Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gemeinwohl

Zürich/Köln, 3. August 2015 (ADN). „Heute breiten sich nun aber fast überall in Europa neue Parteien und Bewegungen aus, welche die Bewahrung der eigenen Kultur thematisieren. Selbst in Regionen, in denen nur noch Reste des Christentums vorhanden sind, wird plötzlich ‚für das Abendland‘ gestritten.“ Das schreibt Heinz Theisen, Professor für Politikwissenschaft an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, am Montag in der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Dies geschehe so lange dumpf und sprachlich ungelenk, wie Intellektuelle und Medien diesen „Populismus“ nur diffamieren, anstatt ihn in den öffentlichen Diskurs zu integrieren. Die religionsspezifischen Themen stünden quer zu den alten sozialökonomischen Konflikten. Im Kampf von Kulturen habe die alt-ideologische Unterscheidung zwischen „links“ und „rechts“ so wenig Sinn wie klassische Gegensätze von Freiheit oder Sicherheit. 

Nach den Worten von Theisen reicht das Spektrum der politischen Rechten von bürgerlichen Patrioten, die sich für das Gemeinwohl ihres Landes einsetzen, über Wutbürger und mehr oder weniger radikale Populisten sowie demokratische Nationalisten bis hin zu gewaltsamen Rechtsextremisten. Sie alle unter „rechts“ in einen Sack zu stecken, diene weder der Analyse noch der Notwendigkeit, auch mit der Hilfe von konservativen Kräften den Rechtsextremismus zu bekämpfen.

Der Autor stellt fest und formuliert daraus drängende Zukunftsfragen: „Zwischen den monotheistischen Weltreligionen gibt es einen Wertekonsens – allerdings nur im Prinzip. Sie alle fühlen sich der Bewahrung der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit verpflichtet. Problematisch wird es erst, wenn man diese Begriffe konkretisieren muss. Dann zeigt sich, dass die Rangordnung der Werte die Eigenwertigkeit der Kulturen ausmacht. Ist mit Menschenwürde die sexuelle Selbstbestimmung oder die Jungfräulichkeit einer unverheirateten Frau gemeint ? Steht das Individuum oder das Kollektiv, stehen individuelle Menschenrechte oder kollektive Menschenpflichten im Vordergrund ? Steht die individuelle Freiheit oder die religiöse Hingabe an Gott an oberster Stelle ? ++ (mr/mgn/03.08.15 – 162)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Budapest, 1. November 2014 (ADN). Es gibt in Ungarn oppositionelle Internet-Seiten, Oppositionspresse sowie Fernsehsender und Rundfunkstationen, die sehr kritisch mit der Regierung umgehen. Das sagte der Politikwissenschaftler Zoltan Kiszely von der Janos-Kodolanyl-Universität Budapest am Sonnabend im Deutschlandfunk. Insofern seien die Proteste gegen die Internet-Steuer seiner Meinung nach Zeugnisse der Furcht der jungen Leute, ihr Lieblingsspielzeug wegen der zu großen finanziellen Belastung zu verlieren. Nur das habe die Regierung geplant. Natürlich nicht eine technische Begrenzung des Internets, wie es in China oder in anderen Staaten vorgesehen ist. Inzwischen gehe zudem die Großelterngeneration in die sozialen Netzwerke des Internets, um den Kontakt zu den Angehörigen im Ausland aufrecht zu erhalten. Per Telefon ist das zu teuer. Immerhin arbeiten rund 400.000 Ungarn außerhalb der Landesgrenzen. Dieser finanzielle Aspekt sei auch für die Jugendlichen ausschlaggebend, die sich im Internet Filme ansehen und Musik hören.

Weiter urteilt der Wissenschaftler über die Proteste gegen die inzwischen wieder stornierte Internet-Steuer: „In Ungarn ist die öffentliche Demokratie, das heißt das Gemeinwohl – Verfassungsgericht, Medienfreiheit – nicht so interessant. Für den Durchschnittsmenschen spielt das keine wichtige Rolle, wie die Befugnisse dieser Instanzen sind. Für die meisten Ungarn zählt die persönliche Freiheit, die Privatsphäre; deswegen haben sich so viele darüber aufgeregt.“ ++ (me/mgn/01.11.14 – 304)

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Zürich/Karlsruhe/Radevormwald, 23. August 2012 (ADN).Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing will per Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen, ob der Europäische Stabilitätsdmechanismus (ESM) und der sogenannte Fiskalpakt mit den Grundwerten des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG) vereinbar ist. Felix Staratschek aus Radevormweald (Nordrhein-Westfalen) weist in einem Beitrag der jüngsten Ausgabe der in Zürich herausgegebenen Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ auf die auffallende Merkwürdigkeit hin, dass die Klage in dem Kompendium der inzwischen im Zusammenhang beim höchsten bundesdeutschen Gericht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingereichten Klage und Beschwerden generell links liegen gelassen wird. Die Klage werde nicht einmal erwähnt, obwohl die Autorin ein ordentliches Aktenzeichen für das von ihr eingesandte Dokument bekommen hat und das Anliegen des Schriftstücks nicht abgewiesen wurde.

Ganz anders und ebenso erstaunlich ist nach den Worten von Staratschek der Umgang mit der Verfassunghsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“. Nachdem darin auf mehr als 100 Seiten dargelegt werde, warum ESM und Fiskalpakt abzulehnen sind, wird unter dem Punkt V des langatmigen Papiers, in dem es um das Verfahren geht, plötzlich das Gegenteil gefordert. Staratschek zitiert die entscheidende Formulierung aus der Klageschrift: „Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und den Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden.“

Dieser Schlüsselsatz beweist nach Auffassung von Staratschek, dass entgegen der Ursprungsbehauptung in den Werbetexten der Initiative „Mehr Demokratie“ contra ESM und Fiskalpakt letztendlich ein Pro befürwortet und beantragt wird. Als Mittel zum Zweck fordere der Verein die Abstimmung über eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 GG. Das sei Betrug an den rund 37.000 Mitklägern, die sich der Beschwerde per Unterschrift angeschlossen haben.

Wenn dieser Trick mit der demokratischen Legitimation gelingt, werden Menschenrechte, Solidarität, Personalität, Subsidiarität und Gemeinwohl den Interessen des Großkapitals untergeordnet, macht Staratschek deutlich. Er bezweifelt, auf diesem Weg noch eine Gesellschaft nach den Ideen der christlichen Soziallehre verwirklichen zu können. Er ermuntert deshalb zum Ausstieg aus der Unterstützung der Klage von „Mehr Demokratie“. Diese Bitte richtet Staratschek insbesondere an Mitglieder der Freien Wähler, der ÖDP und der Piratenpartei. Sein Wunsch besteht darin, möglichst viele Demokraten und Christen mögen sich mit der Reusing-Klage solidarisieren. ++ (dk/mgn//23.08.12 – 240)

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