Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gefängnis

Rom/München, 23. Juni 2015 (ADN). Eine Mafia-Bande hat Rom unterwandert. Der Volksmund nennt sie Mafia Capitale der Neuzeit, denn sie hat Italiens Hauptstadt fest im Griff.  Dabei hat sie ihre korruptiven Netzwerke sogar über repräsentative und architektonische Kostbarkeiten geworfen. Ein Beispiel erläutert die „Süddeutsche Zeitung “ (SZ) am Dienstag. „Die Sala Giulio Cesare fiel ihr in die Hände. Als der prächtige Gemeinderatssaal, dieses Theater der römischen Politik auf dem Kapitolshügel, vor einigen Jahren teuer restauriert werden musste, gewann den Wettbewerb für den Umbau eine Firma aus dem Dunstkreis von Mafia Capitale“, so die SZ. Der Begriff Wettbewerb gebe dabei das Verfahren allerdings nur sehr ungenau wieder, denn die Ausschreibung sei wie so viele andere auch manipuliert gewesen. Die Vergabe war abgekartet, erfuhr die Öffentlichkeit. Die Indizien waren so erdrückend. Fünf wurden Personen verhaftet. Im Justizfall rund um die Restauration der Sala Giulio Cesare mit ihren antiken Mosaikboden im stolzen und schönen Palazzo Senatorio ging es um viel Schmiergeld. Ein größeres Symbol für die Unterwanderung sei in Rom kaum vorstellbar.

Die finstere Saga der Mafia Capitale, die vor etwa einem halben Jahr mit einer ersten Verhaftungswelle ans Licht der Öffentlichkeit getreten ist, wird fast täglich mit einem neuen Kapitel bereichert. Den Italienern dämmert es mit jeder neuen Erkenntnis der Ermittler und mit jeder medialen Enthüllung mehr, dass ihre Hauptstadt von einem gierigen und schamlosen Syndikat aus faschistischen Ex-Terroristen, linken Unternehmern, bürgerlichen sowie progressiven Stadträten und Beamten unterwandert ist.

„Die Stadt wirkt zerfressen und ausgesaugt. Zwischen 2008 und 2013, in den Jahren unter dem postfaschistischen Bürgermeister Gianni Alemanno, war Mafia Capitale so mächtig und ihr Korruptionsnetz so weit gezogen, dass mittlerweile gegen mehr als 100 Personen ermittelt wird, wegen Zugehörigkeit zu einer mafiösen Organisation, wegen Bestechung, Erpressung, Geldwäscherei. 80 Verdächtige wurden schon verhaftet.“ Ein stattlicher Teil sitze im Gefängnis, dem Rest sei Hausarrest gewährt worden. Dabei seien bekannte Namen der lokalen und nationalen Politik, ein früherer Fraktionschef und ein ehemaliger Präsident des städtischen Parlaments sowie ein Staatssekretär der italienischen Regierung. Das Kartell der mafiösen Firmen hatte ein breites Betätigungsfeld: Abfallentsorgung und Reinigung von Parks, Versorgung von Altenheimen und von Zentren für Minderjährige, Bewirtschaftung von Roma-Lagern und von Flüchtlingsunterkünften. Die Bande verwaltete Auffangzentren in mehreren Regionen Italiens. Das Lager Mineo auf Sizilien – das größte Europas – gehört dazu. In der ehemaligen Residenz der amerikanischen Armee sind mehr als 3.000 Menschen untergebracht.  Fast jeder Euro, den der Staat in diese Zentren von Asylsuchenden steckte, floss in das Netzwerk der römischen Mafia. ++ (kr/mgn/23.06.15 – 133)

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Berlin, 18. März 2015 (ADN). Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch in Berlin das Deutsche Institut für Menschenrechte unmittelbar vor seinem Abstieg in die Bedeutungslosigkeit und damit vor einer peinlichen Blamage gerettet. Dies gelang nur dadurch, dass die bislang als Verein existierende Einrichtung per Beschluss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde. Dazu war die Bundesrepublik Deutschland dreimal von den Vereinten Nationen (UNO) aufgefordert worden. Ansonsten hätte das Institut seine bisherige AA-Einstufung binnen weniger Tage verloren. Einleuchtende Gründe für die bisherige Ignoranz gibt es nicht. Ausgerechnet die Vorsitzende des Bundestagsmenschenrechtsausschusses, Erika Steinbach, und ihre Partei die Christlich-Demokratische Union (CDU) waren die Hauptblockierer. Die Rückstufung wurde auf äußerst fahrlässige Weise riskiert. Der entsprechende Gesetzesentwurf lag in seiner Endphase fünf Monate auf Eis. Der Grünen-Politiker und ehemalige  Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Tom Königs, bescheinigte der CDU, dass ihr die Menschenrechte nichts bedeuteten. Als besonders peinlich war die Situation zu bewerten, weil die BRD derzeit den Vorsitz des UNO-Menschenrechtsausschusses innehat.

Nationale Menschenrechtsinstitute in den jeweiligen Staaten sollen Gefährdungen der Menschenrechte im Innern des jeweiligen Landes beobachten und analysieren. Dies soll unabhängig und ohne politische Einflussnahme geschehen. Häufige Beschwerden gab und gibt es über die Zustände in Gefängnissen, Flüchtlingsunterkünften und Pflegeheimen.++ (mr/mgn/18.03.15 – 69)

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Berlin/Köln/Mainz, 28. Dezember 2014 (ADN). Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hält die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – für überflüssig. Zu diesem unerwarteten Schluss kommt eine Studie dieses Gremiums.  Ein Kommentator des „Berliner Kuriers am Sonntag“ nennt das einen Frontalangriff auf „Tagesschau“ und „Tatort“, der auf dem Streit um die Gebührenfinanzierung der Sender und die ungeliebte GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beruhe. Seit 2013 zahle jeder Haushalt in Deutschland 17, 98 Euro im Monat – egal ob und wieviele Geräte laufen. Die Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregeln mache die als Vereinfachung gedachte Regelung zum Bürokratie-Monster, das Unsympathen-Image der GEZ falle mehr noch als zuvor auf die Sender zurück. 

Ungeliebtsein und Antipathie gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings äußerste Untertreibungen, denn die Staatsmacht hat längst begonnen, mit unglaublich brachialen Mitteln eines Zwangsapparates den Bürgern das Geld abzupressen. Schließlich wehren sich immer mehr Leute gegen derartige Repressalien und Schikanen. Tausendfach stehen Gerichtsvollzieher unangemeldet vor den Haus- und Wohnungstüren und verlangen sofortige Zahlung. Andernfalls werden rücksichtslos Konten gepfändet oder Offenbarungseide erzwungen. Wer sich auch dem verweigert, muss ins Gefängnis. Offenbar ist die Zahl der Dissidenten inzwischen so hoch, dass die Verwaltung der schieren Menge nicht Herr wird. Außerdem lässt die Studie aus dem Finanzministerium darauf schließen, dass  die unter dem Kuratel der Administration stehenden und vom Publikum immer mehr verachteten Hauptmedien mit einem Federstrich von der Bildfläche verschwinden sollen. Der wohl noch größere gewünschte Nebeneffekt besteht in gigantischen monetären Einsparungen. „Berliner Kurier am Sonntag“ nennt die Zahlen: Knapp 7, 7 Milliarden Euro wurden 2013 verteilt – davon gingen 5, 6 Milliarden Euro an die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland (ARD), 1, 9 Milliarden Euro an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und 197 Millionen Euro an das Deutschlandradio. Als ideale Alternative zu der auf den regelmäßigen Montagsdemonstrationen als „Lügenpresse“  einsortierten Sendergruppe ARD-ZDF-Deutschlandradio wird in der Studie, die gewiss nicht zufällig zum jetzigen Zeitpunkt das Licht der Öffentlichkeit erblickt, ein „privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlicher“ Rundfunk genannt. Zu  vermuten ist, dass die bundesdeutsche Obrigkeit mit derartigem Schiffeversenken und dem Untergang des medialen Bermuda-Dreiecks ARD-ZDF-Deutschlandradio ihr eigenes Schmuddel-Image mit einem Schlag abzustreifen versucht. ++ (me/mgn/28.12.14 – 361)

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Eisenach/Halle, 25. März 2014 (ADN). Thüringens Gerichtsvollzieher fordern vom Erfurter Landesjustizministerium, sich mit Pfefferspray bewaffnen zu dürfen. Darüber berichtet die in Halle an der Saale herausgegebene „Mitteldeutsche Zeitung“ am Dienstag.  Unter Berufung auf eine dpa-Meldung wird der Landesvorsitzende der 112 thüringischen  Gerichtsvollzieher, Andreas Zedel, zitiert. Er hat in einem Schreiben an die Landesbehörde insbesondere mehr Sicherheit für seine Mitglieder verlangt, die in ihrer Mehrheit weiblich ist. Zunehmend seien sie „bei ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung“ nicht nur verbalen, sondern auch tätlichen Attacken ausgesetzt.  Ähnliches ereigne sich gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.  Es gebe ideologische Hintergründe.  Weil sogenannte Reichsdeutsche die Existenz der Bundesrepublik nicht anerkennen würden,  werde mit der Irrelevanz von Behörden- und Gerichtsentscheidungen argumentiert. 

Das Thüringer Justizministerium hält sich dem Bericht zufolge der Forderung des Gerichtsvollzieher-Landesverbandes gegenüber bedeckt. Es begründe seine reservierte Haltung damit, dass auch Justizwachtmeister an den Gerichten nicht mit Pfefferspray ausgerüstet sind. Sie verfügten „nur“ über Schlagstöcke und Handfesseln – sprich Handschellen.  Außerdem verweise die Behörde auf die Aus- und Weiterbildung, zu der Deeskalationstraining gehört.

Wie das Verhältnis zwischen Gerichtsvollziehern und den von ihnen aufgesuchten bzw. einbestellten Bürgern tatsächlich aussieht, beweisen Beispiele aus Sachsen. Dabei stellt sich heraus, dass den Gerichtsvollziehern wesentliche Rechtskenntnisse fehlen.  Beispielsweise vermochte der Gerichtsvollzieher Daniel Kirchhöfel aus Leipzig nicht ein Minimum an verbal und schriftlich gestellten Fragen zu seinen tatsächlichen Befugnissen, Konpetenzen und Vollmachten zu beantworten.  Dennoch bedrohte er einen betroffenen Bürger mit Zwangsmaßnahmen wie Verhaftung und halbjährigem Gefängnisaufenthalt.  Der Betroffene hatte sich daraufhin mit Hinweis auf die gravierenden Wissensdefizite des Gerichtsvollziehers und die von ihm aufgebaute Drohkulisse schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt. Er bekam nur ausweichende Antworten. Das Problem sei Ländersache, war eine der Ausflüchte.   ++ (ju/mgn/25.03.14 – 084)

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Berlin, 30. Januar 2014 (ADN). Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion „Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern“ mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur „verstreut in einzelnen Paragraphen“ zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag.
Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt. ++ (mr/mgn/30.01.14 – 030)

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Berlin, 23. Januar 2014 (ADN). Waren im Wert von rund 200 Millionen DM wurden jährlich in Gefängnissen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) für westdeutsche Unternehmen hergestellt und in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) geliefert. Das geht aus einem Ende dieses Monats erscheinenden Buch des Historikers Tobias Wunschik hervor. Wurden die Produkte aus den DDR-Knästen meist als Schnäppchen in den großen Kaufhäusern von Aldi, Kaufhof oder Hertie angeboten, so kamen auch hochwertige Industriegüter aus den Werkstätten hinter ostdeutschen Gittern. Wunschik nennt Mähdrescher, Elektromotoren und Kupferdraht Im Frauengefängnis Hoheneck waren es 100 Millionen Damenstrumpfhosen und im Zuchthaus Cottbus insgesamt 200.000 Fotoapparate. Bei deren Verpackung für den Versand in den Westen versuchten die Häftlinge Kassiber mit Nachrichten, Appellen und Notrufen zwischen die Pappdeckel zu schmuggeln. Solche vom Wachpersonal „Hetzzettel“ genannte Botschaften wurden im März 1980 entdeckt, was zu enormen Zusatzsicherheitsmaßnahmen führte. Zivilkräfte mussten 14.000 Kartons mit Fotoapparaten wieder öffnen und auf solche versteckten Nachrichten durchsuchen. Gefunden wurden schließlich 19 „Hetzzettel“. Beteiligt waren acht Gefangene. Die Häftlingsarbeit war natürlich für beide Seiten lukrativ, weil im Gefängnis besonders geringe, eigentlich nur symbolische Löhne gezahlt wurden.

Nach den Worten von Wunschik vor wenigen Tagen in der Fernsehsendung „Report Mainz“ gab es viele westdeutscvhe Unternehmen, die „dick im DDR-Geschäft“ waren. „Die DDR war aus unternehmerischer Sicht ein Billiglohnland. Noch dazu geographisch nah und ohne Sprachhürden zu bespielen. Mehrere hundert Westfirmen waren im Ost-West-Handel aktiv“, so der beim Bundesbeauftragten der Stasi-Unterlagenbehörde tätige Forscher. Sein Chef, Roland Jahn, äußerte den Wunsch, dass die westlichen Firmen mehr zur Aufklärung beitragen, ihre Archive öffnen und die Wissenschaft finanziell unterstützen sollten. Es klingt fast genauso wie vor Jahrzehnten, als die bundesdeutschen Unternehmen zur Transparenz über die Zwangsarbeit im Dritten Reich aufgerufen und Entschädigungsappelle herausgegeben wurden.

Bis in die Gegenwart hat sich nicht viel geändert. Vor drei Monaten erläuterte die „Frankfurter Rundschau“ unter der Überschrift „Lohnlücke zwischen Ost und West bleibt“, dass der Gehaltsunterschied auf unabsehbar lange Zeit zementiert sein wird. Im Jahr 2012 verdiente ein Vollzeitbeschäftiger in Westdeutschland pro Monat 3.900 Euro erhalten und sein ostdeutsches Pendant nur 2.820 Euro. ++ (mr/mgn/23.01.14 – 023)

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Berlin, 18. Dezember 2013 (ADN). Im Jahr 2013 wurden 71 Journalisten sowie 39 Blogger und Bürgerjournalisten getötet. 87 Journalisten wurden entführt. Das sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Es gab 826 Festnahmen von Pressevertretern. Diese Zahlen gehen aus dem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Jahresbericht 2013 der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) hervor. Zu den am stärksten von den Verletzungen der Pressefreiheit betroffenen Ländern zählen ROG zufolge China, Eritrea, die Türkei und Syrien. Dort sitzen die meisten der 178 weltweit inhaftierten Medienvertreter im Gefängnis. ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff verweist desweiteren auf eine Zunahme von Angriffen und Drohungen gegen Journalisten. Namentlich weiterhin in der Jahresbilanz „Reporter ohne Grenzen – Für die Informationssfreiheit“ für 2013 genannte Schauplätze, in denen der unabhängige Journalismus besonders radikal bekämpft und verfolgt wird, sind ausschließlich Schwellen-Länder und als Entwicklungsländer bezeichnete Staaten der Erde. Über die Lage des Journalismus in den scheinbar zutiefst demokratisch geordneten Ländern und Regionen beispielsweise in Europa und Nordamerika ist in dem Bericht nichts zu finden.

Insofern ist eine Anmerkung zu der Zahlenerhebung besonders aufschlussreich. Sie lautet auf Seite vier des 13-Seiten-Reports: „Fälle, in denen Journalisten aus anderen Gründen, etwa wegen ihres politischen oder sozialen Engagements, verfolgt werden, sowie Fälle, die wegen fehlender Informationen noch nicht eindeutig geklärt werden konnten, fließen nicht in die Statistik ein.“ Dieser Hinweis deutet darauf hin, dass mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen ist, die durchaus nicht prononciert genannte Staaten betreffen kann. Es dürfte in Zukunft also darum gehen, auch diese bestehenden weißen Felder unter die Lupe zu nehmen und zu vermutende gravierende Lücken analytisch zu füllen. ++ (me/mgn/18.12.13 – 346)

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Berlin, 8. November 2013 (ADN). Die evangelische Kirche hat im vergangenen Jahr 160 Millionen Euro an die Kassen der deutschen Bundesländer gezahlt. Das erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ in deren Freitag-Ausgabe. Auf diese Weise werde den Finanzämtern der Verwaltungsaufwand rückerstattet, den diese zum Beitreiben der Kirchensteuer von den Bürgern haben. Die Summe sei mehr als kostendeckend. Andererseits müsste die protestantische Kirche mehr Geld ausgeben, wenn sie das Einziehen der Mitgliedsbeiträge in eigener Regie organisieren würde. Insofern erweise sich das eingespielte Kirchensteuersystem als gute Lösung. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gebe es bei den Protestanten in den Finanzhaushalten die sogenannten Bischöflichen Stühle nicht, die in jüngster Vergangenheit wegen der unermesslichen Intransparenz größtes Misstrauen bei der Bevölkerung erregt haben. „Unsere Haushalte werden von Gremien beschlossen, sodass nicht eine Person allein übers Geld verfügen kann. Alle Haushalte sind öffentlich und einsehbar. Dazu haben wir angefangen, die kaumännische Buchführung einzuführen, damit künftig auch die bisher nicht bewerteten Vermögen vernünftig ausgewiesen werden können“, sagte Schneider in dem Interview.

Gefragt nach den an die beiden Kirchenorganisationen gezahlten Staatsleistungen in Höhe von jährlich 460 Millionen Euro meinte der Ratsvorsitzende, dass diese nicht ersatzlos gestrichen werden könnten. Dieser Ausgleich für die Säkularisierungsfolgen im 19. Jahrhundert sei längst nicht abbezahlt. „Es geht hier um Rechtsverpflichtungen“, betonte Schneider. Dennoch gebe es die Bereitschaft, diese abzulösen wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.

Über weitere finanzielle, materielle und sonstige Verquickungen zwischen Staat und christlichen Kirchen wurde der EKD-Vorsitzende nicht um Auskunft gebeten. Zu den übergangenen Themen gehörten auch der Umfang, die Art und der Wert der Arbeit, den in den Gefängnissen Sitzende, Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende und zu gemeinnütziger Tätigkeit Verpflichtete für die Kirchen leisten. ++ (ko/mgn/08.11.13 – 306)

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)

Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten.  Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von „Handfesseln“ – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre,  konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen.  Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.

Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD,  die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und  brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.

Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war,  ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten.  Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war.  Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist.  Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)

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