Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gemeinwesen

Leipzig, 11. März 2015 (ADN). 1.500 Migranten nehmen jährlich an Deutsch-Kursen in der Volkshochschule (VHS) Leipzig teil. Menschen aus 50 Nationen gehen hier täglich ein und aus. Das erklärte Volkshochschulleiter Rolf Sprink am Mittwoch in Leipzig. Die VHS verkörpere ein Haus mit äußerst niedriger Schwelle auf dem Felde der politischen Bildung und sei deshalb als Scharnier zur friedvollen Verständigung unterschiedlicher Gruppierungen prädestiniert. In diesem Sinn sei sie als Dienstleistungseinrichtung zum Vermitteln von Wissen und Erfahrungen für Menschen in der Mitte der Stadt zu betrachten. Insofern stehe sie auch in der besonderen Verantwortung etwas zu unternehmen angesichts der seit Wochen und Monaten schwelenden Proteste und Demonstrationen in Dresden, Leipzig und in ganz Sachsen sowie darüber hinaus.

Sprink gehört zu den 18 Unterzeichnern eines Aufrufs, die zu den Initiatoren und Teilnehmern der  Montagsdemonstrationen des Jahres 1989 gehörten und nun die gegenwärtigen gesellschaftlichen Unruhen in geordnete Bahnen lenken wollen. In dem Appell  wird festgestellt: „In unserer Gesellschaft mangelt es dramatisch an politischer Bildung und Aufklärung. In Sachsen ist die Informationspolitik zu den Fragen von Asyl und Zuwanderung über zwei Jahrzehnte sträflich vernachlässigt worden.“ Um dem beklagenswerten Zustand abzuhelfen  und den Bürgerdialog zu fördern, finden in der Volkshochschule Leipzig seit Januar dieses Jahres offene Foren statt, die Gelegenheit zu ehrlichen und fairen Aussprachen geben. Zudem wird von Februar bis Juni dieses Jahres eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Politischer Dienstagstreff spezial“ organisiert. Ziel ist, die auf den Demonstrationen der vergangenen Monate und den offenen VHS-Foren sehr leidenschaftlich vorgetragenen Probleme aufzunehmen und sachlich anhand von Hintergrundwissen zu diskutieren.

In einem weiteren Dokument unter dem Titel „Leipziger Demokratieforum 2015“ vom Februar dieses Jahres heißt es, der „Diskurs innerhalb des Souveräns einerseits und zwischen dem Souverän und der Legislative/Exekutive/Judikative scheint gestört. Ursachenforschung ist geboten und muss diesen Diskurs wieder in Gang setzen helfen. Es geht um uns in dieser res publica.“ Zu wünschen sei ein friedlicher Disput zum Ringen um dieses Gemeinwesen im Rahmen des Grundgesetzes und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Schriftstück trägt auch die Unterschrift von Dr. Reiner Vor, Vorstand der Stiftung  Friedliche Revolution. Er hält zahlreiche Forderungen der seinerzeitigen Montagsdemonstrationen aus der Endphase der DDR für bislang nicht eingelöst. Dazu sei die Erarbeitung und vom Volk zu verabschiedende gesantdeutsche Verfassung zu zählen. Außerdem müsse nunmehr über geeignete Formen der direkten Demokratie diskutiert und entschieden werden.  ++ (dd/mgn/11.03.15 – 62)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin/Frankfurt am Main, 30. April 2014 (ADN). Staatsangehörigkeitsrecht ist in der Demokratie Recht besonderen Ranges. Es definiert den Souverän. Mit diesen beiden Sätzen eröffnet Prof. Peter Graf Kielmannsegg von der Universität Mannheim seinen unter der Überschrift „Abschied von uns selbst“ stehenden Artikel  über das weitere Vermurksen der juristischen Dominante eines Staatskonstrukts in der Mittwoch-Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Wir seien gerade dabei, den Souverän umzudefinieren. Einer großen eingewanderten Minderheit solle das vererbliche Recht verliehen werden, Deutsche zu werden und zugleich ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit beizubehalten. „Man modernisiere das Staatsangehörigkeitsrecht, heißt es.“ Der Pass mutiere möglicherweise zu einer Art Berechtigungsschein wie Gewerbeerlaubnis oder Rentenbescheid. „Staatsbürgerschaft, ernst genommen, bedeutet aber nicht nur, Rechte gegen das Land und in dem Land zu haben, dessen Bürger man ist. Es bedeutet im Kern, Mitverantwortung für dieses Land zu übernehmen, “ schrebt der Politikwissenschaftler. Es gehe um das Recht, in einem Gemeinwesen über öffentliche Angelegenheiten mitzubestimmen, das unbedingte Heimatrecht, dass das Gemeinwesen seinen Bürgern gewährt. Die Schutzzusage, die es ihnen macht, könne vernünftigerweise nicht ohne ein korrespondierendes Bewusstsein des Bürgers von eben dieser Mitverantwortlichkeit für das Geschick des Landes gedacht werden. Dieses Bewusstsein setze wiederum voraus, dass der Bürger sich dem Gemeinwesen zugehörig weiß und in ihm „sein Land“ sieht.

„Auch wenn Demokratien nicht wirksam einfordern können, dass ihre Bürger ihre staatsbürgerlichen Rechte im republikanischem Geist verstehen, sollten sie doch wissen: Wenn sie dieses Ideal durch Gleichgültigkeit aufkündigen, es gar demonstrativ negieren. beschädigen sie sich selbst im Kern. Denn sie sind auf ein solches Leitbild elementar angewiesen“, gibt Graf Kielmannseg zu bedenken. Mit der Mehrfach-Staatsangehörigkeit gehe in der Tendenz die republikanische Idee zu Bruch.  Eine zweite Staatsangehörigkeit diene in der Regel allein praktischen Interessen.     ++ (me/mgn/30.04.14 – 119)

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Münster/Hamburg, 25. Mai 2013 (ADN) Einer aktuellen Übersicht zufolge gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur 82 Mediatoren mit Zertifikat oder mit Anerkennung. Der von Arthur Trossen in Altenkirchen angeführten und mit Jürgen Bartsch in Überlingen abgeschlossenen Liste ist zu entnehmen, dass die Großstadt Hamburg mit zehn sowie die Metropolen Berlin und Köln mit jeweils sechs Mediatoren über die „höchste“ Dichte dieser außergerichtlich tätigen Kommunikatoren verfügen. Dünn gesät sind sie in München mit zwei und Leipzig mit einem. Die Stadt Stuttgart hat gar keinen. Die Blamage dieser Statistik für das jüngsten Ergebnissen zufolge rund 81 Millionen Einwohner zählende Volk, das seine Streitlust offenbar ungebremst lieber vor Gericht auslebt, erscheint im Vergleich zu den Niederlanden um so größer. Dort wurden vor zwei Jahren 4.710 Mediatoren gezählt, die jährlich 51.700 Mediationen umgesetzt haben – und das bei einer Bevölkerungszahl von nur knapp 17 Millionen Einwohnern. Wie das Niederländische Mediationsinstitut weiter mitteilt, entfallen 43 Prozent der ohne juristische Instanzen gelösten Streitfälle auf den Bereich Familie/Ehe, 25 Prozent auf den Sektor Arbeit und 16 Prozent auf die Wirtschaft.

Nach dem vor knapp einem Jahr von Deutschen Bundestag und Bundesrat in Kraft gesetzten Mediationsgesetz, in dem die Berufsbezeichnung „zertifizierter Mediator“ festgelegt ist, dürfen sich die Streitschlichter dieser Art allerdings nicht als solche bezeichnen. Grund ist, dass die dazu erforderliche Rechtsverordnung noch nicht existiert. Der schweren Geburt des Mediationsgesetzes gingen langwierige und tiefsitzende Meinungsverschiedenheiten in diversen Gremien voraus. Vor allem fürchteten die Juristen die Bedrohung ihrer monopolartigen Kompetenz-Position und gewiss auch Pfründe. So forderte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der ehemalige Vorsitzende Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, Wilfried H. Hausmanns, als Experte bei einer Anhörung vor genau zwei Jahren, dass Mediatoren nicht „frei wie Gesangslehrer“ ihre Tätigkeit ohne Zulassungsverfahren und Zertifizierung ausführen dürfen. Aus- und Weiterbildung der Eigenverantwortung zu überlassen, sei „ungeeignet“. Offenbar sind solche Vorbehalte auf die unerwünschte Konkurrenz von „Laien“ zurückzuführen, die um den Alleinvertretungsanspruch sogenannter Volljuristen und das hohe Preisniveau bangen lassen. Hausmanns selbst gehört nämlich dem Verein Mediation M-V e. V. an, der das Mediations-Geschäft in Meckenburg-Vorpommern dominiert.
Das Stunden-Honorar bei Mediationen beträgt schätzungsweise zwischen 80 und 500 Euro. Rechtsschutzversicherungen beziffern es auf 180 Euro und die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte gibt es zwischen 150 und 350 Euro an. Ein Tageshonorar kostet den Hamburger Angaben nach zwischen 1.200 und 2.800 Euro.

Mediation ist ein Jahrtausende alte Art der Streitbeilegung, die schon von den Stammesgesellschaften in Afrika und Amerika praktiziert wurde. In den modernen USA wurden die ersten Mediationszentren von chinesischen Einwanderern gegründet. Europas Sternstunde der Mediation schlug 1648 in Münster und Osnabrück am Ende des Dreißigjährigen Krieges. Hauptakteur und Geburtshelfer der Mediation war damals der venezianische Diplomat und Ritter Alvise Contarini. In über tausend Treffen – meist Einzelgespräche – vermittelte er fünf Jahre lang zwischen den diversen Kriegsparteien, um schließlich den Westfälischen Frieden zu schließen. Sein erfolgreiches Gesprächskonzept war, jedes Gemeinwesen, das souverän war oder sich für souverän hielt, gleichberechtigt zu behandeln. ++ (ju/mgn/25.05.13 – 139)

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