Archive für Beiträge mit Schlagwort: GG

Berlin, 17. Juni 2014 (ADN). Passend zum 61. Jahrestag des Volksaufstandes in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) berichtet „Der Tagesspiegel“ am Dienstag ausführlich über die Zwangsarbeit in dem untergegangenen sozialistischen deutschen Teilstaat. Überraschenderweise wird der Begriff „Zwangsarbeit“ sehr differenziert betrachtet und näher unter die Lupe genommen. Der von den Opferverbänden kommunistischer Gewaltherrschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung liegt eine wissenschaftliche Analyse des Historikers Christian Sachse zugrunde.  Darin werden als Einsatzgebiete von DDR-Zwangsarbeitern Bergbau, Stahlwerke, Gießereien, Gleisbau und Chemiebetriebe genannt. „In der DDR wurde aus rechtlicher Sicht als auch in der Praxis eine verbotene Form der Zwangsarbeit betrieben“. Mit diesem brisanten Zitat aus der Studie wird in logischer Konsequenz vermittelt, dass es offensichtlich auch legale Zwangsarbeit gibt. Um das zu belegen, wird an internationale Konventionen erinnert, die durchweg Zwangsarbeit von Häftlingen erlauben. Selbst das Grundgesetz lässt Zwangsarbeit nach Auffassung von Sachse zu. In der DDR wurde gegen die Übereinkunft Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation  (ILO) verstoßen. Sie enthält das Verbot von Zwangsarbeit zur politischen Erzihung oder des politischen Zwangs. Allerdings hatte die DDR diese Regelung gar nicht unterzeichnet.

Bei der Präsentation des Forschungsberichts zu Beginn dieser Woche waren sich Fachleute und Politiker darüber einig, dass dies nur ein Anfang einer weitergehenden Diskussion sein könne. Immerhin sind schon andere Analysen auf den Weg gebracht worden. So hat die Deutsche Bahn eine Untersuchung der Zwangsarbeit bei der Reichsbahn angekündigt. Dort sollen zwischen 1951 und 1989 pro Jahr etwa 1.200 Häftlinge gearbeitet haben. Ebenfalls ist eine Studie zur Zwangsarbeit in Arbeit, die unter der Regie der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, steht.

Sachse macht zudem auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam. Aus Zwangsarbeit erwächst Anspruch auf Entschädigung. „Es gibt keine scharfe Trennung zwischen politischen und kriminellen Häftlingen“, sagt der Historiker. Juristisch könne das eine große Hürde werden. ++ (ju/mgn/17.06.14 – 167)

http://www.adn1946.wordpress.com, e-mail: adn1946@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), adn-nachrichtenagentur, SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46

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Köln/Rio de Janeiro, 12. Juni 2014 (ADN) Rund 11.000 Unterschriften sind bereits nach Ablauf des ersten Tages der Fußballweltmeisterschaft am Donnerstag für eine Petition eingegangen, mit der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF aufgefordert werden, die Knebelverträge mit dem Weltfußballverband FIFA außer Kraft zu setzen. Die beiden Fernsehanstalten wollen der FIFA 350 Millionen Euro für die Übertragungsrechte der Fußballweltmeisterschaften 2018 und 2022 bezahlen. Damit werden nach Auffassung des Initiators der Petition, Jan Rudolph aus Köln, schwere Menschenrechtsverletzungen verübt und gravierende Korruptionsdelikte ausgelöst. So werden systematisch Vertreibungen von Bevölkerungsteilen von ihren angestammten Siedlungsplätzen an den Standorten organisiert, wo Sportstätten, Zufahrtswege und andere Infrastruktur-Objekte gebaut werden sollen. Dass nicht nur führende Funktionäre mit FIFA-Präsident Josef Blatter an der Spitze in die mafiösen Sportgeschäfte verwickelt sind, beweisen die ehemaligen Fußballgrößen Franz Beckenbauer und Michel Platini. Sie sitzen in den FIFA-Leitungsgremien und versuchen Unwissenheit über die illegalen Praktiken vorzutäuschen. Auch „normale“ Sportler und Trainer sind involviert. Beispielsweise hat sich der ehemalige Fußballprofi Robert Kovac, der viele Jahre in der Bundesliga für den 1. FC Nürnberg, Hertha BSC und Bayern München spielte und enorme Geldsummen kassierte, als Strohmann instrumentalisieren lassen, um schon in den 90er Jahren Ostberliner Mieter aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben und zu mobben, indem er deren Wohnung zu überhöhten Preisen kaufte. Im Eröffnungsspiel der Fußballweltmeisterschaft Brasilien-Kroatien sitzt er als Assistent seines Bruders und kroatischen Nationaltrainers Nico Kovac im Stadion von Sao Paulo.

Eine der Hauptforderungen der Petition an die Fernsehanstalten ist, auf Mindeststandards für erträgliche Arbeitsbedingungen auf den Sportbaustellen und die Einhaltung der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu dringen. Ökologische Kriterien sollen beim Bau und Betrieb von Sportbauten Einzug halten.

Zahlreiche Unterzeichner kommentieren die Vorgänge rund um die FIFA und ihre Unterschrift mit kraftvollen Sätzen. Nach Meinung von Achim Karatas ist die FIFA ein Verbrecherverein, der mehr als eine Milliarde Euro in der Reserve hält und im Jahr 2006 die Nichtzahlung von Steuern in Deutschland erpresst hat. Elia Ritterbusch lässt wissen: „Eine Unterstützung menschenrechtsverletzender Aktivititäten korrupter und kapitalorientierter Sportverbände durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist nicht mit dem Grundsatz des Artikel 1 Grundgesetz (GG) vereinbar.“ Nach den Worten von Stefan Müller dürfen kriminelle Vereinigungen nicht unterstützt werden.

Rudolph stützt sich in seiner Argumentation auf zuverlässige und seriöse Quellen. Dazu gehört das Buch „Fifa Mafia“ von Thomas Kistner. Er zitiert zudem aus der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Die FIFA ruiniert den Fuißball. Aber die Fans können den Altherrenklub stoppen.“ ++ (sp/mgn/12.06.14 – 162)

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Stuttgart/Frankfurt am Main, 1. März 2014 (ADN), „Dies ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung des Gesetzgebers und der Sozialrechtsjudikatur.“ Mit diesem vernichtenden Urteil endet ein juristischer Fachbeitrag von Prof. Christina Escher-Weingart von der Universität Hohenheim in der jüngsten Ausgabe der Publikation „Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht“. Das bittere Fazit der Juristin fasst eine Analyse zusammen, die ein gespenstisches Bild auf die bundesdeutsche Sozialgesetzgebung wirft. An konkreten Beispielen wird gezeigt, mit welch unerbittlicher Rigorosität die Rentenkasse gegen Erben, Rechtsnachfolger oder Dritte nach dem Tod von Rentnern vorgeht. Dabei geht es um über das Sterbedatum hinaus im überzüchteten automatischen Geldsystem gezahlter Rentenzahlungen auf ein Bankkonto. Obwohl eigentlich nur gegenüber den Erben ein solcher Herausgabeanspruch der Rentenkasse besteht und diskutabel wäre, werden mit einem willkürlich in das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) eingefügten Paragraphen ganz andere – besonders häufig Vermieter – geplündert. Escher-Weingart kommt zu dem Schluss:“ § 118 Abs. 3 und 4 SGB sind daher ein zivilrechtlicher Albtraum.“

An der Entstehungsgeschichte des Absatzes 4 dieses Paragraphen sehe man, dass er ohne Rücksicht auf die Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit eintgeführt worden ist, um der Rentenkasse „ohne Rücksicht auf Verluste“ einen solventen Zahlenden zu verschaffen. „Die Norm ist verfassungswidrig, was die Sozialgerichte, ohne überhaupt eine gründliche inhaltliche Prüfung vorzunehmen, mit lapidaren Plattitüden ablehnen,“ schreibt die Rechtsprofessorin. So werde in einem Urteil die Rüge des Artikel 14 Grundgesetz (GG) mit der Begründung abgelehnt, dass das Bundessozialgericht die Norm schon im Hinblick auf Artikel 3 GG geprüft habe und diese deshalb nicht verfassungswidrig sei. ++ (ju/mgn/01.03.14 -062)

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Regensburg, 13. Februar 2014 (ADN). „Deutsch – ein Pflegefall“ ist der Titel eines Vortrags, den der Geschäftsführer des Vereins „Deutsche Sprache“ (VDS), Dr. Holger Klatte, am Donnerstagabend in Regensburg (Oberpfalz) gehalten hat. Darin schilderte der Sprachwissenschaftler aus Bamberg die Gefahren des weiteren allmählichen Verfalls der deutschen Sprache im eigenen Land und im Ausland.

Die Medien, denen die Pflege der Landessprache ein besonders Anliegen sein müsste, stehen erstaunlicherweise an vorderster Front bei der sprachkulturellen Selbstenthauptung und bei der zunehmenden Verbreitung weitgehend unverständlichen Anglo-Kauderwelschs. Jüngstes Beispiel ist der Rundfunksender „Deutsche Welle“, der seine international weltweit ausgestrahlten deutschsprachigen Programme zusammenstreicht, um Finanzmittel einzusparen.  Dazu erklärte Prof. Dr. Roland Duhamel, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des VDS: „Die ‚Deutsche Welle‘ ist auf dem Weg, sich von der deutschen Sprache zu verabschieden.“ Deutschland verzichte als erstes auf seine Sprache, wenn irgendwo gespart werden muss. Englisch solle das journalistische Flaggschiff der „Deutschen Welle“ werden, kritisierte Duhamel. Der Wissenschaftler aus Belgien, der auch dem dortigen Germanistenverband vorsteht, erklärt weiter: „Wenn die Deutschen international auf ihre Sprache verzichten wollen, dann ist das vielleicht ihre Sache. Aber sie machen damit auch meine Muttersprache – Niederländisch – mundtot.“

Vernichtende Urteile über den negativen Generaltrend bei der Anwendung der deutschen Sprache fällen prominente Vertreter des Kultur- und Geisteslebens. Die Opernsängerin Edda Moser bedauert, dass „unsere Sprache im Begriff ist, wie ein krankes Tier zu verenden, auch auf Deutschlands Bühnen.“ Der ehemalige Präsident des Zentralrats deutscher Katholiken, Prof. Hans Joachim Meyer, stellt fest: „Man wird schwerlich in der Welt noch eine andere Gesellschaft finden, die ihre eigene Sprache so schamlos missachtet und so hemmungslos aufgibt wie die deutsche Gesellschaft.“

Auf direkte politische Konflikte weist Geschäftsführer Klatte hin und tritt Vorwürfen entgegen, mit dem Einsatz für die deutsche Sprache rücke der VDS in die Nähe rechtsradikaler Gruppen. Dass rechtsradikale Parteien Sprachpflege in ihr Programm aufgenommen haben, sei ein Grund mehr sich damit zu beschäftigen. Dieses Thema dürfe nicht den Rechten überlassen werden. Die Deutschen hätten ein schlechteres Verhältnis zu ihrer Sprache als Franzosen, Italiener und Spanier.

Der rund 36.000 Mitglieder zählende VDS fordert die Pflege des Kulturguts „Deutsche Sprache“ in das Grundgesetz aufzunehmen. Weltweit sprechen mehr als 120 Millionen Menschen Deutsch als Erst-oder Zweitsprache. ++ (ku/mgn/13.02.14 – 044)

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Berlin, 29. November 2013 (ADN). Der erstmals in der bundesdeutschen Geschichte installierte Hauptausschuss wird sich wohl kaum der gegenwärtig im Sekretariat des ehemaligen Bundestags-Petitionsauschusses befindlichen und bislang unbearbeitet gebliebenen 7.000 Petitionen annehmen. Diesen berechtigten Zweifel äußerte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, am Freitag in Berlin angesichts des im Schnellverfahren aus dem Boden gestampften, aus knapp 50 Abgeordneten bestehenden Superausschusses. Der auf diese Weise in Notbetrieb versetzte Bundestag, dessen deutliche Herabsetzung als Volksvertretung keiner so richtig wahrgenommen hat, sei ein „ärgerlicher Vorgang“. Erst gestern abend zwei Stunden vor Mitternacht habe der Bundestag „alles Nichtgeklärte in den Hauptausschuss verwiesen“. Ob sich das die Petenten – also die Bürger, die Beschwerden vorgetragen haben – so einfach gefallen lassen, stehe in Frage. Es sei mit Klagen zu rechnen. Auch einige Abgeordnete wollen die ungewöhnliche parlamentarische Lage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) prüfen lassen.

Pau gehört mit acht weiteren Bundestagsabgeordneten zu den Mandatsträgern, die am Vortag das ungewöhnliche Vorgehen der Koalitionsparteien CDU/SPD abgelehnt und dies in einer Erklärung begründet hatten. Darin heißt es: „Wir haben der Einsetzung des ‚Hauptausschusses‘ nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptausschuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar.“ Der Hauptausschuss unterlaufe die Regelungen des Grundgesetzes (GG) und der Bundestags-Geschäftsordnung, die explizit Ausschüsse vorschreiben. Ein solches Gremium belebe einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Konvents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948. Dem betreffenden Protokoll vom 13. August 1948 sei zu entnehmen, dass er von der Mehrheit abgelehnt wurde. Desweiteren teilen die Unterzeichner der Erklärung wörtlich mit: „Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzeption nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grundgesetz gehalten hat. Die Einrichtung eines Hauptausschusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Willen des historischen Verfassungsgebers.“ Hang zu Rechtsbruch, Willkür und Geschichtsvergessenheit dürfte wohl eine treffende Charakteristik für das Verhalten der Großen Koalition in spe sein. ++ (dk/mgn/29.11.13 – 327)

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Nürnberg/Hamburg, 14. Juni 2013 (ADN). Die Bundesagentur für Arbeit wehrt sich in ungewöhnlicher Weise gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters. In einer Pressemitteilung vom Freitag bezeichnet die Nürnberger Institution Aussagen und Offenbarungen von Inge Hannemann als anhaltende öffentliche Attacken. Man sehe sich zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiter zu einer Stellungnahme gezwungen. Hannemann stelle falsche Behauptungen auf, die die Öffentlichkeit in die Irre führen. Dazu gehöre ihre Aussage, die Grundsicherung „Hartz IV“ widerspreche dem Grundgesetz (GG) und verletze die Würde des Menschen. Entgegen den Formulierungen der inzwischen „freigestellten“ Mitarbeiterin, gebe es keine Anweisungen oder Zielvorgaben, um über Sanktionen Geld einzusparen. Ebenso wenig gebe es nicht „tausende von Selbstmördern“ unter Kunden in der Grundsicherung. Zudem seien in den Jobcentern keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben.

Frau Hannemann missbraucht – der Pressemitteilung nach – ihre angeblichen Insider-Kenntnisse, um sich als Kämpferin für Entrechtete darzustellen. Zudem behaupte sie, für die Mehrheit der Mitarbeiterschaft in der Bundesagentur zu sprechen. Sie gefalle sich als Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber – der Freien und Hansestadt Hamburg – kaltgestellt werden soll.

Diese besondere Art des Offenbarungseids aus dem Inneren des gewaltigen Apparates rund um die Verwaltung prekärer Arbeit in Deutschland lässt einen informationellen Dammbruch ungeahnten Ausmaßes erahnen. Das derzeitige Hochwasser an der Elbe könnte im Vergleich dazu zum leise plätschernden Rinnsal mutieren. ++ (so/mgn/14.06.13 – 160)

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Leipzig, 31. Juli 2012 (ADN). „Streng, aber gerecht“. So wird Peter Tornack in der heutigen Dienstag-Ausgabe der „Leipziger Volkszeitung“ beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine „Schützlinge“ sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort.  Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird. 

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags  entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist.  Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten. 

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)