Mainz/München, 25. Oktober 2013 (ADN). Die USA kontrollieren seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) de Kommunikation. Das bestätigte Prof. Josef Foschepoth am Freitag in der ZDF-Sendung „heute journal“. Der Freiburger Geschichtsprofessor hatte geheime Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Westalliierten gefunden, die noch heute gelten. Wie die umfangreiche Aufsicht der US-Geheimdienste funktinioniert, hat der Professor für Neue und Neueste Geschichte im vergangenen Jahr in dem Buch „Überwachtes Deutschland“ dokumentiert.
Bereits im Juli dieses Jahres wies Foschepoth in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ auf die symbiotischen Zustände zwischen den Geheimdiensten hin, die mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen bestehen. Es sei frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist.
Ein Passus im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat, und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet die Tür, um den USA neben der Kooperation mit deutschen Diensten auch das Schnüffeln auf eigene Faust in Deutschland zu erlauben, so Foschepoth. „Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Dies betraf insbesondere die ‚Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten‘. Um die enge gegenseitige Verbindung zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt. Dieses Zusatzabkommen haben die Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen, sagte Foschepoth. „In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Allierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tag weiter.“
Als Konsequenz für hier und heute schlussfolgert Foschepoth, dass alles schlimmer ist. Nach Ansicht der Geheimdienste sei die Bedrohungslage x-mal schlimmer als im Kalten Krieg. Die National Security Agency (NSA) dürfe in Deutschland alles machen. Aufgrund des Zusatzvertrages zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet, so der Historiker. Die Beschränkungen seien inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. ++ (sp/mgn/25.10.13 – 292)