Karlsruhe/München, 19. März 2013 (ADN). „Aus dem Strafgesetzbuch wird so ein Handelsgesetzbuch, aus der Strafkammer eine Handelskammer, der Strafrichter wird zum Handelsrichter.“ Das schreibt Heribert Prantl am Dienstag auf dem Internet-Portal sueddeutsche.de über die am Vormittag im Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündete Entscheidung zu der seit Jahren im Strafprozess praktizierten sogenannten Dealerei, die nunmehr hochoffiziell genehmingt ist. Es werde in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen werde gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal würden außerhalb des Gerichtssaals oft am Telefon von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt. Die Strafe werde nicht nach der festgestellten, sondern der ausgehandelten Schuld bemessen.
„Das ist nun die Zukunft des Strafverfahrens – und es ist keine gute“, schreibt Prantl, der selbst einmal als Richter tätig war. Sie habe ohnehin längst begonnen, denn jedes fünfte Strafverfahren ist laut Schätzungen schon jetzt gedealt.

Der Deal wurde vor rund 30 Jahren am geltenden Recht vorbei in der Praxis entwickelt, dann legalisiert und ausgeweitet. Jetzt trägt er höchstrichterliche Weihen und Mahnungen. Es ist nach den Worten von Prantl eine epochale Umwälzung des Rechtssystems. Der bisherige Strafprozess, in dessen Mittelpunkt die Aufklärung der Tat stand, verliert an Bedeutung, heißt es in dem Kommentar. „Und der Glaube an das Recht verliert seine Kraft“.

In den sofort rege im Internet verfassten Diskussionsbeiträgen ist von Verhältnissen wie in einer Bananenrepublik. von umfassender Zulassung von Willkür und von der nur noch virtuellen Existenz des Rechtsstaates die Rede. „Ein armer Mensch und Bürger wird juristisch deklassiert. Analog zu den finanziellen Umverteilungen von oben nach unten wird so auch das Recht eine Sache des Geldes und des Standes. Die Augenbinde der Justitia wird obsolet“. Das ist eine der zahlreichen auf den wahren Kern gebrachten Reaktionen. ++ (re/mgn/19.03.13 – 073)

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