Archive für Beiträge mit Schlagwort: Gewerkschaft der Polizei

Erfurt, 10. Juli 2015 (ADN). Eine Mehrheit der Bürger spricht sich dafür aus, dass Polizisten ander Uniform ein indivuelles Kennzeichen tragen. darüber berichtet die Erfurter Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ (TA)am Freitag und verweist auf eine entsprechende Umfrage des Meinungsforschungsinsituts You-Gov. Danach wünschen sich 37 Prozent der Befragten echte Namensschilder. 41 Prozent der Befragten wären schon mit einer Nummer an der Uniform zufrieden. Thüringens Landesregierung werde dem folgen und handeln. Zahlreiche Polizisten trügen bereits ein Namensschild. Nun werde geprüft, die Kennzeichnungspflicht auch auf die Bereitschaftspolizei auszudehnen. Bisher tragen sie nur taktische Zeichen, aus denen die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Einheit hervorgeht. Von Kennzeichnung befreit sind derzeit in Thüringen Angehörige von Spezialeinsatzkommandos, Beamte die zivile Kleidung tragen und die eben genannte Bereitschaftspolizei. Letztlich, so die Zeitung, gehe es darum, dass Bürger in Beschwerdefällen klar sagen können, welchem Beamten sie gegenüber gestanden haben. Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Hoffmann, schließt Namensschilder zu 100 Prozent aus. Er weist auf das Schutzbedürfnis der Polizisten und ihrer Familien hin und fügt hinzu, „unterschwellig wird unterstellt, dass Polizisten Straftaten begehen.“ 

Die TA markiert die unterschiedliche Situation in anderen neuen Bundesländern. In Berlin sind Polizisten verpflichtet, entweder ein Schild mit dem Familiennamen oder ein Schild mit einer fünfstelligen Zahl zu tragen. Es besteht Wahlfreiheit. In Mecklenburg-Vorpommern können Polizisten ein Namensschild tragen, müssen es aber nicht. Brandenburg schreibt eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten in Dienstkleidung vor. In Sachsen gibt es keine individuelle Kennzeichnung. Die Antwort der Behörde lautet: „Das sächsische Innenministerium sieht keinen Bedarf für eine namentliche Kennzeichnung der Polizeibeamten. ++ (in/mgn/10.07.15 – 149)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Berlin/Leipzig, 7. Februar 2015 (ADN). Knapp 150.000 Wohnungseinbrüche wurden in Deutschland im Jahr 2013 registriert.  Das ist der höchste Wert in den vergangenen 15 Jahren. Seit acht Jahren steigt die Einbruchsquote. Die Polizei ist offensichtlich ohnmächtig, denn die Aufklärungsquote liegt bei beschämenden 15 Prozent. Bei Tötungsverbrechen beträgt sie 95 Prozent. Zu verhindern sind die Einbrüche nur, wenn alle zu jeder Zeit zu Hause bleiben, erklärte Polizeihauptkommissar Horst Busch aus dem Kölner Kommissariat 63 am Sonnabend im Rundfunk. Diese Kapitulationserklärung der Staatsmacht ist um so peinlicher, als dass die Selbsthilfe der Bürger behindert, blockiert und sogar verboten wird. Das Sächsische Innenministerium lässt dazu offiziell verbreiten: „Von Seiten des Ministeriums besteht kein Verständnis für Personen, die in amtsanmaßender Weise gegenüber Mitbürgern Selbstjustiz verüben. Bürgerwehren agieren ohne rechtliche Grundlagen und verstoßen gegen den Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols“. Vom Sächsischen ins Deutsche übersetzt heißt das: die Bürger sollen sich nicht wehren und tatenlos zusehen, wie sie beraubt werden. Erst jüngst hatten sich Leipziger Kleingärtner in der Schreberanlage „Gartenfreunde Südost“ entschlossen, wegen der hohen Einbruchszahl auf nächtliche Streife zu gehen.  Allein in den ersten Januarwochen des neuen Jahres schlugen Diebe 29 Mal zu. In den Jahren 2007 bis 2012 hatten die Kleingärtner schon einmal Streifengänge organisiert, woraufhin die Einbruchsquote gesunken war. Wie der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hagen Husgen, sagte, werden gerade in Grenznähe verstärkt Bürgerwehren gegründet. „Die Menschen fühlen sich nicht mehr genügend vom Staat geschützt. Deshalb sind sie der Meinung, selbst etwas unternehmen zu müssen,“ sagte er der „Leipziger Volkszeitung“. Insofern könne er den Bürgern den Selbstschutz nicht verübeln. Dennoch solle es nicht Sache der Bürger sein, etwas gegen Einbrecher zu tun. Wissenschaftler wie der Kriminologe Christian Pfeiffer hatten die Zunahme der Bürgerwehren schon vorausgesagt. Vor allem in ländlichen Regionen wie in Ostsachsen drohe Gefahr für die Zivilisation.

Inzwischen wird alle dreieinhalb Minuten in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus aufgebrochen. Dass zunehmend auch tagsüber Wohnungsüberfälle stattfinden, beweist die Unverfrorenheit der Räuber. Städte sind bevorzugte Ziele. Auf Platz Eins steht Bonn mit 563 Einbrüchen auf 100.000 Einwohner. Es folgen Aachen (517) und Köln (493). Am sichersten ist Augsburg (53).  Das gilt auch in der Rangliste der Bundesländer für Bayern (51) und Thüringen (54). Am beliebstesten bei den Diebesbanden sind die Stadtstaaten Bremen (525), Hamburg (399) und Berlin (343). „Unsere Beamten können die Taten oft nur noch aufnehmen und dann als Alltagskriminalität verwalten,“ lautet der bittere Kommentar des Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Andre Schulz, über den beklagenswerten Zustand. ++ (kr/mgn/07.0215 – 37)

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Berlin, 22. Dezember 2014 (ADN). Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Arbeitsverdichtung für die in der Luftsicherheit eingesetzten Kräfte geführt. Das erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, am Montag in Berlin. Der Staat solle wieder allein die Sicherheitskontrollen an Flughäfen übernehmen. „Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommision am Frankfurter Flughafen“, so der für die Bundespolizei zuständige Gewerkschaftsfunktionär. Bei einer Überprüfung auf Deutschlands größtem Flughafen hatten im November EU-Experten bei einem Test erhebliche Mängel festgestellt. Es war ihnen bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände unentdeckt an den Kontrolleuren vorbei zu schleusen. Ähnliches geschah wenig später während eines internen Tests der Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf bei Schmuggelexperimenten von zum Selbstbau von Bomben geeigneten Gegenständen. Nach den Worten von Radek darf die Fluggastkontrolle kein Anlernberuf mit schlechter Bezahlung und hoher Flukutation sein.

Wie die Luftsicherheit wurden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den vergangenen Jahren zahlreiche einem Staat obliegende hoheitliche Aufgaben in den Bereich der profitorientierten Privatwirtschaft verlagert. Zu den besonders brisanten Sektoren eines solchen Abgleitens hoheitlicher Obliegenheiten der bundesdeutschen Administration in den profitorientierten Sektor gehören die Aktivitäten von Gerichtsvollziehern. Sie geben sich den Anschein, hoheitlich als Beamte tätig zu sein, obwohl die juristischen Tatsachen eine ganz andere Sprache sprechen. Inzwischen sind auch Gerichte nicht mehr in der Lage, das dem Grundgesetz widersprechende und vielfach in äußerste Schikane ausartende Tun der Gerichtsvollzieher überzeugend zu rechtfertigen. Gerichtsvollzieher behaupten sogar, zu Verhaftungen und Gefängniseinweisungen bevollmächtigt zu sein. 

Eine ähnliche Facette schleichender Entstaatlichung bietet der immer noch nicht geklärte Konflikt der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit der Deutschen Bahn AG. Die schrittweise Privatisierung des Staatskonzerns Bahn  hat dazu geführt, dass die Bahnmitarbeiter zunehmend aus dem Status der Beamtenschaft in normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gedrängt wurden. Streikendes Personal und Stillstand im Eisenbahnverkehr als einer eigentlich in der Verantwortung eines Staates liegenden Infrastrukturaufgabe sind die Folge. ++ (st/mgn/22.12.14 – 355)

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