Mainz, 2. Juli 2014 (ADN). Mit rund 250 Teilnehmern rechnen die Organisatoren eines Trauermarsches am Mittwochabend in der Ortschaft Maikammer in der Südpfalz. Damit wollen die Bürger erneut ihren Protest gegen die Zwangsfusion dokumentieren, mit der sie seit Monatsbeginn in einen Verwaltungstopf mit den Einwohnern der Verbandsgemeinde Edenkoben von den in Rheinland-Pfalz herrschenden Bürokraten trotz lautstarker Gegenwehr geworfen worden sind. Ausgangspunkt der kommunalen Selbstenthauptung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Es wurde – wie so oft bei umstrittenen Regelwerken zur Täuschung der Öffentlichkeit – kurz vor Weihnachten am 20. Dezember verabschiedet. Als Gründe für die neuen Ortsgrenzen werden der demographische Wandel und die katastrophale Finanzsituation vieler Kommunen vorgeschoben. Obwohl viele Menschen nicht auf vertraute Gemeindegrenzen verzichten wollen, setzen sich die Landespolitiker eiskalt über den Bürgenwillen hinweg. Kein Trost ist es für die Ortsbevölkerung von Maikammer, dass ihr Bürgermeister Karl Schäfer weiterhin mit seiner Sekretärin in der altbekannten Ratsstube residieren und Anträge auf Personalausweise entgegennehmen darf. 

Demnächst soll es in Rheinland-Pfalz 20 Kommunen weniger geben. zehntausende Menschen sollen sich an völlig neue Namen ihrer Wohnorte gewöhnen. Beispielsweise verschmelzen die Verbandsgemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinde Westhofen zu einem administrativen Einheitsbrei mit dem Namen „Verbandsgemeinde Wonnegau“. Das ist für die Bürger keineswegs wonniglich und das verwaltunhgstechnische Fusionsfieber verläuft nicht konfliktfrei. Neben zehn freiwilligen Fusionen sind jetzt acht „Zwangsfusionen vollstreckt worden“ –  trotz Demonstrationen, Bürgerentscheiden und Klagen. Inzwischen liegen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sieben Klagen vor. Ein Verfahren wird noch 2014 verhandelt. Die anderen sollen 2015 folgen. Für einen gemeinsamen Termin sind die Sachlagen wohl zu unterschiedlich. Vielleicht soll auch die Gewohnheitskarte gespielt werden, mit der die Zeit ins Land geht und die Einwohnerproteste allmählich eingelullt werden. Ein Muster seines Vorgehens hatte das Verfassungsgericht bereits jüngst geliefert. Der Antrag der Verbandsgemeinden Mandscheid in der Eifel und Enkenbach-Alsenborn in der Westpfalz, die kürzlich erfolgte Wahl der Verbandsgemeinderäte zu verschieben und damit die Kommunalreform nicht zu zementieren, wurde von dem Gericht zurückgewiesen. Das muntere Neuziehen von Gemeindegrenzen ist offenbar systembedingt. Die Landesbürokraten scheren sich weder um den basisdemokratischen Bürgerwillen noch um eine funktionstüchtige Zivilgesellschaft. Der berühmt-berüchtigte deutsche Obrigkeitsstaat zieht alle Register. ++ (ks/mgn/02.07.14 – 182)

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