Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gerichtspräsident

Berlin, 5. März 2015 (ADN). „Die deutsche Justiz muss selbstständig, sie muss endlich unabhängig werden.“ Diesen Notruf setzt Christian Bommarius am Donnerstag in der „Berliner Zeitung“ ab. Seinen Hilfeschrei begründet und erläutert er ausführlich. Zunächst stellt er die Vertrauensfrage. Einer Umfrage vom Herbst vergangenen Jahres vertrauen der Justiz 30 Prozent der Befragten „eher nicht“.  Diesen Vertrauensverlust habe die Justiz sogar selbst zu verantworten. Spektakuläre Fehlurteile wie die im Falle von Gustl Mollath, der wegen eines Kettenversagens von Gutachtern und Gerichten für Jahre in der geschlossenenen Psychiatrie verschwand, krönen die berechtigte Negativeinschätzung. Das erschütternde Verwechseln von Judikative und Exekutive – wie dies jüngst Gerichtspräsidenten in Schleswig-Holstein unter Beweis stellten – verstärken das offene Misstrauen. Bezogen auf das dort Geschehene stellt der Autor fest: „Richter haben Recht zu sprechen und keine Solidaritätsadressen an Vertreter der Exekutive zu schicken. Das Agieren der Richter verrät wenig Verständnis für den Sinn der Gewaltenteilung und den Wert richterlicher Unabhängigkeit.“ Das grundsätzliche Problem bestehe darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht Herren ihrer selbst sind. In den Organigrammen der Ministerien und in den Haushaltsplänen tauchten die Gerichte als nachgeordnete Behörden auf. „Über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht,sondern die, die im Zweifel  unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, nämlich die Justizminister.“ Das widerspreche sowohl dem Gebot der Gewaltenteilung als auch dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit.“  Was die Staatsanwälte betreffe, so gehörten sie in Deutschland – anders als in vielen europäischen Ländern – ohnehin nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Sie sind also den Weisungen der Justizminister unterworfen. ++ (ju/mgn/05.03.15 – 56)

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Frankfurt am Main, 14.Dezember 2013 (ADN). Unter der Überschrift „Richterstaat statt Rechtsstaat“ übt der Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Horst Trieflinger aus Frankfurt am Main in der Sonnabend-Ausgabe heftige Kritik an den Zuständen in der bundesdeutschen Justiz. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Handlungsweise eines Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Leipzig. Er ist gegen die negative Einschätzung seiner Arbeitsleistung durch den zuständigen Gerichtspräsidenten selbst juristisch vorgegangen und hat dabei sämtliche Rechtswege bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz durchlaufen. Dieses Gremium ließ den klagenden Richter unter dem Motto „Kein Anspruch auf Faulheit“ ebenfalls abblitzen. Parallel hatte der Arbeitsrichter in derselben Sache auch beim Verwaltungsgericht mehrere Klagen eingereicht. Der FAZ-Leser weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Überlastung der Justiz hausgemacht ist.

Er nennt weitere Beispiele, Gründe und Auswüchse der Selbstbeschäftigung in den inneren Zirkeln bundesdeutscher Juristen. So setze sich die Juristenschaft sogar in ihrer Rechtssprechung über den Willen des Gesetzgebers hinweg und erhebe sich zum Ersatzgesetzgeber. Insofern habe man es nicht mit einem Rechtsstaat zu tun, sondern sei mit einem Richterstaat konfrontiert. Er zitiert den ehemaligen Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, der den Zustand der Dienstaufsicht gegenüber Richtern aufs Korn nimmt und sie ein Experiment nennt. „Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Rechtsaufsicht gegenüber Richtern … Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel“. Daraus darf geschlossen werden, dass die Robenträger in diesem kruden System letztlich machen können, was sie wollen. ++ (ju/mgn/14.12.13 – 342)

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