Archive für Beiträge mit Schlagwort: Geheimdienste

Berlin, 15. Juni 2015 (ADN). „Schon jetzt können die britischen Behörden Nutzer in Beugehaft nehmen oder für ein bis zwei Jahre ins Gefängnis stecken, wenn diese sich weigern, ihre Passwörter offenzulegen. Das schreibt die Tageszeitung „neues deutschland“ (nd) am Montag unter Berufung auf die Internet-Aktivistin Sarah Harrison. Sie wolle nicht in einem Land wie Großbritannien leben, wo die Verschlüsselung von Kommunikation nun ganz untersagt werden soll, um den Geheimdiensten die Arbeit zu erleichtern. Nach ihren Informationen sind erst „ein Prozent der Snowden-Dokument veröffentlicht.“

Nun lebt Harrison, die den Whistleblower Edward Snowden ins Moskauer Exil begleitet hatte, selbst im Exil in Deutschland. Illusionen darüber mache sie sich allerdings nicht, denn es komme auf den Bundesnachrichtendienst an. „Der Große Bruder aus den USA berate seine Partnerdienste auch in Rechtsfragen, damit diese die geltenden Gesetze umgehen können“, wird sie von nd zitiert. Ähnliches befürchtet Harrisons US-amerikanisches Pendant Jacob Appelbaum. Er befürchtet, dass Deutschland als Massenüberwachungsstaat enden wird. Nach Appelbaums Erkenntnissen fehlt es den Menschen in seinem Heimatland am Bewusstsein für die Straftaten der National Security Agency (NSA). So dringe der Geheimdienst in fremde Computer ein und nutze die gestohlenen Daten, um mit Drohnen Menschen umzubringen. Die NSA füttert Killerdrohnen des US-Militärs mit entsprechenden Zielvorgaben, damit in Jemen oder Pakistan Menschenjagd betrieben werden kann. Appelbaum, der den Anonymisierungsdienst Tor mitentwickelt hat, betrachtet die Massenüberwachung als Instrument der „imperialen Dominanz“ der USA und ihrer Verbündeten. Zudem gebe es mittlerweile kaum noch Unterschiede zwischen Staaten und Konzernen. ++ (vk/mgn/15.06.15 – 126)

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Washington, 9. Juni 2015 (ADN). Eine Zwischenbilanz nach genau zweijähriger Flucht des ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zieht der Deutschlandkorrespondent Marcus Pindur am Dienstag zu den weltweit Aufsehen erregenden Enthüllungen über das globale Spinnennetz des USA-Überwachungsapparates. Pindur zitiert Sätze von Snowden, die er unmittelbar nach Verlassen seines Heimatlandes gegenüber der britischen Tageszeitung „Guardian“ geäußert hatte: „Wenn man das alles sieht, dann wird man sich mit der Zeit immer mehr bewusst darüber. Einige der Dinge, die man sieht, stewllen einen Autoritätsmissbrauch dar, und man will darüber reden, doch je mehr man darüber redet, desto mehr wird man ignoriert. Und irgendwann wird einem klar, diese Dinge müssen von der Öffentlichkeit entschieden werden, nicht von einem Angestellten der Regierung.“

Nach den Worten des Korrespondenten musste jeder Kenner des „Patriot Acts“, des USA-Gesetzes nach den Anschlägen vom 11. September 2001, bereits vor zwei Jahren gewusst haben, welche Möglichkeiten die US-Sicherheitsbehörden hatten. Eine Reform des „Patriot Acts“ sei zwar nach einigem Hin und Her beschlossen worden, allerdings nur auf kleinstem gemeinsamen Nenner. Einen Anwalt der Bürgerrechte im geheim tagenden Nationalen Sicherheitsgericht gebe es weiterhin nicht. Die Reform gelte zudem nur für die USA. ++ (ge/mgn/09.06.2015 – 119)

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Leipzig, 28. April 2015 (ADN). Mit der Frage zu dem immer noch fehlenden Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg endete am Dienstagabend ein weiteres politikwissenschaftliches Seminar einer Veranstaltungsreihe an der Volkshochschule Leipzig, die seit Jahresbeginn monatlich in Konsequenz der zahlreichen kritischen Montagsdemonstrationen in der Messestadt bestritten wird. Das von Norbert Kühn angerissene Schlüsselproblem wurde nicht nur aus Zeitmangel von Dozent Dr. Udo Metzinger in die Sphäre der Verschwörungstheorien befördert. Dies wie auch vorangegangene Behauptungen, dass neugewählte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vor ihrem Amtsantritt in Washington ein als Kanzlerakte deklariertes Unterwerfungsdokument unterschreiben, seien Quatsch und völlig falsch. Es sei auch schwer vorstellbar, dass die Einsicht in den Zwei-plus-Vier-Vertrag vom Auswärtigen Amt verweigert wird. Ein Historiker unter den etwa zwei Dutzend Teilnehmern erklärte sich bereit, unter Nutzung seiner fachlichen Kommunikationskanäle Einsicht in diesen Moskauer Vertrag vom 12. September 1990 zu bekommen.

Metzinger stellte zu Recht fest, dass das gemischte Ost-West-Seminarpublikum mit sehr differenziertem Blick jeweils durch ziemlich unterschiedlich konstruierte Brillen das historische und politische Geschehen der vergangenen 70 Jahre reflektiert. Mit heftig zustimmendem Nicken begleitete er die von Günter Pyschik geschilderten Nachkriegszustände in der sowjetischen Besatzungszone und in der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Es muss – so Pyschik – einfach zur Kenntnis genommen werden, dass die DDR die gesamtdeutschen Reparationen fast in Gänze an die Sowjetunion geleistet hat. Das zusätzlich unter unvorstellbaren Schwierigkeiten für die eigene Wirtschaft und die Wohlfahrt der DDR-Bevölkerung Aufgebaute, haben dann zu großen Teilen nach der deutschen Wiedervereinigung westdeutsche Interessengruppen der Wirtschaft an sich gerissen.

Das zunächst in ruhiger und sachlicher Atmosphäre angelaufene Seminar, in dessen Mittelpunkt das Entstehen, Existenzerfordernis und Funktionieren von Staaten stand, sollte auch klären, ob die deutschen Bundesrepublikaner eine „Ami-Knechtschaft“ zu erdulden haben. Es geriet später doch noch in unerwartete Turbulenzen. Eine betagte Teilnehmerin, die persönlich die Belagerung Leningrads durch die deutsche Wehrmacht aus nächster Nähe erlebt hatte und das Thema Krieg als völlig unterbelichtet behandelt empfand, verließ unter Protest den Raum. Letztlich blieben zahlreiche aufgeworfene Fragen ungeklärt. Viele kamen erstaunlicherweise gar nicht erst zur Sprache. Beispielsweise wurde die brandaktuelle Nachrichtenwelle über die skandalträchtige Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit USA-Geheimdiensten nicht einmal erwähnt. Trotz der jederzeit auftauchenden Gefahr, vom roten Gesprächsfaden abzudriften, gelang es dem ausgebufften Gesprächssteuermann und Moderator Metzinger scheinbar erneut, seinen Lehrstoff in vollem Umfang an den Mann zu bringen – und das unter nur geringfügiger Überziehung der vorgesehenen Zeitspanne. ++ (vk/mgn/28.04.15 – 99)

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Sao Paulo, 14. April 2015 (ADN). Der Verdacht britischer Geheimdienstaktivitäten gegenüber Argentinien hat die politischen Spannungen zwischen beiden Ländern spürbar erhöht. Wie die ^“Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) am Dienstag aus Sao Paulo berichtet, ist der britische Botschafter in das Außenministerium Argentiniens zitiert worden. Grundlage und Anlass der Auseinandersetzung sind Informationen der britischen Web-site „The Intercept“ und des Ex-USA-Spionagemitarbeiters Edward Snowden über eine „Operation Quito“, die seit 2009 laufen soll.  Ihr Ziel sei es, die Falklandinseln vor einer diplomatischen und militärischen Übernahme durch Argentinien zu schützen.

Die NZZ schreibt dazu weiter: „Grossbritannien, das die Inselgruppe im Südatlantik seit 1833 verwaltet, hat bisher alle argentinischen und internationalen Forderungen nach Verhandlungen über eine territoriale Souveränität abgelehnt. Die Regierung in London vertritt den Standpunkt, dass dies eine Frage der Bewohner sei. Die Inselgruppe bleibe so lange britisch, wie es deren Bevölkerung wünsche.“ Der Streit um den Archipel, der 1982 zu einem Krieg führte, hat vor einigen Jahren eine neue Komponente erhalten. In den Gewässern der Region wurden reichhaltige Öl- und Gasvorkommen entdeckt, deren Wert in Milliarden geschätzt wird. Auf den von Argentinien Malvinas genannten Falklandinseln sind inzwischen Firmen mit der Erkundung dieser Vorräte beschäftigt. Drei der fünf damit befassten Unternehmen sind britischer Herkunft. Argentinien denkt über eine Klage gegen deren Aktivitäten nach. Laut argentinischem Recht machen sich diese Firmen strafbar. Nach Auffassung der schweizerischen Tageszeitung ist das Aufflammen und Schüren des Konflikts auch auf Wahlmanöver beider Seiten zuruckzuführen. In beiden Ländern stehen Wahlen bevor. ++ (vk/mgn/14.04.15 – 85)

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Berlin, 26. Februar 2015 (ADN). „Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla sammelte 1,2 Millionen Euro für Kinder in Marzahn“. So teilt es die Februar-Ausgabe des „Marzahn-Hellersdorfer Bezirks-Journals“ mit und ergänzt im Untertitel des mit „Ganz uneigenützig“ überschriebenen Beitrags, dass sich der früher hochdotierte CDU-Spitzenpolitiker und nunmehr höchstbezahlte Manager der Deutschen Bahn AG (DB AG) „ganz ohne Medienrummel für das Kinder- und Jugendhaus BOLLE engagiert“. Der selbsternannte „barmherzige Samariter“ Pofalla besann sich seiner ursprünglichen Ausbildung und Anfangserfahrungen als Sozialpädagoge. Ausschlaggebend für die Reise ins Berliner Armenhaus Marzahn war ein geradezu biblisches Ereignis, das herzerwärmende Erinnerungen an die Heilige Elisabeth weckt. Die Gattin des Landgrafen von Thüringen stieg seinerzeit regelmäßig von der Wartburg in das sozial darniederliegende Eisenach herab und versorgte heimlich die Armen und Elenden des städtischen Prekariats mit Brot und anderen milden Gaben. Dieser wohltuenden tausendjährigen Tradition folgend begab sich nun Ronald Pofalla vor seinem Aufstieg in den Olymp der DB-Konzernzentrale in die sozialen Niederungen der bundesdeutschen Hauptstadt Berlin. Dort ließ er sich angenehm lächelnd in einer Gruppe von benachteiligten Kindern beim Verteilen seiner Millionen-Gaben ablichten.

Die Idee für solch gutherzige Taten des Cheflobbyisten war einem Zufall zu danken. Pofalla, der regelmäßig joggt, entdeckte beim Laufen im Park Straßenkinder, kam mit ihnen ins Gespräch und hörte von ihren Schicksalen. „Mich hat diese Begegnung nicht losgelassen, ich habe viel recherchiert und da es damals auch gerade eine Plakataktion des Vereins Straßenkinder e. V. gab, habe ich dort einfach mal angerufen“, erklärte der seinerzeit auch für die Geheimdienste zuständige Ex-Kanzleramtsminister in dem Exklusiv-Bericht des „Marzahn-Hellersdorfer Bezirks-Journals“. Der Auftritt als Märchenprinz vollzog sich in der Auszeit, die sich Pofalla nach dem Ausscheiden aus dem Kanzleramt bis zum Antritt seines knallharten und kräftezehrenden Führungsposten im Januar dieses Jahres gönnte. Der einflussreiche Lobbyist muss nun allerdings nach Veröffentlichung des ganzseitigen Pressebeitrags damit rechnen, dass die Bevölkerung den noch heiß glühenden Draht zum Vorstand der DB AG nutzt, um auf die Sanierung einer seit Jahrzehnten dahin rottenden und völlig verrosteten Eisenbahnbrücke im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf hinzuwirken. Der Fußgängerübergang, der von den Wohnquartieren über Fern- und S-Bahngleise in den benachbarten Georg-Knorr-Gewerbepark führt, erinnert den Außenbetrachter an eine baufällige Kriegsruine und weckt für sicheres Überqueren erhebliche Zweifel. Über die kostenträchtige Erneuerung der Brücke wird seit Menschengedenken zwischen der DB AG und der Bezirksverwaltung heftig gestritten. In  Mieterversammlungen im Februar hat die Leitung des Kunden-Zentrums der Marzahn-Hellersdorf beherrschenden Wohnungsbaugesellschaft  DEGEWO darüber informiert, dass es weiterhin keinen Termin für einen Baubeginn an dem wackligen Bauwerk gibt und die geschätzten Kosten inzwischen auf mehr als vier Millionen Euro gestiegen sind. ++ (dk/mgn/26.02.15 – 53)

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Leipzig, 3.Dezember 2014 (ADN). Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) beachten das Völkerrecht nur noch, wenn es passt. Das erklärte der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Dieter Deiseroth, am Mittwochabend in Leipzig auf einer Diskussionsveranstaltung der Redaktion „Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte“. Von außen betrachtet habe sich die Haltung der USA zum Völkerrecht erheblich verändert. So werde es nicht mehr in die US-Militärstrategie einbezogen. Das gelte auch für die elementaren menschenrechtlichen Prinzipien. Als Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nannte Deiseroth die als Angriffskrieg zu definierende Irak-Invasion 2003, den klaren Bruch des Völkerrechtes in Chile 1073 und den Eingriff im Iran 1953.

Deiseroth machte auf der Gesprächsrunde unter dem Titlel „USA – Europa: Momentaufnahme einer Freundschaft“ seine Verwunderung über die äußerst erregte Diskussion in Deutschland über die Abhöraktivitäten der Nation Secirity Agency (NSA) deutlich.  Das Speichern aller möglicher Daten sei gedeckt durch den „Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978“ (FISA). Danach benötigt die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste keine separate oder individuelle Genehmigung. Einbezogen sei auch deutsches Territorium mit Stuttgart und Ramstein. Zunächst betraf es nur Ausländer. 1994 erfolgte eine Erweiterung, indem FISA auf das Durchsuchen von Räumen und Personen ausgedehnt wurde. Eine weitere Verschärfung wurde angesichts der Ereignisse am 11. September 20012 vorgenommen. Nach den Worten von Deiseroth sind die USA nicht dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (IbpR) beigetreten. Dies alles trage dazu bei, dass Nicht-US-Bürger diesbezüglich rechtlich schutzlos sind. Edward Snowden sei dem mit seinen Aufsehen erregenden Aktionen entgegengetreten und habe sich damit zugunsten des „Schutzes der Grundrechtsträger in Frankreich, Deutschland und anderswo“ eingesetzt, erklärte der Spitzenjurist. Die Auffassung von Deiseroth, der als Experte für Whistleblowing vorgestellt wurde, bestätigte die ehemalige französische Konsulin, Christine Haufe, weitgehend. Sie ließ wissen, dass Edward Snowden in der Öffentlichkeit Frankreichs keine Rolle spielt. Den Franzosen sei bewusst, dass alle Geheimdienste emsig arbeiten. ++ (vk/mgn/03.12.14 -336)

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Mainz/Stuttgart, 21. Oktober 2014 (ADN). Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellte in den Jahren 2011 und 2012 mehr als 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich. Auf diese Weise wurde es den Unternehmen gestattet, für die US-Armee im Bereich „Analytische Dienstleistungen“ auf deutschem Boden tätig zu sein. Darüber berichtete das ZDF-Magazin „Frontal21“ am Dienstagabend. Im Klartext bedeute das die Erlaubnis zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen. Zu den betreffenden Firmen gehört Booz Allen Hamilton, der ehemalige Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Gegenwärtig gebe es in Deutschland 44 derartige Verträge mit Geheimdienstfirmen.

Der Bremer Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano kritisierte diese Praxis. „Frontal21“ zitierte ihn mit den Sätzen: „Wenn die Bundesregierung diese Firmen sogar privilegiert, erleichtert sie diesen Firmen Praktiken, die gegen Völkerrecht und auch gegen deutsches Recht verstoßen. Sie macht sich damit mitverantwortlich für diese Tätigkeiten. Dass diese Analytiker, die über diese Unternehmen eingestellt sind, Daten bereitstellen, die der Identifikation von Zielpersonen dienen, ist ein Skandal.“ Die so in Stuttgart gewonnenen Daten könnten für gezielte Tötungen genutzt werden. Das ist nach den Worten von Fischer-Lescano ein klarer Völkerrechtsverstoß. Das kalifornische Unternehmen Leonie Industries LLC beschäftigt im Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart Analytiker, die mit dem Massenüberwachungsprogramm „Prism“ arbeiten. Ein Passus im Kooperationsvertrag zwischen LLC und der US-Regierung lautet: „Der Vertragspartner erstellt Präsentationen, mit denen neue Personen (…) für gemeinsame Ziel-Listen benannt werden.“

Auf die Vorwürfe von dem Fernsehmagazin hin angesprochen schwieg einerseits die US-Armee andererseits teilte der Präsident des Bundesamtes für Vefassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit, „keine Erkenntnisse darüber zu haben, dass die Firmen in Deutschland gegen deutsche Interessen tätig sind.“ ++ (vk/mgn/21.10.14 – 293)

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München, 26. September 2014 (ADN). Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten registriert. Sie lauten beispielsweise „Fixer“, „Sexualtäter“ oder „geisteskrank“. Darüber berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Um einen solchen Eintrag ohne eigenes Wissen zu erhalten, genüge eine harmlose Begegnung mit der Polizei. „Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil“, teilt die Zeitung mit. Die Etikettenliste, auf der auch die Einstufungen „Freitodgefahr“, „Rocker“ und „Land/Stadtstreicher“ stehen, umfasse 18 Schubladen in einem großen virtuellen Schrank. Das alles sei erlaubt, um einerseits Beamte zu schützen und andererseits Menschen, mit denen die Polizisten Umgang haben.

Die durch eine Anfrage eines Abgeordneten der Partei „Die Linke“ bekannt gewordene Enthüllung wäre vor wenigen Jahren wohl unter den Tisch gefallen, vermutet das Blatt. Doch die Ereignisse um den US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden haben offenbart, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Behörden-Fachsprache tragen diese Beurteilungen den Namen „personenbezogene Hinweise“. Das BKA habe darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden muss. In die Kategorie „Betäubungsmittelkonsument“ werde nur der eingeordnet, dem das Risiko einer „erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienste“ innewohnt.

Über weitere Details will das BKA dem Bericht zufolge keine Angaben machen. Unklar bleibe demnach, nach welchen Kriterien, die Stichworte vergeben werden, ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden. Daraus ergeben sich aus Sicht des Autors Johannes Boie wesentliche Problemkomplexe: „Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für ‚geisteskrank‘ erklärt hat ?“++ (in/mgn/26.09.14 – 269)

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Hannover/Leipzig, 24. September 2014 (ADN). Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in jüngster Zeit in großer Schnelligkeit durch Geheimdienste, Internet-Konzerne und millionenfache freiwillige Selbstauslieferung niedergetrampelt worden. Mit diesen Worten kritisierte der Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, in Leipzig am Mittwoch beim 3. Evangelischen Medienkongress das weltweite anglo-amerikanische Spionagesystem. Die Schutzwürdigkeit des Individuums müsse gerade gegenüber neuartigen Gefährdungen verteidigt werden. In diesem Zusammenhang gratulierte der kirchliche Würdenträger Edward Snowden zur Verleihung des Alternativen Nobelpreises. „Snowden hat der Weltgesellschaft mit dieser mutigen Aufklärungstat einen großen Dienst erwiesen. Über die Freiheit unserer digitalen Kommunikation diskutieren wir seit Snowden grundsätzlicher und kritischer. als vorher. Snowden beruft sich auf sein Gewissen und erinnert damit an eine gute protestantische Tradition“, stellte der Bischof fest.

Meister hatte auf dem Medienkongress ein Impulsreferat unter dem Titel „Luther und Snowden. Ein gewagter Vergleich und was wir daraus lernen“ gehalten. Im Grußwort zu der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Martin Luthers 500 Jahre alter Kommentar zum achten Gebot „Du sollst nicht lügen“ in der Medienwelt des 21. Jahrhunderts nichts von seiner Aktualität verloren hat. Es sei so leicht geworden, zu belauschen und zu verraten.

Meister erntete für seine Auffassung nicht nur Beifall. Der Verband der Bekennenden Gemeinden hält den Vergleich Luther-Snowden für irrwitzig. Auch die Lutherbotschafterin Margot Käßmann hatte sich bereits im Vorfeld des Kongresses sehr zurückhaltend geäußert. Sie ließ die im Mai dieses Jahres an sie gerichtete Aufforderung eines investigativen Journalisten, für Snowden – wie einst für Martin Luther nach seinem furchtlosen Auftritt in Worms – auf der Wartburg bei Eisenach sicheren Unterschlupf und glaubwürdiges Asyl zu sorgen, von einem kirchlichen Mitarbeiter mit ausweichenden Argumenten beantworten. In der fast sechs Wochen später eingegangenen Reaktion wird mitgeteilt, dass sich historische Analogien in vielen Fällen als problematisch erweisen. In dem Schriftstück aus Hannover heißt es weiter: „Der heute maßgebende Bezugsrahmen für die praktische Arbeit der Kirchen lässt sich mit dem 16. und dem 18. Jahrhundert nicht mehr vergleichen.“ Die Reichsacht, die im 16. Jahrhundert über Menschen verhängt werden konnte, sei mittlerweile abgeschafft. Staat und Kirche seien voneinander getrennt. Wenn dies auch als hinkende Trennung verstanden werde, bilde sie eine „zweifellos späte aber sehr willkommene Errungenschaft der Reformation“. Niemand würde verstehen, wenn die Vertreterin einer Kirche in die Rolle eines damaligen Landesherrn schlüpfen würde, um jemanden an einen Ort, der nicht der Kirche gehört, Unterschlupf gewähren zu wollen. Es komme zu einem absurden Szenario. ++ (me/mgn/24.09.14 – 267)

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Köln, 23. August 2014 (ADN). Gibt es wirklich eine Grabsteinrüttelverordnung ? Die kaum fassbare Frage wird gleich zu Beginn einer Deutschlandfunk-Sendung am Sonnabend gestellt. Und die noch weniger wahrscheinliche und an Komik kaum noch zu überbietende Antwort folgt prompt: Ja. Es handelt sich bei dem Wortkonglomerat nur um einen klitzekleinen Mosaikstein bundesdeutscher Regulierungswut und des sich austobenden Bürokratieterrors. Dabei ist es bereits ein gewissermaßen popularisiertes Wortungetüm, das besser ausgesprochen werden kann und zungenverträglicher ist.  Eigentlich bildet es den Dachbegriff für zwei rechtlich verbindliche Verordnungen: Das sind die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes der Steinmetze und die Technische Anleitung Grabmal. Beide Paragraphenmonster dienen dem Zweck, Verantwortung von oben nach unten abzuwälzen, das heißt von Behörden, Unternehmen und Institutionen auf den einfachen Bürger. Nicht einmal auf dem Gottesacker befindet er sich in himmlischer oder zumindest überirdischer Hand, sondern auch dort im Klammergriff der Bürokraten. Berufsgenossenschaften sind häufig die treibenden Kräfte, weil das Wegdelegieren des Haftungsrisikos zu ihrem Hauptbetätigungsfeld gehört.

Der Inhalt der detailreichen juristischen Machwerke unter dem Oberbegriff Grabsteinrüttelverordnung lässt sich auf wenige Sätze zusammenstutzen: Die Friedhofsträger, also die Friedhofsverwaltungen, müssen einmal jährlich die Standfestigkeit jedes Grabsteins prüfen, indem sie einen kräftigen Rütteltest vornehmen. Inzwischen reicht es nicht einmal, dies gefühlvoll mit der Hand zu tun, sondern es werden dazu ausgefeilte technische Gerätschaften eingesetzt und ausgeklügelte Methoden angewandt. Ist dieser Testlauf an einer Grabstätte negativ verlaufen und der Stein hat irgendwie nachgegeben, werden darüber unverzüglich die Angehörigen des Verstorbenen schriftlich informiert. Damit geht automatisch die Haftung für eventuell umkippende Grabsteine und deren Folgeerscheinungen auf die Familie über. Steinmetze, die das Grabmal liefern, stehen dafür nur in den ersten fünf Jahren in der Pflicht. Angesichts des sich auf diesem Sektor entwickelnden Expertentums dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem die Wirtschaftsverbände  ein neues Berufsbild samt Aus- und Fortbildungsprogramm präsentieren – nämlich das des „Grabsteinrüttlers“.

Diese und weitere Idiotien summieren und multiplizieren sich ins kaum Messbare auf viele andere Bereiche. Besonders beliebt sind ausufernde Schikanen bei Bauvorschriften. In Nordrhein-Westfalen ist darauf  eine Teuerungsrate von 30 Prozent im Hausbau in den vergangenen zehn Jahren zurückzuführen. Die Schuldigen für den Schwachsinn sucht man meist in Brüssel, obwohl dort nur das verordnet wird, was aus den einzelnen Mitgliedsländern angeregt oder gar angefordert wird. Der krankhafte Absicherungswahn, von dem Juristen, Verwaltungen und andere Bürokratien prächtig profitieren, erreicht immer mehr Lebensbereiche. Ein Kölner Psychologe sieht besondere Gipfelpunkte und Superlative in der Tätigkeit von Gestapo, NSA und anderen Geheimdiensten, die überall Feinde suchen und finden wollen. Täten sie das nicht, wären die Spionageapparate überflüssig.  ++ (bk/mgn/23.08.14 – 234)

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