der Inhalt der detailreichen juristischen Machwerke unter dem Oberbegriff Grabsteinrüttelverordnung lässt sich auf wenige Sätze zusammenstutzen: Die Friedhofsträger, also die Friedhofsverwaltungen, müssen einmal jährlich die Standfestigkeit jedes Grabsteins prüfen, indem sie einen kräftigen Rütteltest vornehmen. Inzwischen reicht es nicht einmal, dies gefühlvoll mit der Hand zu tun, sondern es werden dazu ausgefeilte technische Gerätschaften eingesetzt und ausgeklügelte Methoden angewandt. Ist dieser Testlauf an einer Grabstätte negativ verlaufen und der Stein hat irgendwie nachgegeben, werden darüber unverzüglich die Angehörigen des Verstorbenen schriftlich informiert. Damit geht automatisch die Haftung für eventuell umkippende Grabsteine und deren Folgeerscheinungen auf die Familie über. Steinmetze, die das Grabmal liefern, stehen dafür nur in den ersten fünf Jahren in der Pflicht. Angesichts des sich auf diesem Sektor entwickelnden Expertentums dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem die Wirtschaftsverbände  ein neues Berufsbild samt Aus- und Fortbildungsprogramm präsentieren – nämlich das des „Grabsteinrüttlers“.

Diese und weitere Idiotien summieren und multiplizieren sich ins kaum Messbare auf viele andere Bereiche. Besonders beliebt sind ausufernde Schikanen bei Bauvorschriften. In Nordrhein-Westfalen ist darauf  eine Teuerungsrate von 30 Prozent im Hausbau in den vergangenen zehn Jahren zurückzuführen. Die Schuldigen für den Schwachsinn sucht man meist in Brüssel, obwohl dort nur das verordnet wird, was aus den einzelnen Mitgliedsländern angeregt oder gar angefordert wird. Der krankhafte Absicherungswahn, von dem Juristen, Verwaltungen und andere Bürokratien prächtig profitieren, erreicht immer mehr Lebensbereiche. Ein Kölner Psychologe sieht besondere Gipfelpunkte und Superlative in der Tätigkeit von Gestapo, NSA und anderen Geheimdiensten, die überall Feinde suchen und finden wollen. Täten sie das nicht, wären die Spionageapparate überflüssig.  ++ (bk/mgn/23.08.14 – 234)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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